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Das steckt drin im „Omnibus“ – EU Neuausrichtung der Industrie

Die Europäische Union stellt mit dem neuen „Clean Industrial Deal“ die Weichen für eine umfassende Neuausrichtung der Wirtschaft. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken, gleichzeitig die strategische Unabhängigkeit zu sichern und den Klimaschutz voranzutreiben. Vor dem Hintergrund globaler Unsicherheiten, steigender Energiepreise und geopolitischer Spannungen präsentierten Spitzenvertreter der EU in den vergangenen Wochen die neue Strategie.

26.02.2025

Das steckt drin im „Omnibus“ – EU Neuausrichtung der Industrie

Im Januar folgte dazu seitens der EU-Kommission die Veröffentlichung des sog. „Competitiveness Compass“, der der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Sicherung eines nachhaltigen Wohlstands dienen soll. In diesem Zusammenhang wurde wiederum die bevorstehende „Omnibus“-Initiative thematisiert. Jetzt ersetzt der „Clean Industrial Deal“ den bisherigen „Green Deal“.

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Mit dem „Clean Industrial Deal“ will die EU ihre Industrie für die Zukunft wappnen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Investitionen in klimafreundliche Technologien zu erleichtern und regulatorische Hürden abzubauen. Eine zentrale Rolle spielen dabei energieintensive Industrien wie die Stahl-, Aluminium- und Zementproduktion sowie die Energieerzeugung. Angesichts hoher Energiekosten und globaler Konkurrenz benötige diese Sektoren besondere Unterstützung. Ein weiteres Augenmerk liegt auf innovativen Unternehmen, die Technologien zur Dekarbonisierung entwickeln. Die EU will sicherstellen, dass diese Firmen in Europa bleiben und hier wachsen können.

Zur Umsetzung des Plans setzt die EU auf finanzielle Anreize: Eine neue „EU-Bank für Klimaschutz“ soll mit einem Kapital von 100 Milliarden Euro langfristige Energiekaufverträge und Bürgschaften bereitstellen. Zudem sollen Invest EU-Reformen 50 Milliarden Euro für klimafreundliche Investitionen mobilisieren.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Kreislaufwirtschaft. EU-Exekutivvizepräsident Stéphane Séjourné betonte, dass Europa seine wirtschaftlichen Interessen stärker verteidigen und unabhängiger von globalen Lieferketten werden müsse.

Die Omnibus-Verordnung: Zentrale Neuerungen

Im Arbeitsprogramm und in den Anhängen werden in diesem Zusammenhang unterschiedliche Omnibus-Vorschläge thematisiert:
• ein erstes Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit im ersten Quartal 2025,
• ein zweites Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Investitionen im ersten Quartal 2025, sowie
• ein drittes Omnibus-Paket zur Schaffung einer Unternehmenskategorie von „small mid-caps“ und zu papierlosem Reporting im zweiten Quartal 2025.

Das erste „Omnibus“-Paket, das Vorschläge aus mehreren verwandten Gesetzgebungsbereichen zusammenführen, umfassen weitreichende Vereinfachungen in den Bereichen Nachhaltigkeitsberichterstattung im Finanzwesen, Nachhaltigkeitssorgfaltspflichten, EU-Taxonomie, CO₂-Grenzausgleichsmechanismus und europäische Investitionsprogramme.

Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD und EU-Taxonomie) sind:

  • Rund 80 % der Unternehmen aus dem Anwendungsbereich der CSRD ausschließen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf die größten Unternehmen konzentrieren, die voraussichtlich die größten Auswirkungen auf Menschen und Umwelt haben;
  • Sicherstellen, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung großer Unternehmen kleinere Unternehmen in ihren Wertschöpfungsketten nicht unnötig belasten;
  • Die Berichtsanforderungen für Unternehmen, die derzeit unter die CSRD fallen und ab 2026 oder 2027 berichtspflichtig wären, um zwei Jahre auf 2028 verschieben;
  • Die Berichtspflichten der EU-Taxonomie reduzieren und auf die größten Unternehmen beschränken (entsprechend dem Anwendungsbereich der CSDDD), während anderen großen Unternehmen innerhalb des zukünftigen CSRD-Rahmens die freiwillige Berichterstattung weiterhin möglich bleibt. Dies soll erhebliche Kosteneinsparungen für kleinere Unternehmen bringen und gleichzeitig Unternehmen, die nachhaltige Finanzierungen anstreben, die Berichterstattung ermöglichen;
  • Die Möglichkeit einführen, über Aktivitäten zu berichten, die teilweise mit der EU-Taxonomie übereinstimmen, um eine schrittweise ökologische Transformation zu unterstützen. Dies entspricht dem Ziel, den Übergangsfinanzierungsmarkt auszubauen und Unternehmen auf ihrem Weg zur Nachhaltigkeit zu begleiten;
  • Eine finanzielle Wesentlichkeitsschwelle für die Taxonomie-Berichterstattung einführen und die Berichtsvorlagen um etwa 70 % reduzieren;
  • Vereinfachungen für die komplexesten „Do No Significant Harm“ (DNSH)-Kriterien zur Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung im Zusammenhang mit Chemikalien einführen, die für alle Wirtschaftssektoren unter der EU-Taxonomie gelten. Dies ist ein erster Schritt zur Überarbeitung und Vereinfachung aller DNSH-Kriterien;
  • Die wichtigsten, auf der Taxonomie basierenden Leistungsindikatoren für Banken anpassen, insbesondere die Green Asset Ratio (GAR). Banken können künftig aus dem Nenner der GAR-Berechnung Kredite an Unternehmen ausschließen, die nicht mehr unter die zukünftige CSRD fallen (d. h. Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. € Umsatz).


