Leben & Wohnen
Jahresgutachten Mobilfunk 2004 zieht positive Bilanz
Längst gehören Handys zu unserem Alltag. Damit der Empfang überall reibungslos und strahlungsarm funktioniert, ist eine gute Kooperation zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und den Kommunen wichtig. Und das klappt, so das Fazit des Jahresgutachten Mobilfunk 2004. Die Studie wurde erstellt durch das Deutsche Institut für Urbanistik, der Verbraucherzentrale NRW sowie der TU Berlin.
15.04.2005
Im Vergleich mit der Situation im Jahr 2002 hätten sich Informationspolitik und Kooperation zwischen Betreibern und Behörden deutlich entspannt und verbessert. "Für den Auf- und Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland spielen nicht nur finanzielle Mittel und technologische Innovationen eine zentrale Rolle, sondern auch die enge Zusammenarbeit zwischen Netzbetreibern und Kommunen," erklärte Dagmar Wiebusch, Geschäftsführerin des Informationszentrums Mobilfunk.
Das nun vorliegende Gutachten ist das dritte Jahresgutachten zur
Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber.
In 2001 hatten die Netzbetreiber zugesagt, beim Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz wirksame und nachprüfbare Verbesserungen herbeizuführen. Eine weitere Zielsetzung war die transparente Kommunikation gegenüber Verbrauchern und Kommunen. Dass die Netzbetreiber ihre Zusagen erfüllt haben, belege das Mobilfunk-Jahresgutachten 2004.
Im Detail und in Einzelfällen gebe es aber auch weiterhin Probleme. So ist, trotz weiter verbesserter Kooperation und Kommunikation, die
Zahl der Standortkonflikte gegenüber 2002 nicht wesentlich
zurückgegangen. Auch die Auslöser der Konflikte - vor allem Probleme
des Abstands zu Schulen, Kindergärten oder reinen Wohngebieten - haben
sich in den letzten zwei Jahren kaum verändert.
Einen Streitpunkt bilden auch die Verbraucher-Informationen zu den Strahlungswerten für Handys. Bundesumweltminister Jürgen Trittin mahnt: „Die Betreiber sollten sich auch in strittigen Fällen noch mehr auf die Diskussion mit den kommunalen Vertretern sowie engagierten Bürgern einlassen.“ Sein Kabinettskollege und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement betonte, dass sein Haus wichtige Information über Grenzwerte und Strahlung beim Mobilfunk bereit stelle. In Deutschland liegt der Grenzwert für Mobiltelefone und PDAs bei 2 W/kg - wie auch in allen Staaten der EU. Seine Einhaltung stellt sicher, dass von den elektromagnetischen Feldern der Handys keine gesundheitliche Gefahren für die Menschen ausgehen. Die meisten Netzbetreiber berücksichtigen dies. Beispiel Vodafone: Alle angebotenen Handys und PDAs des Düsseldorfer Mobilfunkkonzerns halten die Sicherheitsbestimmungen ein und unterschreiten den geltenden Grenzwert von 2 W/kg. Auch bei der Auswahl der Standorte für ihre Basisstationen werde dies berücksichtigt, erklärt Vodafone in seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Das nun vorliegende Gutachten ist das dritte Jahresgutachten zur
Umsetzung der Zusagen der Selbstverpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber.
In 2001 hatten die Netzbetreiber zugesagt, beim Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz wirksame und nachprüfbare Verbesserungen herbeizuführen. Eine weitere Zielsetzung war die transparente Kommunikation gegenüber Verbrauchern und Kommunen. Dass die Netzbetreiber ihre Zusagen erfüllt haben, belege das Mobilfunk-Jahresgutachten 2004.
Im Detail und in Einzelfällen gebe es aber auch weiterhin Probleme. So ist, trotz weiter verbesserter Kooperation und Kommunikation, die
Zahl der Standortkonflikte gegenüber 2002 nicht wesentlich
zurückgegangen. Auch die Auslöser der Konflikte - vor allem Probleme
des Abstands zu Schulen, Kindergärten oder reinen Wohngebieten - haben
sich in den letzten zwei Jahren kaum verändert.
Einen Streitpunkt bilden auch die Verbraucher-Informationen zu den Strahlungswerten für Handys. Bundesumweltminister Jürgen Trittin mahnt: „Die Betreiber sollten sich auch in strittigen Fällen noch mehr auf die Diskussion mit den kommunalen Vertretern sowie engagierten Bürgern einlassen.“ Sein Kabinettskollege und Wirtschaftsminister Wolfgang Clement betonte, dass sein Haus wichtige Information über Grenzwerte und Strahlung beim Mobilfunk bereit stelle. In Deutschland liegt der Grenzwert für Mobiltelefone und PDAs bei 2 W/kg - wie auch in allen Staaten der EU. Seine Einhaltung stellt sicher, dass von den elektromagnetischen Feldern der Handys keine gesundheitliche Gefahren für die Menschen ausgehen. Die meisten Netzbetreiber berücksichtigen dies. Beispiel Vodafone: Alle angebotenen Handys und PDAs des Düsseldorfer Mobilfunkkonzerns halten die Sicherheitsbestimmungen ein und unterschreiten den geltenden Grenzwert von 2 W/kg. Auch bei der Auswahl der Standorte für ihre Basisstationen werde dies berücksichtigt, erklärt Vodafone in seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Quelle: UD