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Deutsche Unternehmen kämpfen mit verschärften CBAM-Anforderungen

Seit 2024 müssen EU-Unternehmen die Emissionsdaten ihrer Nicht-EU-Lieferanten melden, jedoch sind 75 Prozent der deutschen Firmen dazu nicht in der Lage. Eine Deloitte-Umfrage zeigt massive Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Regelungen sowie negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit. Unternehmen müssen nun dringend Systeme zur Überwachung und Berichterstattung etablieren.

04.02.2025

Deutsche Unternehmen kämpfen mit verschärften CBAM-Anforderungen

Seit dem dritten Quartal 2024 sehen sich Unternehmen in der EU mit strengeren Meldepflichten im Rahmen des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) konfrontiert. Sie sind nun verpflichtet, die tatsächlichen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU offenzulegen. Drei von vier betroffenen Firmen in Deutschland sind jedoch momentan nicht in der Lage dazu, und ein erheblicher Teil befürchtet negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die im Auftrag des Prüfungs- und Beratungsunternehmens Deloitte durchgeführt wurde, bei der im Herbst des vergangenen Jahres Entscheidungsträger aus den relevanten Branchen befragt wurden.

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Mehr als die Hälfte (53 Prozent) der interviewten Unternehmen gibt an, dass sie nicht in der Lage sind, die realen Emissionsdaten ihrer Lieferanten außerhalb der EU zu melden. Lediglich sechs Prozent konnten bestätigen, dass sie dazu fähig sind, während 21 Prozent der befragten Firmen dies nur teilweise umsetzen können. Somit sind nahezu drei Viertel der Unternehmen nicht in der Lage, die tatsächlichen Emissionsdaten, die während des Produktionsprozesses entstanden sind, von ihren Lieferanten zu erfassen.

„CBAM stellt die Unternehmen vor massive Herausforderungen im Umgang mit ihren Lieferanten. Gleichzeitig endet die Übergangsphase zur Einführung von CBAM Ende des Jahres“, betont Michael Schäfer, Partner bei Deloitte und Experte für Zoll und Außenhandel. „Der Druck, die erforderlichen Überwachungs- und Berichterstattungssysteme in den Unternehmen einzurichten, nimmt deutlich zu. Denn die Implementierungsphase ab 2026 beinhaltet den finanziellen Ausgleich durch den Kauf von CBAM-Zertifikaten sowie eine jährliche Berichtspflicht. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen künftig Strafzahlungen.“

Die Firmen stehen auch vor Herausforderungen, wenn es darum geht, die Genauigkeit oder Plausibilität der Emissionswerte ihrer Lieferanten zu überprüfen. Während 20 Prozent der Befragten versuchen, dies durch den Vergleich mit Referenzwerten zu erreichen und 12 Prozent die Daten mit dem EU-Template zur Emissionsdatenübermittlung abgleichen, hat die Mehrheit der Unternehmen bislang keinen wirkungsvollen Ansatz zur Überprüfung gefunden.

Die größten Schwierigkeiten im Zusammenhang mit CBAM sind laut der Umfrage die unzureichende Verfügbarkeit von Daten (20 Prozent), die mangelnde Transparenz hinsichtlich Kosten und Risiken (16 Prozent) sowie ein unzureichendes Wissen über CBAM (11,5 Prozent).

Über zwei Drittel der Unternehmen befürchten durch die CBAM-Verordnung negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsfähigkeit. Lediglich ein Viertel (26 Prozent) erwartet positive Effekte, während 29 Prozent der Befragten in CBAM eine Gelegenheit sehen, ihre Lieferketten zu verändern. Dennoch gehen nur 20 Prozent der betroffenen Firmen davon aus, dass CBAM mittelfristig einen Wechsel ihrer Zulieferer nach sich ziehen wird. 43 Prozent der Befragten sind anderer Meinung.

„Wir sehen eine deutliche Skepsis bezüglich der Effekte von CBAM bei den Unternehmen. Dennoch müssen betroffene Unternehmen die CBAM-Anforderungen sicherstellen, denn bereits ab diesem Jahr müssen sie den Status als ‚zugelassener CBAM-Anmelder‘ beantragen“, erklärt Lars Essers, Partner bei Deloitte und Experte für Nachhaltigkeitsregulierung. „Dieser Status ist ab dem kommenden Jahr die Voraussetzung, um CBAM-Waren in die EU importieren zu können.“

Der CBAM plant ab dem Jahr 2026 einen Kohlenstoffpreis für die Einfuhr bestimmter Waren, die außerhalb der EU produziert wurden. Firmen, die beabsichtigen, Produkte aus Nicht-EU-Staaten in die EU zu importieren, sind verpflichtet, Zertifikate zu erwerben, die der Menge der während der Herstellung dieser Produkte verursachten Emissionen entsprechen.

Quelle: UD/pm
 

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