Reporting

IDW begrüßt die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs zur CSRD

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) begrüßt den Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSR-Richtlinie als wichtigen Schritt zur Umsetzung bis 2024 und zur Schaffung von Rechtssicherheit. Positiv bewertet wird auch die Übertragung der Verantwortung für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Wirtschaftsprüfer. Der Entwurf berücksichtigt Qualitätsaspekte und den Abbau bürokratischer Hürden. Das IDW bedauert jedoch, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten nicht Bestandteil des Wirtschaftsprüfungsexamens werden soll.

09.08.2024

IDW begrüßt die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs zur CSRD

Der Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Sustainability Reporting Directive – CSRD) in nationales Recht sieht vor, dass nur Wirtschaftsprüfer Nachhaltigkeitsberichte prüfen dürfen. Das IDW bewertet diese Entscheidung positiv: „Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer erfüllt alle Voraussetzungen, um qualitativ hochwertige Prüfungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchzuführen“, erklärt Melanie Sack, Vorstandssprecherin des IDW. „Er verfügt über die Kapazitäten und, wie bei anderen Themen bisher, werden die Prüfer dabei bei Bedarf auch mit weiteren externen Nachhaltigkeitsexperten zusammenarbeiten. Mit der Zulassung der Wirtschaftsprüfer als Nachhaltigkeitsprüfer wird zudem dem Umstand Rechnung getragen, dass die Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung integriert gedacht werden sollte.“

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Vorstandssprecherin Sack betont: „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass der Gesetzgeber den Regierungsentwurf nun veröffentlicht hat. Damit wird eine Umsetzung in diesem Jahr wahrscheinlich. Die Unternehmen brauchen Rechtssicherheit und eine gefestigte Rechtsgrundlage für die Erstellung und Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte. Deswegen braucht es jetzt eine zügige Umsetzung im parlamentarischen Verfahren.“

Durch die Umsetzung der CSR-Richtlinie in deutsches Recht werden künftig deutlich mehr Unternehmen verpflichtet sein, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und prüfen zu lassen. Dies betrifft schätzungsweise rund 14.000 Unternehmen in Deutschland, die – zeitlich gestaffelt – ab 2024 erstmals ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erweitern müssen.

Der Regierungsentwurf sieht vor, dass zukünftige Wirtschaftsprüfer zusätzlich zum WP-Examen eine weitere Prüfung ablegen müssen, um sich als Prüfer von Nachhaltigkeitsberichten registrieren lassen zu können. „Hier wäre eine Integration der Themen in das bestehende Examen wünschenswert gewesen. Das hätte die Berufswahl für Nachwuchstalente attraktiver gemacht. Außerdem hätte es dem Umstand, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung maßgeblich das Berufsbild der Wirtschaftsprüfer prägen werden, besser Rechnung getragen“, sagt IDW Vorstandssprecherin Melanie Sack. Und weiter: „Wir Wirtschaftsprüfer sind bereit, unseren Teil dazu beizutragen, dass die Transformation der Wirtschaft zu nachhaltigem Handeln gelingt.“

Quelle: UD/pm
 

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