Reporting

CBAM: Phasen, Probleme und Perspektiven

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist eine herausfordernde Regelung, die seit Oktober 2023 in der Europäischen Union eingeführt wird. Ziel dieses Mechanismus ist es, Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher CO2-Bepreisungen zwischen der EU und Drittstaaten zu minimieren und gleichzeitig die Verlagerung von CO2-intensiven Produktionen (sogenanntes „Carbon Leakage“) zu verhindern.

22.01.2025

CBAM: Phasen, Probleme und Perspektiven

1. Die Übergangsphase des CBAM (seit Oktober 2023)

Seit dem 1. Oktober 2023 befinden sich Importeure von CO2-intensiven Produkten in einer Übergangsphase, die bis Ende 2025 andauern soll. Ziel dieser Phase ist es, Unternehmen Zeit zu geben, sich auf die neuen Meldepflichten und Berechnungsanforderungen vorzubereiten. Zu den betroffenen Produkten zählen unter anderem:

  • Stahl und Eisen
  • Aluminium
  • Zement
  • Düngemittel
  • Elektrizität
  • Wasserstoff
Anzeige

Während dieser Übergangszeit sind Unternehmen verpflichtet, vierteljährliche Berichte über die CO2-Emissionen einzureichen, die bei der Herstellung dieser Güter entstanden sind. Diese Berichte dienen dazu, notwendige Daten für die Hauptphase des CBAM zu sammeln, in der ab 2026 schrittweise eine CO2-Bepreisung eingeführt wird.

2. Verpflichtende Meldepflichten und ihre Auswirkungen

Seit dem 1. August 2024 treten verschärfte Meldepflichten in Kraft. Unternehmen müssen dann die tatsächlichen Emissionen für jedes betroffene CBAM-Gut dokumentieren und melden. Dies stellt eine bedeutende Herausforderung dar, insbesondere für global agierende Unternehmen, deren Lieferketten komplex und vielschichtig sind.

Hauptanforderungen an die Meldepflicht:

  • Bereitstellung detaillierter Daten zu den Treibhausgasemissionen, die während der Produktion angefallen sind.
  • Nutzung eines von der EU bereitgestellten Excel-Templates zur Standardisierung der Datenerhebung.
  • Kommunikation und Datenanfrage bei Lieferanten, die oft in Drittstaaten ansässig sind.

Diese Verpflichtungen sind mit einem erheblichen administrativen und operativen Aufwand verbunden. Besonders schwierig gestaltet sich die Beschaffung der erforderlichen Daten von Herstellern, die möglicherweise nicht willens oder in der Lage sind, diese Informationen bereitzustellen.

3. Probleme und Kritikpunkte

Die Einführung von CBAM hat bei Unternehmen zahlreiche Fragen und Bedenken aufgeworfen:

  1. Komplexität der Berechnungsmethoden: Die von der EU-Kommission bereitgestellten Berechnungsformeln und Tabellen sind äußerst detailliert und schwer verständlich. Viele Unternehmen sehen sich gezwungen, zusätzliche Ressourcen in Form von Fachpersonal oder externen Beratern einzusetzen.
  2. Haftung der Importeure: Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Korrektheit der Berichte liegt ausschließlich bei den Importeuren. Fehlerhafte oder unvollständige Meldungen können zu empfindlichen Geldbußen zwischen zehn und 50 Euro pro nicht gemeldeter Tonne CO2 führen.
  3. Internationale Lieferketten: Besonders problematisch ist die Tatsache, dass Importeure oft auf Informationen angewiesen sind, die sie von ihren Lieferanten oder Herstellern in Drittstaaten erhalten müssen. Diese Daten sind jedoch häufig nicht verfügbar oder schwer zugänglich, was den Meldeprozess erheblich erschwert.
  4. Keine Verlängerung der Standardwerte: Bis Juli 2024 durften Importeure Standardwerte verwenden, die von der EU-Kommission bereitgestellt wurden. Diese Option wurde jedoch nicht verlängert, was bedeutet, dass ab August 2024 nur noch tatsächliche Emissionswerte akzeptiert werden.

4. Rolle der deutschen Behörden

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Überwachung der CBAM-Berichte. Sie hat angekündigt, ihren Ermessensspielraum zugunsten der Importeure auszuüben, sofern diese nachweisen können, dass sie alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die erforderlichen Daten zu beschaffen.

Ermessensspielraum der DEHSt:

  • Wenn ein Importeur dokumentiert, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die tatsächlichen Emissionsdaten zu beschaffen, aber dennoch keine Informationen erhalten konnte, kann die Behörde Nachsicht walten lassen.
  • Die Behörde berücksichtigt die Verhältnismäßigkeit des Aufwands und prüft, ob eine weitere Datenerhebung als unverhältnismäßig einzustufen ist.

5. Internationale Entwicklungen und Auswirkungen

Der CBAM ist nicht nur innerhalb der EU von Bedeutung, sondern setzt auch weltweit Maßstäbe. Länder wie Norwegen und das Vereinigte Königreich planen bereits die Einführung ähnlicher Mechanismen. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich langfristig auf eine international steigende Bedeutung des CO2-Grenzausgleichs einstellen müssen.

6. Perspektiven und Handlungsempfehlungen

Die Einführung von CBAM stellt für Unternehmen eine tiefgreifende Veränderung dar, die mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Dennoch bietet sie auch Chancen:

  • Förderung von Transparenz und Nachhaltigkeit: Unternehmen, die ihre CO2-Bilanz verbessern, können Wettbewerbsvorteile erzielen und ihre Position auf dem Markt stärken.
  • Effizientere Lieferketten: Die detaillierte Datenerfassung könnte dazu beitragen, ineffiziente Prozesse in der Lieferkette zu identifizieren und zu optimieren.
  • Technologische Innovationen: Der Druck, CO2-Emissionen zu reduzieren, könnte die Entwicklung und Einführung neuer Technologien vorantreiben.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen:

  1. Aufbau eines internen Teams zur CBAM-Compliance.
  2. Investition in IT-Systeme zur Datenerfassung und -verwaltung.
  3. Frühzeitige Kommunikation mit Lieferanten, um die erforderlichen Daten rechtzeitig zu erhalten.
  4. Schulung von Mitarbeitenden zu den CBAM-Anforderungen.
  5. Zusammenarbeit mit Beratern oder Branchenverbänden, um Best Practices auszutauschen.
Quelle: UD
 

Related Posts

Newsletter

Unsere Verantwortung/Mitgliedschaften

Logo
Serverlabel
The Global Compact
Englisch
Gold Community
Caring for Climate

© macondo publishing GmbH
  Alle Rechte vorbehalten.

 
Lasche