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Verwirrung um Getrenntsammlungspflicht für Altkleider

Ab diesem Jahr gilt die Getrenntsammlungspflicht für Altkleider. Verwirrung herrscht, wie mit alten Textilien umzugehen ist – kaputte Textilien gehören wie bisher in den Restmüll, während gut erhaltene Kleidung zur Wiederverwendung in die Altkleidersammlung gespendet werden sollte. Die Verbraucherzentrale Hamburg klärt die wichtigsten Fragen und stellt fest, dass eine getrennte Sammlung beschädigter Textilien derzeit nicht sinnvoll oder umsetzbar ist.

04.03.2025

Verwirrung um Getrenntsammlungspflicht für Altkleider

Seit Januar dieses Jahres gilt für Altkleider und Alttextilien die sogenannte Getrenntsammlungspflicht. Demnach dürfen alte, unbrauchbare Kleidungsstücke nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden. Viele verunsicherte Verbraucher und Verbraucherinnen haben sich deshalb in den vergangenen Wochen an die Verbraucherzentrale Hamburg gewandt. Die Verbraucherschützer stellen klar: Stark verschmutzte oder kaputte Textilien, die als sogenannter Textilmüll nicht verwertet werden können, gehören weiterhin in den Restmüll, während gut erhaltene Kleidungsstücke zur Wiederverwendung in die Altkleidersammlung gegeben werden sollten.

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„Eine getrennte Sammlung beschädigter Textilien ist derzeit weder ökologisch sinnvoll noch technisch realisierbar“, erklärt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. Seiner Einschätzung nach fehlen nicht nur die notwendigen Sammelsysteme für Textilmüll, sondern auch geeignete Verwertungsverfahren, mit denen sich Textilfasern großflächig zur Wiederverwertung recyceln lassen. „Daher sei die Entsorgung zerschlissener oder stark verschmutzter Kleidung über den Restmüll derzeit die beste Lösung, auch wenn die EU-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz eigentlich etwas anderes vorschreiben“, so Jorde. Gut erhaltene Kleidungsstücke sollten jedoch weiterhin über die bereits vorhandenen Altkleidercontainer entsorgt werden.

Fast Fashion und fehlende Vorgaben verschärfen Problem

Trotz der wachsenden Umweltprobleme im Textilsektor gibt es bislang weder auf EU- noch auf nationaler Ebene verbindliche Vorgaben zum Ökodesign von Textilien – abgesehen von allgemeinen Aussagen zur erweiterten Verantwortung der Hersteller. Gleichzeitig bringt die Fast-Fashion-Industrie enorme Mengen an kurzlebiger, minderwertiger Kleidung auf den Markt, die meist nicht wiederverwendet oder recycelt werden kann. „Die Textilwirtschaft muss sich grundlegend neu ausrichten, damit langfristig Ressourcen geschont und die Abfallmenge reduziert wird“, fordert Umweltexperte Jorde. Gleichzeitig sei der Gesetzgeber in der Pflicht, strengere Vorgaben für mehr Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit beginnt beim Kleiderkauf

Die Verbraucherzentrale rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, auf hochwertige und langlebige Kleidung zu setzen, da diese seltener ersetzt werden muss. Reparaturen oder Anpassungen verlängern die Lebensdauer zusätzlich. Wer sich beim Kauf neuer Kleidungsstücke für Monogewebe entscheidet, handelt ebenfalls umweltfreundlicher. Diese bestehen aus nur einer einzigen Faserart und lassen sich deutlich einfacher recyceln als Mischgewebe, weil keine aufwendige Trennung verschiedener Materialien nötig ist.

Quelle: UD/pm
 

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