Politik
Europäisches Parlament stimmt für Richtlinie zur Beherrschung von Gefahren bei schweren Unfällen
Das Europäische Parlament hat heute in Brüssel in 2. Lesung über eine Richtlinie zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen abgestimmt. Als politische Antwort auf spektakuläre Unfälle im Industriebereich innerhalb und außerhalb der EU sprach sich das EP mit großer Mehrheit für eine Verschärfung dieser sogenannten „Seveso-II-Richtlinie“ aus.
01.07.2003
Jetzt sollen insbesondere die den Unfällen zugrundeliegende Ursachen einbezogen sowie einige Schwellenwerte bei gefährlichen Stoffen verschärft werden. Dazu Bernd Lange, SPD-Europaabgeordneter und Umweltexperte seiner Fraktion: „Angesichts der jüngsten Industrieunfälle muss der Geltungsbereich der Richtlinie aus dem Jahr 1996 erweitert werden. Die Realität zeigt, dass der Geltungsbereich der Richtlinie nicht weit genug gefasst war. Deswegen muss sie dringend angepasst werden!“
Beispiele für Unfälle, welche die Neufassung der Richtlinie notwendig machen sind der Dammbruch in Baia Mare (Rumänien) im Januar 2000, der zu einer Zyanidvergiftung der Donau führte, die Explosion einer Feuerwerkskörperfabrik in Enschede (Niederlande) im Mai 2000 mit 22 Todesfällen und rund 1000 Verletzten sowie die Explosion einer Düngemittelfabrik im September 2001 in Toulouse (Frankreich).
Wichtige Änderungspunkte der Richtlinie betreffen besonders die Anwendungsfristen auf bereits bestehende Betriebe, die Vorschriften über die Einbeziehung des Personals sowie Informationen über die Sicherheitsvorkehrungen in Betrieben und Sicherheitsbestimmungen bei der Stadtplanung.
Das EP fordert darüber hinaus, dass die Richtlinie auch auf Bergbauaktivitäten ausgeweitet wird, Unternehmenspersonal und Zulieferer Schulungen über Notfallszenarien erhalten, brandfördernde Stoffe in die Liste gefährlicher Stoffe aufgenommen werden sowie den Aufbau einer Datenbank über Risikodaten von betroffenen Betrieben.
Beispiele für Unfälle, welche die Neufassung der Richtlinie notwendig machen sind der Dammbruch in Baia Mare (Rumänien) im Januar 2000, der zu einer Zyanidvergiftung der Donau führte, die Explosion einer Feuerwerkskörperfabrik in Enschede (Niederlande) im Mai 2000 mit 22 Todesfällen und rund 1000 Verletzten sowie die Explosion einer Düngemittelfabrik im September 2001 in Toulouse (Frankreich).
Wichtige Änderungspunkte der Richtlinie betreffen besonders die Anwendungsfristen auf bereits bestehende Betriebe, die Vorschriften über die Einbeziehung des Personals sowie Informationen über die Sicherheitsvorkehrungen in Betrieben und Sicherheitsbestimmungen bei der Stadtplanung.
Das EP fordert darüber hinaus, dass die Richtlinie auch auf Bergbauaktivitäten ausgeweitet wird, Unternehmenspersonal und Zulieferer Schulungen über Notfallszenarien erhalten, brandfördernde Stoffe in die Liste gefährlicher Stoffe aufgenommen werden sowie den Aufbau einer Datenbank über Risikodaten von betroffenen Betrieben.
Quelle: UD