Reporting

Darum geht es bei der Verschärfung der EU-Berichtspflicht

2014 hat die EU eine CSR-Berichtspflicht vorgelegt. Die Kritik daran ist seitdem groß: Zu wenig Unternehmen und Themen würde sie umfassen. Im neuen, eher linkeren EU Parlament arbeitet man deshalb jetzt an einer Neuausrichtung in 2021. Das sind die wesentlichen Inhalte.

25.01.2021

Darum geht es bei der Verschärfung der EU-Berichtspflicht

Am 17. Dezember 2020 verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung  zur nachhaltigen Unternehmensführung. Die Resolution wurde mit 347 Ja-Stimmen, 307 Nein-Stimmen und 42 Enthaltungen angenommen. Das Parlament fordert in der Resolution, dass die EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) auf alle börsennotierten und nicht börsennotierten großen Unternehmen mit Sitz in der EU sowie alle der in der EU tätigen Nicht-EU-Unternehmen ausgeweitet wird. Bisher galt sie nur für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiten sowie Banken und Versicherungen. So blieben etwa in Deutschland die Mehrheit der Unternehmen, die etwa als GmbHs firmieren, und ausländische Akteure außen vor. Das soll sich nun ändern.

Das Parlament fordert daher, dass der NFRD „eine vollständige Palette von Nachhaltigkeitsthemen“ abdeckt, die „soziale und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung“ einschließt, und dass die EU sicherstellt, dass „die Offenlegungen klar, ausgewogen, zwischen den Unternehmen vergleichbar, überprüfbar und objektiv sind, zeitgebundene Nachhaltigkeitsziele enthalten und öffentlich zugänglich sind.“ Insbesondere fordern die Abgeordneten, jene Branchen ins Visier zu nehmen, „die häufig mit illegalen Geschäftsaktivitäten verbunden sind, wie zum Beispiel Umweltverstöße, illegaler Handel mit Wildtieren, Korruption und Finanzkriminalität.“

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Setzt die Kommission gar auf einen eigenen EU-Standard?

Die Abstimmung ist zwar rechtlich nicht bindend, unterstreicht aber die deutliche Erwartung des Parlaments an die EU-Kommission, zusätzliche verbindliche CSR-Verpflichtungen für Unternehmen anzuordnen. Beobachter sind sich sicher, dass insbesondere Kommissionsvize Timmermans dem Wunsch auch nachkommen will. Die EU-Kommission hat dazu die „European Financial Reporting Advisory Group“ (EFRAG) beauftragt, vorbereitende Arbeiten für die Ausarbeitung möglicher eigener EU-Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung durchzuführen. Peter Paul van de Wijs von der Global Reporting Initiative GRI sagt dazu: „Die EU hat die Möglichkeit, eine globale Führungsrolle zu übernehmen, indem sie die erste große Jurisdiktion ist, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung mit der gleichen Strenge vorschreibt wie die Finanzberichterstattung.“

Die vorbereitenden Arbeiten werden von einer Multi-Stakeholder-Projekt-Task-Force (PTF) durchgeführt und sollen Ende des 1. Quartals 2021 abgeschlossen werden. Die PTF wird mindestens die vier nicht-finanziellen Bereiche, die derzeit vom NFRD abgedeckt werden (Umwelt; Soziales und Arbeitnehmerbelange; Menschenrechte; Bestechung und Korruption) sowie die wichtigsten Informationskategorien (Geschäftsmodell; Richtlinien einschließlich Due-Diligence-Prozesse; Ergebnisse; Hauptrisiken und Risikomanagement; Leistungskennzahlen) berücksichtigen müssen.

Jean-Paul Gauzès, EFRAG-Verwaltungsratspräsident sagte dazu: „Die Europäische Kommission hat die etablierte Reputation der EFRAG und ihre Schlüsselrolle bei der Entwicklung von Finanzberichterstattungsstandards und die Möglichkeiten der Interkonnektivität zwischen finanzieller und nichtfinanzieller Berichterstattung berücksichtigt.“

Anforderungen an Geschäftsführer steigen

Das Parlament fordert außerdem, die Geschäftsführer künftig stärker bei Nachhaltigkeitsthemen in die Pflicht zu nehmen, indem sie „rechtlich verpflichtet sind, langfristige Interessen und Nachhaltigkeitsrisiken zu integrieren.“ In der angenommenen Resolution heißt es dazu, es soll ein Gesetz erarbeitet werden, dass Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane „rechtlich verpflichtet sind, eine Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens zu definieren, offenzulegen und zu überwachen.“

Dementsprechend sollten Nachhaltigkeitsstrategien „messbare, zeitgebundene und wissenschaftlich fundierte Ziele in Übereinstimmung mit den EU-Verpflichtungen zu Umwelt, Klimawandel, Biodiversität und Entwaldung enthalten. Sie sollten auch Richtlinien zu fairer Entlohnung, Gleichstellung der Geschlechter und besserer Integration von Arbeitnehmerrechten enthalten, die von den Unternehmen selbst festgelegt werden.“

Die Juristin Nicola Bonucci meint: „Die Abgeordneten betonen zudem auch die Notwendigkeit einer stärkeren Einbeziehung der Arbeitnehmer in die Entscheidungsprozesse der Unternehmen, um die langfristigen Ziele und Auswirkungen ihrer Unternehmen besser zu berücksichtigen, und fordern die Kommission auf, die Möglichkeit zu prüfen, die Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat zu überarbeiten und einen neuen Rahmen für die Unterrichtung, Anhörung und Beteiligung der Arbeitnehmer in europäischen Unternehmen zu schaffen.“

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Quelle: UmweltDialog
 

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