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DNWE Jahrestagung: Verantwortung von Unternehmen neu denken

In den letzten Jahren haben die Anforderungen an Unternehmen, organisatorische Strukturen und Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung von Recht und Gesetz und von internen Vorgaben zu schaffen, kontinuierlich zugenommen. Das Thema „Corporate Compliance“ hat sich dabei zu einem umfassenden „Rechts- und Redlichkeitsmanagement“ entwickelt. Diesem und vielen anderen Facetten der Unternehmensverantwortung widmet sich die DNWE-Jahrestagung.

10.09.2019

DNWE Jahrestagung: Verantwortung von Unternehmen neu denken

Es geht längst nicht mehr nur um die Prävention von Bestechung und Korruption im In- und Auslandsgeschäft. Es geht auch um die Verhinderung von Kartellrechtsverstößen, die Unterbindung von Geldwäsche, die Einhaltung des Außenwirtschafts- (Exportkontrollen, Embargos, Sanktionen) und Datenschutzrechts (EU-DSGVO), die Vermeidung von Vermögensschädigungen (Anti-Fraud) bis hin zur Sicherstellung der Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmerrechten (Social Compliance) in den Lieferketten sowie von Umwelt- und Produktionssicherheitsgesetzen (Technische Compliance). Kurzum: Es geht um ein umfassendes Management der Vielfalt der Unternehmensverantwortung im Gesamtkontext eines auf die Vermeidung von rechtlichen, finanziellen und Reputationsschäden abzielenden Risikomanagements.

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Hinzu kommen Anforderungen an die Berichterstattung zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, UK Modern Slavery Act) sowie für jedes Unternehmen spezifische Stakeholder-Erwartungen, sich mit einzelnen „CSR Issues“ zu befassen und entsprechend der spezifischen Geschäftsmodelle, Risiken zu analysieren und Prozesse zu etablieren, um die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherstellen zu können.

Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang eigene Initiativen lanciert und trägt dabei internationalen Vereinbarungen Rechnung. So wird bspw. derzeit mittels des „Nationalen Aktionsplans“ (NAP) die Umsetzung der „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen durch deutsche Unternehmen (über 500 Mitarbeitern) evaluiert. Wenn bis zum Ende der Evaluierungsphase in 2020 nicht die Hälfte der überprüften Unternehmen „entsprechende Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben und daher keine ausreichende Umsetzung erfolgt ist, wird die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen“, so wörtlich aus dem NAP.

Umsetzung in der Praxis

Die Themen werfen in der Praxis viele Fragen auf: Was ist für Unternehmen wirklich relevant? Wo hören die rechtlichen Anforderungen auf, wo beginnen freiwillige CSR- Maßnahmen? Was kann realistischerweise von Unternehmen erwartet und gefordert werden? Wo übersteigen Erwartungen von Stakeholdern und regulatorische Anforderungen die Möglichkeiten der Unternehmen? In welchen Bereichen sind andere – z.B. politische bzw. staatliche – Akteure gefordert, um Missstände in der Wirtschaft abzustellen? Dürfen und wie können Unternehmen dann ggf. mit Blick auf die Verantwortung in ihrer Wertschöpfungskette feststellen und definieren, wo die eigenen Möglichkeiten der Einflussnahme enden und wo Verantwortlichkeit auf andere übergeht?

Diese und viele weitere Fragen sollen im Rahmen der Veranstaltung „Unternehmensverantwortung neu denken – worauf es bei Compliance und Nachhaltigkeit wirklich ankommt“ in Vorträgen, Paneldiskussionen und Workshops
diskutiert werden. Dabei steht insbesondere die Frage, wie Unternehmen mit immer komplexer werdenden Anforderungen im Hinblick auf ein nachhaltiges, rechtskonformes und sozial verträgliches Wirtschaften umgehen müssen, sollten und können – und wie sie diesen Anforderungen in der Praxis gerecht werden – im Vordergrund.

In einer Reihe werden Notiven gemacht.

Fünf verschiedene Workshops legen den Fokus auf unterschiedliche Facetten unternehmerischer Verantwortung. Auf Gastgeber-Seite wird Susanne Friedrich, Leiterin der Alliance for Integrity, GIZ, die Chancen und Risiken für unternehmerische Verantwortung in Schwellen- und Entwicklungsländern aufzeigen. Dr. Stefan Otremba, KPMG, bringt den Teilnehmenden Fragen des Risikomanagements im Bereich CSR näher und bezieht sich dabei auf das Beispiel nichtfinanzieller Erklärungen durch Unternehmen. Praktische Ansätze, wie ökologische Nachhaltigkeit in der Lieferkette umgesetzt werden kann, bei gleichzeitig verantwortungsvoller Zusammenarbeit mit Lieferanten, diskutiert Jaqueline Albers (ICC Germany) mit Unternehmensvertretern. Im Mittelpunkt des Workshops von Katharina Weghmann, Ernst & Young, steht der Wert der Integrität im Zusammenhang mit Unternehmensverantwortung. Dabei geht es um die Bedeutung sowie praktische Umsetzung ausgewählter Verhaltensprinzipien auf Unternehmensseite. Mit dem hochaktuellen Thema Künstlicher Intelligenz (KI) beschäftigt sich Prof. Dr. Fetzer (DNWE), welcher im Hinblick auf das Spannungsfeld zwischen KI und Ethik die Wirkung der EU-Ethics Guidelines mit den Teilnehmenden analysiert

Der Kongress wird organisiert vom Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik – EBEN Deutschland e. V. in Kooperation mit der ICC Germany e.V. und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und findet im Gebäude der GIZ in Eschborn, Raum Frankfurt, statt.

Über den Kongress:

Datum: 27. September 2019 | 9:30 bis 17:00 Uhr
Ort: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) | Dag-Hammarskjöld- Weg 1-5, 65760 Eschborn
Tagungsgebühr:
Kostenfreie Teilnahme für ICC Germany- und DNWE-Mitglieder
250,- € (zzgl. 19% MwSt) für Nicht-Mitglieder 80,- € (inkl. MwSt) für Studierende

Hier finden Sie neben näheren Informationen das Programm sowie das Anmeldeformular zur Jahrestagung.

Quelle: UD/pm
 

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