Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität greift zu kurz
Der kürzlich vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) wird sein eigentliches Ziel, die Qualität der Wirtschaftsprüfung nachhaltig zu stärken, nicht erfüllen und drohe sogar neue Risiken zu schaffen, warnt die Beratungsgesellschaft Mazars.
25.01.2021
Um die Qualität der Wirtschaftsprüfung systematisch und nachhaltig zu stärken, muss der extrem konzentrierten Marktsituation entgegengewirkt werden und eine Öffnung für mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erfolgen. Der Entwurf des FISG muss daher im parlamentarischen Prozess um Maßnahmen zur Stärkung von Wettbewerb und Mittelstand ergänzt werden.
Mazars in Deutschland unterstützt die Absicht des Gesetzgebers, das System staatlicher Aufsicht zu stärken, um Betrugsrisiken zu minimieren und Fälle wie Wirecard zukünftig unwahrscheinlicher zu machen. Insgesamt greift der beschlossene Gesetzesentwurf jedoch zu kurz, die Chance für eine grundlegende Reform der Wirtschaftsprüfung wird nicht genutzt. Das aktuell vorliegende Gesetz sieht den Hebel für Qualitätsverbesserung vor allem in schärferen Haftungs- und Sanktionsregeln. Allein werden diese aber nicht zu einer dauerhaften Qualitätsverbesserung in der Prüfung führen. Stattdessen setzt die vorgeschlagene Verschärfung der Haftung einen Marktaustrittsimpuls für mittelständische Unternehmen, die schon heute kaum Anteil an der Prüfung von Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) in Deutschland haben. Der Gesetzentwurf muss dringend um Maßnahmen zur Stärkung von Wettbewerb und Mittelstand ergänzt werden. Die Verankerung des Vier-Augen-Prinzips in der Wirtschaftsprüfung, auch bekannt als Joint Audit, ist daher dringend erforderlich.
Dr. Christoph Regierer, Mitglied und Sprecher des Management Boards von Mazars in Deutschland: „Eine nachhaltig wirksame Verbesserung der Wirtschaftsprüfung kann nur dann erreicht werden, wenn sich der Gesetzgeber dem offenkundigen Problem der stark konzentrierten Marktstruktur bei der Wirtschaftsprüfung zuwendet. Es braucht einen gesetzlichen Rahmen für fairen Wettbewerb, auch für mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Ein solcher Rahmen ist jedoch im aktuellen Gesetzentwurf des FISG nicht angelegt. Eine nachhaltige Reform muss das Vier-Augen-Prinzip Joint Audit etablieren.“
Zentrale Ziele der Reform des regulatorischen Rahmens für die Wirtschaftsprüfung müssen die Verbesserung der Prüfungsqualität und die Öffnung der extrem konzentrierten Marktstruktur in Deutschland sein. Beide Ziele lassen sich mit einem international bewährten und zuletzt auch in Deutschland vieldiskutierten Instrument erreichen, der Verankerung des Vier-Augen-Prinzips in der Wirtschaftsprüfung, auch bekannt als Joint Audit. Joint Audits sorgen für eine permanente gegenseitige Qualitätskontrolle der beauftragten Abschlussprüfer und mehr Wettbewerb auf dem Wirtschaftsprüfermarkt. Dieses Prinzip senkt die Markteintrittsbarrieren und ermöglicht mittelständischen Prüfungsgesellschaften den Zugang zur Prüfung großer PIE (Public Interest Entities).