Reporting

Abgleich des freiwilligen EMAS mit den ESRS

Im Rahmen seiner CSR-Bemühungen haben die Europäische Kommission und EFRAG eng zusammengearbeitet, um die Synergien zwischen dem freiwilligen Umweltmanagement- und Audit-System (EMAS) und den neuen Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) zu klären. Diese sind für große Unternehmen verpflichtend und sollen die Berichterstattung über Umweltpolitik erleichtern.

22.01.2025

Abgleich des freiwilligen EMAS mit den ESRS

Ein jetzt vom EFRAG-Sekretariat veröffentlichter Bericht mit dem Titel „Understanding the synergies between ESRS (European Sustainability Reporting Standards) and EMAS (the EU Eco-Management and Audit Scheme)“ zeigt, dass viele der Anforderungen an die Umweltberichterstattung der ESRS auf bereits im EMAS-Rahmen verfügbaren Daten basieren können.

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Von diesen anerkannten Synergien werden EMAS-registrierte Unternehmen erheblich profitieren, da die unter EMAS erstellten Umweltberichte nun zur Erfüllung von Teilen der ESRS-Anforderungen genutzt werden können. Praktisch bedeutet dies, dass die über 4.100 Organisationen, die bereits EMAS nutzen, um ihre Umweltleistung zu verbessern, die in ihrer Umweltberichterstattung produzierten Daten gemäß ESRS 1 Absatz 121 durch Verweis einbinden können. Diese Entwicklung ist besonders vorteilhaft für EMAS-registrierte Unternehmen, die den neuen ESRS unterliegen, der 2024 in Kraft trat, wobei die ersten Berichte der Unternehmen 2025 fällig sind.

Darüber hinaus verdeutlicht die Analyse, dass das gemäß EMAS implementierte Managementsystem die Umweltberichterstattung unter den ESRS sinnvoll ergänzen und unterstützen kann, indem es nützliche und zuverlässige Daten sowie ein Rahmenwerk zur Überwachung von Fortschritten bei der Erreichung von Umweltzielen bereitstellt. Das Managementsystem kann für Unternehmen im Geltungsbereich der ESRS ein nützliches Werkzeug sein, um über mehrere Berichtszyklen hinweg zuverlässige und konsistente Informationen zu erstellen.

Unternehmen profitieren außerdem von 30 Jahren Erfahrung in der Erstellung transparenter Umweltdaten und Berichte mit EMAS, noch bevor die verpflichtenden Anforderungen in Kraft traten, was die Umsetzung der neuen Anforderungen erleichtern sollte.

Zusammengefasst kann das derzeitige Mapping-Dokument, das die Übereinstimmung zwischen der EMAS-Verordnung und den ESRS-Offenlegungsanforderungen herstellt, ein nützliches Werkzeug zur Straffung des Prozesses sein, um Doppelarbeit bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermeiden. Die Übung zeigt auch, dass EMAS ein sehr nützliches Werkzeug für Unternehmen sein kann, um die unterschiedlichen Nachhaltigkeitsanforderungen des Green Deal in ihre Unternehmensprozesse zu integrieren.

Patrick de Cambourg, Vorsitzender des EFRAG SRB, erklärte: „Die Veröffentlichung der Korrespondenz zwischen den ESRS und der Europäischen Kommission markiert einen bedeutenden Schritt zur Förderung der Umwelttransparenz in der Unternehmensberichterstattung. Der hohe Grad an Übereinstimmung zwischen den ESRS und EMAS unterstreicht unser gemeinsames Engagement, praktische Unterstützung für Berichtersteller und Interessengruppen zu leisten, wie sie ihr Umweltmanagementsystem gemäß EMAS nutzen können, um über ESRS zu berichten.“

Quelle: UD
 

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