Geldanlage

Transparency begrüßt Maßnahmen gegen Offshore-Financial Centers

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. begrüßt die Ankündigung führender OECD-Staaten, darunter Deutschland, Großbritannien und Frankreich, entschlossen gegen Offshore-Financial Centers (OFCs) vorzugehen. Wesentliche Forderungen sind die Kooperation der OFCs mit den Behörden anderer Länder sowie ein robustes System der Identifikation von Kunden und der Herkunft von Geldern.

24.10.2008

Derzeit erleichtern OFCs das Verstecken von Einnahmen aus Bestechlichkeit sowie die diskrete Abwicklung von Zahlungen aus "schwarzen Kassen" im Zusammenhang mit Korruption. Die laxe Anwendung von Geldwäscherichtlinien ist in zahlreichen OFCs offensichtlich Teil des Geschäftsmodells. Bestechlichkeit im privaten Geschäftsverkehr ist dort immer noch keine Vortat gemäß Geldwäschegesetz, begründet also nicht entsprechende staatliche Eingriffsmöglichkeiten. Banken, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Treuhänder dürfen in diesen Ländern weiter "gezielt weggucken". Transparency respektiert das Bankgeheimnis und den Schutz der Privatsphäre - auch in den OFCs.

Transparency fordert allerdings Informationsweitergabe, Transparenz und Kooperation zwischen den Ermittlungsbehörden der Länder, wenn es um die Aufdeckung von Straftaten ihrer Bürger geht - wie z.B. Bestechung, Bestechlichkeit, Betrug und Steuerhinterziehung. Das muss für die Länder Europas gelten und natürlich auch im Rahmen der OECD-Länder.
 
Caspar von Hauenschild, Vorstand von Transparency Deutschland: "Einige OFCs leisten unter dem Vorwand des Schutzes der Privatsphäre durch Bankkundengeheimnis aktive Beihilfe zu Straftaten von ausländischen Bürgern - sogar direkt benachbarter Länder. Dadurch ist es viel schwieriger, große Bestechungszahlungen zu identifizieren und rückabzuwickeln. Nicht nur der globale Wettbewerb leidet darunter, sondern auch die Bevölkerung der Schwellen-  und Entwicklungsländer. Deren wirtschaftliche und politische Führer können noch heute reibungslos Bestechungsgelder außerhalb ihrer Länder vereinnahmen sowie sich einer Besteuerung der Anlagemittel komplett entziehen."
Quelle: UD
 
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