Politik

Widersprechen EU-Klimaziele Klimaschutzabkommen von Paris?

Für Hubert Weiger, den Vorsitzenden der Umweltorganisation BUND ist über das jetzt von der EU-Kommission vorgestellte Konzept zur Lastenteilung beim Klimaschutz entsetzt. Damit sei der im Dezember 2015 geschlossene Pariser Klima-Vertrag gefährdet.

21.07.2016

Widersprechen EU-Klimaziele Klimaschutzabkommen von Paris?

„Das EU-Klimaziel von 40 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990 basiert auf einer akzeptierten Erderwärmung von über zwei Grad Celsius. Das Pariser Klimaschutzabkommen hat eine maximal akzeptable Erderwärmung von unter zwei und wenn möglich unter 1,5 Grad vereinbart. Die EU muss endlich ihr schwaches Klimaziel nachbessern und die dann notwendigen nationalen Klimaziele auf die Mitgliedstaaten aufteilen. Bleibt die Kommission bei ihren jetzigen Plänen, dann unterläuft sie das Paris-Abkommen zum globalen Klimaschutz“, sagte Weiger.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßt dagegen den Vorschlag der EU-Kommission: „Zum ersten Mal werden auch die osteuropäischen Staaten ihre Emissionen verbindlich reduzieren. Manche sprechen dabei von Lastenteilung. Aber ich finde, der Begriff Chancenteilung trifft es besser. Denn Klimaschutz ist eine große Chance für die Modernisierung unserer europäischen Volkswirtschaften. Wir sind bereit, mit unserem bestehenden nationalen Ziel noch über die Vorgaben hinaus zu gehen. Aber das muss dem Klima zugutekommen und darf nicht dazu führen, dass andere europäische Staaten weniger tun.“

Für Hubert Weiger, den Vorsitzenden des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), genügt das heute von der EU-Kommission vorgestellte Konzept zur Lastenteilung beim Klimaschutz nicht dem im Dezember 2015 geschlossenen Paris-Vertrag.

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„Das EU-Klimaziel von 40 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990 basiert auf einer akzeptierten Erderwärmung von über zwei Grad Celsius. Das Pariser Klimaschutzabkommen hat eine maximal akzeptable Erderwärmung von unter zwei und wenn möglich unter 1,5 Grad vereinbart. Die EU muss endlich ihr schwaches Klimaziel nachbessern und die dann notwendigen nationalen Klimaziele auf die Mitgliedstaaten aufteilen. Bleibt die Kommission bei ihren jetzigen Plänen, dann unterläuft sie das Paris-Abkommen zum globalen Klimaschutz“, sagte Weiger.

Industrie und Energieerzeugung sind vom heutigen EU-Vorschlag nicht betroffen, da sie unter den europaweiten Emissionshandel fallen, der ebenfalls reformiert werden soll. Der Vorschlag der Kommission basiert auf den Klimazielen der EU für 2030, die im Oktober 2014 vom Europäischen Rat beschlossen wurden. Damals wurde auch bereits die grobe Formel für die Aufteilung der Ziele beschlossen, wonach Staaten mit höherem Pro-Kopf-Einkommen mehr tun müssen als ärmere Mitgliedsstaaten.

Ein zweiter Legislativvorschlag der EU-Kommission bezieht sich auf Wälder und Böden. Erstmals soll auch deren Klimawirkung durch eine europäische Klimaverordnung geregelt werden (der sog. LULUCF-Sektor, für engl. „landuse, land-use change and forestry“). Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass die Klimaschutzwirkung verbessert wird, zum Beispiel durch Wälder, die CO2 aufnehmen und binden. In begrenztem Umfang können Emissionsgutschriften aus diesem Sektor aber nach dem Vorschlag der Kommission auch genutzt werden, um die Klimaschutzziele in den anderen Sektoren zu erreichen.

Quelle: UD
 

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