Leben & Wohnen

Wieviel Lärm darf sein?

"Nehmt nicht zu viel Geräte" sagt Laura Jentgens, 7 Jahre, aus Wuppertal und zeigt in Ihrem Bild zum Malwettbewerb des Arbeitsrings für Lärmbekämpfung, welche Geräte sie am meisten stören. Stellvertretend dazu gehören viele Geräte die im Freien betrieben werden und häufig Anlass für Bürgerbeschwerden sind und nun unter die 32. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen. Hilft diese Verordnung in Umsetzung der EG- Richtlinie 200/14/EG weiter, zukünftig die Umwelt vor lauten Geräten zu schützen?

28.11.2004

Der Deutscher Arbeitsring für Lärmbekämpfung veranstaltet Ende November gemeinsam mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt unter der Schirmherrschaft des Sächsischen Staatsministers für Umwelt und Landwirtschaft Naturschutz eine Tagung zu dem Thema Umweltbelastende Geräuschemissionen von Geräten und Maschinen im Freien.

Hinter dem sperrigen und technokratisch anmutenden Tagungsthema verbirgt sich ein Erfahrungsaustausch von Maschinenherstellern, Betreibern, Überwachungsbehörden, Sachverständigen und Bürgern über den Nutzen einer Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, in der erstmals die Geräusche, die beim Betrieb der Maschinen und Geräte entstehen, begrenzt werden. In der Richtlinie sind entsprechende Geräuschgrenzwerte für die verschiedensten Maschinen und Geräte angefangen bei Baumaschinen über Müllsammelfahrzeuge bis zu motorbetriebenen Gartengeräten sowie entsprechend Betriebszeiten festgelegt. Damit wird von dem bisher geltenden Prinzip der Lärmbekämpfung "so laut wir gerade noch erträglich" ein wenig Abstand genommen zugunsten des Prinzips "so leise wie technisch möglich".

Hier sind in erster Linie die Politiker angesprochen, die zwar in Sonntagsreden die Lärmplage, unter der unzählige Menschen in ihren Wohngebieten leiden, bedauern, aber konsequente Vorschriften zum Schutz der Menschen vor unerträgliche Lärm nicht erlassen haben. Angesprochen sind auch Käufer und Betreiber von Maschinen, die mit den Maschinen den Lärm in die Wohngebiete tragen und die Hersteller, die häufig nicht erkannt haben, daß umweltfreundliche Maschinen auch ein Verkaufsargument sein können. Nicht zuletzt sind die Behörden angesprochen, die die Krachmacher ermitteln und Verstöße gegen die Vorschriften ahnden sollen.

Nur wenn technische Möglichkeiten zur Verringerung der Geräusche bei der Herstellung von Maschinen und Geräten konsequent angewendet werden, besteht die Hoffnung, daß langfristig die Ruhe in den Wohngebieten einkehrt, die die Menschen für ihre wohlverdiente Erholung und Entspannung sich wünschen.
Quelle: UD
 
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