Die wichtigsten Änderungen im Bereich der Lieferketten-Sorgfaltspflichten (CSDDD) sind:

  • Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitssorgfaltspflichten vereinfachen, sodass betroffene Unternehmen unnötige Komplexitäten und Kosten vermeiden können – etwa durch Konzentration der systematischen Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftspartner und durch Reduzierung der Häufigkeit regelmäßiger Bewertungen und Überwachungen von jährlich auf alle fünf Jahre, mit zusätzlichen Bewertungen nach Bedarf;
  • Die Belastung für KMU und kleine Mid-Cap-Unternehmen verringern, indem der Umfang der Informationen begrenzt wird, die große Unternehmen bei der Wertschöpfungskettenanalyse anfordern dürfen;
  • Die Harmonisierung der Sorgfaltspflichten weiter erhöhen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU sicherzustellen;
  • Die EU-zivilrechtlichen Haftungsbedingungen streichen, während gleichzeitig das Recht der Geschädigten auf vollständige Entschädigung bei Verstößen gewahrt bleibt und Unternehmen vor übermäßigen Entschädigungsforderungen geschützt werden – entsprechend den zivilrechtlichen Haftungsregelungen der Mitgliedstaaten;
  • Den Unternehmen mehr Zeit zur Umsetzung der neuen Anforderungen geben, indem die Anwendung der Nachhaltigkeitssorgfaltspflichten für die größten Unternehmen um ein Jahr auf den 26. Juli 2028 verschoben wird, während die Veröffentlichung der Leitlinien um ein Jahr auf Juli 2026 vorgezogen wird.

Die wichtigsten Änderungen bei CBAM sind:

  • Kleine Importeure, insbesondere KMU und Privatpersonen, von den CBAM-Verpflichtungen ausnehmen. Dies betrifft Importeure, die nur geringe Mengen an CBAM-Waren einführen, was insgesamt nur einen sehr geringen Anteil der in die EU importierten Emissionen ausmacht. Dazu wird eine neue jährliche CBAM-Schwelle von 50 Tonnen pro Importeur eingeführt, wodurch CBAM-Verpflichtungen für etwa 182.000 bzw. 90 % der Importeure entfallen – hauptsächlich KMU – während gleichzeitig über 99 % der betroffenen Emissionen weiterhin erfasst bleiben;
  • Die Regeln für Unternehmen, die weiterhin unter CBAM fallen, vereinfachen – etwa hinsichtlich der Autorisierung von CBAM-Erklärenden sowie der Berechnung und Berichterstattung der eingebetteten Emissionen;
  • CBAM langfristig wirksamer machen, indem die Regeln zur Vermeidung von Umgehungen und Missbrauch verstärkt werden.

Diese Vereinfachung bereitet die zukünftige Erweiterung von CBAM auf weitere Sektoren des EU-Emissionshandelssystems (ETS) und nachgelagerte Produkte vor. Eine neue Gesetzesinitiative zur Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs wird Anfang 2026 erwartet.

Erste Reaktionen

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) sieht in den wirtschaftspolitischen Plänen der Europäischen Kommission positive Signale. Dass im „Clean Industrial Deal“ und den „Omnibus“-Verfahren Wettbewerbsfähigkeit, Energiepreise und Bürokratieabbau im Fokus stehen, sei richtig, aber auch bitter nötig nach den Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte. VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup sagt: „Wir brauchen eine radikale Kehrtwende. Die Transformation der Wirtschaft lässt sich nicht herbeiregulieren.“

Nicht alle sehen das so positiv. Lena Schilling, österreichische Klimaaktivistin und Mitglied des EU-Parlaments, warnt vor einer Aushöhlung der Umweltstandards: „Unter dem Vorwand der Bürokratievereinfachung demontiert Ursula von der Leyen den Green Deal und gibt der Verschmutzerlobby nach.“ Ihrer Meinung nach bedeuten die geplanten Maßnahmen massive Rückschläge für Umwelt und Gesellschaft.

Quelle: UD
 

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