Politik

Veröffentlichungspflicht für Nebeneinkünfte bleibt unklar

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland kritisiert das zögerliche Vorgehen der Regierungsfraktionen zu den Veröffentlichungspflichten für Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten. Der Vorsitzende des Geschäftsordnungsausschusses des Bundestags, Thomas Strobl (CDU), gab am letzten Freitag bekannt, dass sich der Ausschuss mit den Stimmen der Regierungsfraktionen auf eine Erweiterung der Offenlegungspflichten für Nebeneinkünfte für Abgeordnete geeinigt hat. Eine konkrete Regelung liegt allerdings noch nicht vor. Damit bleibt unklar, worauf sich die Regierungsfraktionen konkret geeinigt haben.

01.03.2013

Foto: Presseamt des Landes Berlin
Foto: Presseamt des Landes Berlin
Jochen Bäumel, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: „Leider müssen wir all diejenigen enttäuschen, die sich jetzt schon gefreut haben. Denn kurioserweise ist es auch auf Nachfrage nicht möglich zu erfahren, wie die Einigung im Detail aussieht. Damit wird eine detaillierte Bewertung unmöglich.“
 
Anlass zur Kritik bietet auch die Vertagung des Inkrafttretens der neuen Transparenzvorschrift auf die kommende Legislaturperiode. „Es ist ein eigenartiges Demokratieverständnis, wenn Fraktionen in einer Legislaturperiode verkünden, was erst in der nächsten Legislaturperiode gültig sein soll, zumal die Geschäftsordnung ohnehin zu Beginn jeder Wahlperiode vom neuen Bundestag neu beschlossen werden muss. Glaubwürdigkeit entsteht durch Einheit von Reden und Handeln. Daher sollte die Änderung möglichst schnell, also noch vor der Wahl, in Kraft treten“, so Bäumel.
 
Transparency Deutschland hatte die Offenlegung von Nebeneinkünften auf Heller und Pfennig gefordert. Dieser Vorschlag wurde von den Regierungsfraktionen abgelehnt. Aus Sicht von Transparency wird es nun entscheidend sein, dass die Bagatellgrenze nicht verwässert wird. Mehr Transparenz im oberen Einnahmenbereich darf nicht zu weniger Transparenz im unteren Bereich führen. Bisher liegt die Bagatellgrenze bei 1.000 Euro.
Quelle: UD / na
 
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