Europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) im Kontext von EMAS
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschäftigt aktuell viele Unternehmen sowie Politik und Zivilgesellschaft. Idee und Substanz dahinter sind nicht neu, nachhaltige Unternehmensführung steht bei Akteuren, wie dem Umweltgutachterausschuss (UGA), seit 30 Jahren auf der Agenda. Wie kann Bewährtes vor Überforderung schützen und knappe Ressourcen auf Gesetzgeber- wie auch auf Unternehmensebene gebündelt werden?
07.07.2023
Dies diskutierten der UGA in einem Dialogforum zusammen mit B.A.U.M. e.V. am 5. Juli und stellten ihre neue Studie zur Prüfpflicht in der CSRD vor.
Die Roadmap der CSRD
Am 5. Januar 2023 trat die Richtlinie in Kraft. Betroffen sind deutschlandweit circa 15000 Unternehmen – weit mehr als unter dem bis dato geltenden CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG). Die neuen Vorschriften müssen innerhalb der kommenden 18 Monate von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Europäische Kommission arbeitet aktuell an der Überführung der von EFRAG entwickelten Berichts-Standards (ESRS) in sogenannte delegierte Rechtsakte. Die allgemeinen sektorübergreifenden Standards ESRS 1 und 2 spielen dabei eine zentrale Rolle und werden bis Ende Juli veröffentlicht.
Welche Rolle spielen anerkannte und erprobte Standards wie EMAS?
In die Entwicklung der ESRS-Standards sind zahlreiche bestehende Standards eingeflossen. Als bedeutendster gilt unter anderem die Global Reporting Initiative (GRI). Insofern lässt es den Rückschluss auf viele Schnittmengen zu. Unternehmen, die bereits GRI oder den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) nutzen, finden einen erleichterten Einstieg in ESRS, denn vieles hat Wiedererkennungswert. Auch EMAS-Anwender:innen bieten sich Synergien. Mit einer Bestandsaufnahme (Umweltprüfung) werden nachhaltigkeitsbezogene Daten systematisch erfasst und eingeordnet, um Strategien und Transformationsprozesse im Unternehmen in Gang zu setzen und zu verstetigen. Die externe Überprüfung des Managementsystems und der Angaben, Daten und Kennzahlen zur nachhaltigen Unternehmensführung durch zugelassene Umweltgutachter:innen stellt ein belastbares Fortschrittsmonitoring über die Jahre hinweg sicher.
Die ESRS-Standards referenzieren auch EMAS – das freiwillige Management- und Auditsystem, welches von der Europäischen Kommission in den 90er Jahren entwickelt wurde. So können dem ESRS1-Standard zufolge Angaben zu einzelnen Angaben, Daten und Kennzahlen aus der Umwelterklärung im CSR-Bericht referenziert werden, sofern diese auch den ESRS-Anforderungen entsprechen.
Eine Arbeitsgruppe der EU-Mitgliedstaaten plant im Laufe des Jahres eine Veröffentlichung, welche die Rolle und den Mehrwert von EMAS in der Erfüllung der Berichtspflicht näher umreißt.
Prüfung sinnvoll gestalten, aber wie?
Die CSRD fordert eine externe unabhängige Überprüfung. Den Mitgliedstaaten ist es freigestellt, dafür neben Wirtschaftsprüfer:innen auch andere „unabhängiger Erbringer:innen von Bestätigungsleistungen“ zuzulassen. Dies wird unter anderem in Österreich diskutiert. In Deutschland setzt sich der UGA dafür ein, dass Umweltgutachter:innen ebenso für die Prüfung anerkannt werden und bringt dafür wichtige Argumente in einer neuen Studie:
- Die in Deutschland zugelassenen Umweltgutachter:innen weisen bereits heute eine hinreichende Qualifikation und entsprechende organisatorische Voraussetzungen für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen auf und können unmittelbar als unabhängige Erbringer:innen von Bestätigungsleitungen fungieren.
- Die in Deutschland zugelassenen Umweltgutachter:innen erfüllen heute bereits die Anforderungen der CSRD hinsichtlich der Standards für die Prüfung von Nachhaltigkeitsinformationen.
- Als staatlich beliehene Stelle erfüllt die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) grundsätzlich die europäischen Anforderungen für das Zulassungs- und Aufsichtsregime analog zur Wirtschaftsprüferkammer und zur Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).
„Solche Qualifikationen sind nicht leicht zu entwickeln und am Markt schwer zu akquirieren. Das zeigen 30 Jahre Praxiserfahrung im System der EMAS-Umweltgutachter:innen, die EU-weit bereits einen Teil von Nachhaltigkeitsinformationen prüfen“, erklärt Professor Frank Ebinger, Vorsitzender der Umweltgutachterausschusses (UGA), der die Studie in Kooperation mit dem VNU – Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e.V. erarbeitete.