Politik

Bundestag lehnt Antrag zu menschenrechtlichen Firmenpflichten ab

Ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Forderung, verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für global agierende Unternehmen festzulegen, ist im Entwicklungsausschuss an den Stimmen von CDU/CSU und SPD gescheitert. Lediglich die Linksfraktion unterstützte die Initiative.

28.04.2017

Bundestag lehnt Antrag zu menschenrechtlichen Firmenpflichten ab zoom

Die Grünen wollen, dass die Bundesregierung ein Gesetz vorlegt, das "einen klaren rechtlichen Rahmen für die menschenrechtlichen Auswirkungen von transnationalen Aktivitäten von Unternehmen" schafft. Außerdem will die Fraktion die Klagemöglichkeiten für Opfer der von Unternehmen verursachten Menschenrechtsverletzungen verbessern und Sanktionsmöglichkeiten im Gesetz verankern.

Im Ausschuss kritisierte ein Vertreter der Grünen, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der "CSR-Richtlinie" ("Corporate Social Responsibility"-Richtlinie) der Europäischen Union weit hinter ihren Möglichkeiten zurückgeblieben sei und ihre nationalen Spielräume nicht genutzt habe. Das im März vom Bundestag beschlossene Umsetzungsgesetz (18/9982) legt börsennotierten Unternehmen ab 500 Mitarbeitern neue Berichtspflichten zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung auf, lässt nach Ansicht von Grünen und Linken aber zu viele global agierende Unternehmen außen vor.

Die Linksfraktion forderte, die Berichte der Unternehmen von unabhängigen Gutachtern prüfen zu lassen. Außerdem sollte das Gesetz auf alle global tätigen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ausgeweitet werden, unabhängig davon, ob diese an der Börse notiert seien oder nicht.

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Die Linksfraktion forderte, die Berichte der Unternehmen von unabhängigen Gutachtern prüfen zu lassen. Außerdem sollte das Gesetz auf alle global tätigen Unternehmen ab 250 Mitarbeitern ausgeweitet werden, unabhängig davon, ob diese an der Börse notiert seien oder nicht.

Die SPD-Fraktion machte deutlich, dass auch sie sich weitergehende Regelungen gewünscht hätte. Sie wertete die Grenze von 500 Mitarbeitern und die Beschränkung auf börsennotierte Unternehmen ebenfalls kritisch. Zugleich verwies ein Vertreter der Fraktion auf den von der Bundesregierung im Dezember 2016 verabschiedeten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP). Er soll dafür sorgen, dass die Menschenrechte an den Produktionsorten gewahrt und bestimmte Sozial- und Umweltstandards eingehalten werden.

Ein Vertreter der Unionsfraktion betonte, dass die Bundesregierung die Verantwortung von Unternehmen zur Wahrung der Menschenrechte zum ersten mal in einem festen Rahmen verankert habe. Auch stelle der Nationale Aktionsplan einen bedeutenden Fortschritt in der Debatte über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen dar.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesentwicklungsminister, Hans-Joachim Fuchtel (CSU), machte deutlich, dass sein Ministerium offen dafür gewesen wäre, die Größe der einzubeziehenden Firmen auszuweiten. Dies sei jedoch am Widerstand des Bundeswirtschaftsministeriums gescheitert. Er betonte, dass 85 Prozent der Kapitalzuflüsse in die Länder der Entwicklungszusammenarbeit aus dem privaten Sektor stammten, daher sei es wichtig, hierfür tragfähige Grundregeln zu entwickeln. Insgesamt müsse es mehr Transparenz entlang der globalen Lieferketten geben, sagte Fuchtel.

Quelle: UD/fo
 

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