Neue Regeln für Staubsauger – was haben Verbraucher davon?

Wer auf der Suche nach einem stromsparenden Staubsauger ist, hat es ab 1. September 2014 deutlich leichter. Mit dem neuen EU-Energielabel für Staubsauger gibt es erstmals eine einheitliche Kennzeichnung. Durch die vorgeschriebene Angabe von Stromverbrauch und Reinigungsklassen sind die Geräte besser vergleichbar. Worauf Verbraucher achten sollten, zeigt die Kampagne „Die Stromsparinitiative“ auf.

29.08.2014

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Mit der EU-Verordnung tritt auch ein Verkaufsverbot für neue Staubsauger mit mehr als 1.600 Watt in Kraft. Untersuchungen belegen, dass mit weniger Watt ebenfalls gute Saugleistungen möglich sind. Außerdem setzen die Vorgaben Mindeststandards für die Leistung von Staubsaugern, wie den Antworten auf die häufigsten Fragen zur EU-Verordnung zu entnehmen ist.

1. Muss jetzt jeder einen neuen Staubsauger kaufen?

Nein, vorhandene Staubsauger dürfen weiter verwendet werden – auch mit mehr als 1.600 Watt oder zu geringer Saugleistung. Der vorzeitige Austausch eines Staubsaugers rechnet sich in den meisten Fällen nicht. Dafür ist der Stromverbrauch im Gegensatz zu anderen Haushaltsgeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine zu gering.

2. Brauchen Staubsauger mit weniger Watt mehr Zeit zum Saugen?

Mehr Zeit zum Saugen ist nicht nötig. Denn entscheidend ist nicht die Leistung des Motors. Wichtiger ist die gesamte Konstruktion: von der Düse über die Führung des Luftstroms und die Filtertechnik bis hin zur Dichtigkeit des Gehäuses. Das belegen Ergebnisse der Stiftung Warentest. Bestnoten erzielten 2013 und 2014 überwiegend Staubsauger mit wenig Watt.

3. Wird der Boden mit einem neuen Staubsauger noch richtig sauber?

Ja, denn vorgeschrieben ist ab September beispielsweise, wie viel Staub die neuen Modelle mindestens aufnehmen müssen. Staubsauger, die weniger aufnehmen, werden nicht mehr zugelassen. Mit dem Energielabel für Staubsauger gibt es zudem erstmals eine einheitliche Kennzeichnung für die Reinigungsklassen: von A (beste) bis G (schlechteste). Auch die Lautstärke und die Staubemissionen sind auf dem Label verzeichnet.

4. Wie viel Strom spart ein effizienter Staubsauger?

Ein besonders sparsamer Staubsauger verursacht laut Öko-Institut jährliche Stromkosten von durchschnittlich 22 Euro, ein vergleichbares Gerät mit hoher Wattzahl rund 44 Euro. Ein Neukauf rechnet sich dennoch meist erst, wenn der alte Staubsauger kaputt geht. Dabei lohnt sich dann aber der Blick auf den Stromverbrauch. Denn in sieben bis neun Jahren Nutzungsdauer kommt einiges an Stromkosten zusammen.

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5. Werden Staubsauger jetzt teurer?

Hersteller und Branchenverbände rechnen kurzfristig nicht mit höheren Preisen. Für 2017 sind keine verlässlichen Prognosen möglich. Um die strengeren Vorgaben zu erfüllen, gibt es jedoch meist einfache Lösungen. Bereits jetzt gibt es einzelne Modelle, die die ab 1. September 2017 geltenden Vorgaben erfüllen und nicht übermäßig teuer sind.

6. Können neue Staubsauger mit weniger Watt getestet werden?

Verbraucher, die ein sparsames Gerät testen wollen,können sich für den bundesweiten Praxistest der Stromsparinitiative bewerben. 15 ausgewählte Haushalte erhalten kostenlos je einen Staubsauger von Bosch, Kärcher, Philips, Siemens oder Vorwerk. Nach dem Test dürfen die Haushalte das Gerät im behalten. Die Bewerbung ist bis zum 15. September 2014 auf dieser Seite möglich. 

Die Stromsparinitiative“ wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit initiiert. Das Kampagnenbüro ist bei co2online angesiedelt. Ziel der Stromsparinitiative ist es, private Haushalte und den so genannten Kleinverbrauch in Deutschland zu motivieren, ihre Stromsparpotenziale zu nutzen und damit auch Kosten zu sparen. So sparen sie nicht nur Geld, auch für das Klima zahlen sich die Energieeinsparungen aus.

Quelle: UD/pm
 

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