Reporting

CSRD-Prüfpflicht – nicht ohne Umweltgutachter!

Mit der neuen europäischen CSR-Richtlinie werden circa 15000 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig. Lässt die nationale Gesetzgebung für die Prüfung der Berichte ausschließlich Wirtschaftsprüfer:innen zu? Eine neue Studie des Umweltgutachterausschusses positioniert sich klar: Wir sollten unsere in Deutschland bereits seit langem bestehende Expertise nutzen und für diese Aufgabe ausgebildete Fachleute zulassen.

10.08.2023

CSRD-Prüfpflicht – nicht ohne Umweltgutachter!

Umweltgutachter:innen weisen bereits heute eine hinreichende Qualifikation und entsprechende organisatorische Voraussetzungen auf, um ebenfalls Nachhaltigkeitsberichte prüfen zu können. Das trägt schließlich auch dazu bei, Doppelarbeit in den berichtenden Unternehmen zu vermeiden – und das ohne Qualitätsverlust.

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Nachdem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 5. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, steht aktuell die nationale Umsetzung auf der Agenda der Gesetzgebung. Bei der Prüfpflicht der Berichte werden den EU-Mitgliedstaaten Handlungsspielräume eingeräumt. So besteht die Möglichkeit neben Wirtschaftsprüfer:innen auch sogenannte „unabhängige Erbringer:innen von Bestätigungsleistungen“ zuzulassen. Einige Mitgliedstaaten erwägen, diese Option zu nutzen. In Deutschland dürfte der enorme Zuwachs der Menge an Prüfungen von Nachhaltigkeitsberichten insbesondere kleine und mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor enorme Herausforderungen stellen. Um die geforderte Expertise im nichtfinanziellen Prüfbereich zu bekommen, könnten Kooperationen mit anderen Sachverständigen eine Brücke bauen und weitere Marktverschiebungen zu den großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vermindern. Zudem besitzen andere Prüfdienstleister oft langjährige fachliche Expertise in der nichtfinanziellen Berichterstattung, die sonst ungenutzt bliebe.

Der Umweltgutachterausschuss hat in diesem Zusammenhang eine Studie veröffentlicht. Ihre Aussage ist eindeutig und unmissverständlich:

Wir sollten unsere in Deutschland bereits seit langem bestehende Expertise nutzen und den Weg für ausgebildete Fachleute in der Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen öffnen. Die in Deutschland zugelassenen Umweltgutachter:innen weisen bereits heute eine hinreichende Qualifikation und entsprechende organisatorische Voraussetzungen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen auf und können unmittelbar als unabhängige Erbringer:innen von Bestätigungsleistungen fungieren. Sie beschäftigen sich ohnehin in ihrer täglichen Praxis mit Nachhaltigkeitsinformationen von berichtenden Unternehmen und nehmen hier vielfältige Validierungs- und Zertifizierungsaufgaben wahr. Hierin erfüllen sie heute bereits weitestgehend die Anforderungen der CSRD hinsichtlich der neu entwickelten ESRS-Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen. Als staatlich beliehene Stelle erfüllt die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) grundsätzlich die europäischen Anforderungen für das Zulassungs- und Aufsichtsregime analog zur Wirtschaftsprüferkammer und zur Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).

Am 5. Juli stellte Prof. Frank Ebinger die Ergebnisse der Studie vor und diskutierte diese in einem Dialogforum mit B.A.U.M. e.V., zu dem Fach- und Führungskräfte aus Politik, Verwaltung und berichtspflichtigen Unternehmen eingeladen waren.

„Wir sollten bei der Umsetzung der CSRD nicht unnötig unsere in Deutschland bestehenden Wissensressourcen verschwenden und ein komplementäres Prüfsystem von Wirtschaftsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen etablieren. Mit der Möglichkeit unabhängiger Bestätigungsleistungen gehen wir einen Königsweg, auf dem jede Seite ihren Sachverstand einbringen kann und wir in Deutschland unsere Kompetenzen im Sinne einer effizienten Prüfung bündeln. Das trägt schließlich auch dazu bei, Doppelarbeit in den berichtenden Unternehmen zu vermeiden, da Umweltgutachter*innen ihre Arbeit zu zertifizierbaren Industrie- und Management-Standards einbringen können. Zudem trägt dies zur lange ersehnten Entschlackung der Berichtspflichten von Unternehmen bei – und das ohne Qualitätsverlust“, betont Ebinger.

Im Fokus der Debatte sollte demnach nicht das Ringen um neue Geschäftsfelder für Prüfer:innen stehen, sondern der bestmögliche Dienst an Klima- und Umweltschutz, sowie für die Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten. Der Umweltgutachterausschuss will sein Anliegen weiter beim Bundesjustizministerium einbringen, welches federführend für die nationale Umsetzung der CSRD ist.

Eine zweite Runde des Dialogforums ist für den 11. Oktober vorgesehen.

Quelle: UD/pm
 

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