Compliance

Compliance: Aufsicht greift in Personalführung von Banken ein

Die deutsche Finanzaufsicht will Banken dazu verpflichten, Mitarbeiter stärker nach ethischen Gesichtspunkten zu führen. Künftig müssen die Institute einen Verhaltenscodex für erwünschte und unerwünschte Handlungen entwickeln. Das soll zu einem besseren Bewusstsein für die Risiken bei Finanzgeschäften führen. Fast alle Abteilungen sind von den Vorschriften betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Unternehmensberatung Procedera Consult zum Konsultationspapier der aktuellen MaRisk-Novelle.

02.03.2016

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Erstmals hat die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin verbindliche Regelungen geschaffen, um eine gemeinsame Risikokultur für Finanzunternehmen zu etablieren. Nach Ansicht der Aufseher sollen die Banken dafür ein offenes und kollegiales Führungskonzept entwickeln, das finanzielle und ideelle Anreize für ethisches Handeln bietet. Damit greift der Gesetzgeber internationale Entwicklungen für Deutschland auf. Doch auch kleinere Institute müssen sich darauf gefasst machen, künftig an diesen Standards gemessen zu werden. „Die Aufsicht will ein generelles Umdenken bei den Banken“, sagt Sven Müller, Experte für Finanzmarktregulierung bei Procedera Consult. „Regelungen, die allein die Arbeitsabläufe betreffen, gelten als nicht mehr ausreichend. Deshalb der Zugriff über die Führungskultur der Unternehmen.“

Mit dem gewählten Vorgehen wollen die Aufseher sicherstellen, dass die Einstellungen der Beschäftigten einer Bank mit den Maßnahmen zur Risikominimierung im Einklang stehen. Das gilt vor allem für Führungskräfte: Manager mit größerer Risikoneigung sollen möglichst nicht in Instituten arbeiten, die sich für ein risikoärmeres Geschäftsmodell entschieden haben oder über weniger Reserven zum Eingehen von Risiken verfügen. In der Praxis beeinflusst das die Einstellungs- und Auswahlprozesse insbesondere an der Unternehmensspitze und in leitenden Positionen. „Viele Finanzunternehmen fühlen heute schon mit psychologischen Tests der Risikoeinstellung von Bewerbern auf den Zahn“, so Müller. „Damit wirkt sich der aktuelle Regulierungsvorschlag auch auf die Personalpolitik der Institute aus.“

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Stellungnahme zur Novelle bis Anfang April möglich

Die enge Verbindung zwischen Arbeitsabläufen und Mitarbeitern, die sie ausführen, erstreckt sich zudem auf nahezu alle Unternehmensbereiche vom Vorstand über das Risikocontrolling bis hin zum einzelnen Sachbearbeiter. Darüber hinaus erschwert der Gesetzgeber den Wechsel des Arbeitsplatzes innerhalb einer Bank. Mitarbeiter aus Handels- und Vertriebsbereichen sollen zukünftig beispielsweise nicht ohne weiteres Kontrollaufgaben übernehmen können. Das soll Interessenkonflikte und mögliche Selbstprüfungen vermeiden. „Im Detail erreichen die neuen Anforderungen eine neue Stufe“, sagt Sven Müller. „Dabei haben die Banken wenig Spielraum bei der Umsetzung. Der Verhaltenskodex für die Mitarbeiter fließt in das Anweisungswesen ein und wird so zu einem relevanten Teil künftiger Prüfungen.“

Bis zum 7. April 2016 haben Finanzunternehmen nun Zeit, Stellung zum Entwurf der MaRisk-Novelle zu beziehen. Der Experte erwartet bei den entscheidenden Inhalten jedoch keine größeren Änderungen mehr.

Quelle: UD/pm
 

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