Reporting

Studie zur CSR-Berichtspflicht: Viele Unternehmen müssen nachlegen

Ab diesem Jahr sind bestimmte große kapitalmarktorientierte Unternehmen sowie große Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen dazu verpflichtet, darüber zu informieren, welchen Beitrag sie etwa zu Umwelt- und Klimaschutz leisten oder wie sie die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten sicherstellen. Eine Untersuchung zeigt nun, dass viele Unternehmen gemessen an ihren Berichtsaktivitäten des letzten Jahres deutlich nachlegen müssen.

05.04.2018

Insbesondere die rund zwei Drittel der Unternehmen, die bislang lediglich in ihren Lageberichten sogenannte „nichtfinanzielle“ Aspekte integrieren, müssen größere Leerstellen füllen, so die Studie „Deutsche Unternehmen vor der CSR-Berichtspflicht – Monitoring zur nichtfinanziellen Berichterstattung“ des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Unternehmensinitiative Future mit Förderung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Unternehmen mit Nachhaltigkeits- oder integrierten Berichten vergleichsweise gut für Berichtspflicht aufgestellt

„Über 300 der voraussichtlich berichtspflichtigen Unternehmen haben für das Berichtsjahr 2016 lediglich Lageberichte veröffentlicht. In dieser Berichtsform wurden, wenn überhaupt, nur in Ansätzen Angaben zu den durch die CSR-Berichtspflicht geforderten nichtfinanziellen Aspekten gemacht“, erläutert CSR-Expertin Christine Hobelsberger vom IÖW die Studienergebnisse. „Insbesondere Informationen zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung sucht man dort bislang oft vergeblich.“ Unternehmen, die eigenständige Nachhaltigkeits- oder integrierte Berichte veröffentlichten, thematisierten hingegen fast alle im Gesetz genannten Aspekte – wenngleich Umfang und Tiefe der Angaben auch in diesen Fällen variierten.

Unter das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fallen voraussichtlich 522 Unternehmen – knapp die Hälfte davon sind Banken.
Unter das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz fallen voraussichtlich 522 Unternehmen – knapp die Hälfte davon sind Banken.

Informationen zu nichtfinanziellen Risiken in Unternehmensberichten? Bislang keine gängige Praxis

Zur Berichtspflicht zählen auch Angaben zu nichtfinanziellen Risiken, die sich aus der eigenen Geschäftstätigkeit sowie den Geschäftsbeziehungen, Produkten oder Dienstleistungen des berichtenden Unternehmens ergeben. Wie die Studienergebnisse zeigen, ist es in der überwiegenden Zahl der Unternehmen bislang jedoch keine gängige Praxis, über solche Risiken zu berichten.

Wiederholung des Monitorings zur nichtfinanziellen Berichterstattung in 2018

Die Forscher weisen in ihrer Studie darauf hin, dass die Einführung der CSR-Berichtspflicht gegenüber der bisherigen Praxis der (nichtfinanziellen) Berichterstattung eine große Veränderung darstellt. Noch offen ist, welche Berichtsformen Unternehmen künftig nutzen, um der Berichtspflicht nachzukommen und welche Veröffentlichungszeitpunkte sie hierfür wählen. „In unserer Studie haben wir die Berichtsaktivitäten des Jahres 2016 betrachtet und damit quasi eine Nulllinie vor dem Inkrafttreten der CSR-Berichtspflicht geschaffen. Um einen Vergleich der nichtfinanziellen Berichterstattung vor und nach dem Inkrafttreten der Berichtspflicht zu erhalten, werden wir das Monitoring der berichtspflichtigen Unternehmen in diesem Jahr wiederholen“, so Hobelsberger.

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Neuer Durchgang des Rankings der Nachhaltigkeitsberichte gestartet

Zudem führen das IÖW und Future in diesem Jahr einen erneuten Durchgang des Rankings der Nachhaltigkeitsberichte deutscher Unternehmen durch. Neben den größten deutschen Unternehmen werden auch die Berichte von kleinen und mittleren Unternehmen in die Studie einbezogen. Die Teilnahmebedingungen für das Ranking sowie alle Termine finden sich online hier. Mit dem Ranking verfolgen IÖW und Future das Ziel, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess in Richtung eines sozial und ökologisch verträglicheren Wirtschaftens zu unterstützen.

Quelle: UD/fo
 

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