Die Psychologie der Steuermoral
Den Sinn von Steuern stellt eigentlich niemand in Frage. Nur zahlen tut sie niemand gern. Wir sprachen über Steuermoral mit Univ.-Prof. Dr. Erich Kirchler, Vorstand des Instituts für Angewandte Psychologie: Arbeit, Bildung, Wirtschaft an der Universität Wien.
09.04.2018
UmweltDialog: Niemand zahlt vermutlich gerne Steuern, obwohl jeder von uns durch die Nutzung öffentlicher Infrastruktur oder Dienstleistungen profitiert. Auf welchen psychologischen Mechanismen beruht dieser Widerwille eigentlich?
Prof. Dr. Erich Kirchler: Wozu dienen Steuern? Neben der Finanzierung öffentlicher Güter und der Regulation des Verhaltens von Individuen und Firmen dienen Steuern (vor allem progressive Einkommenssteuern) auch der Nivellierung von gravierenden Einkommensdifferenzen. All diese Ziele werden positiv bewertet. Trotzdem zahlt wohl niemand gerne seine Steuern.
Überlegungen, Steuern zu zahlen oder nicht, entsprechen Entscheidungen in einem sozialen Dilemma, in dem individuelle Interessen den kollektiven gegenüberstehen. Einerseits optimiert jedes Individuum seinen Nutzen, indem es sich egoistisch verhält, anstatt zu kooperieren. Andererseits ermöglicht die Kooperation die Erzeugung gemeinschaftlicher Güter, die sich von Individuen allein nicht realisieren lassen. Egoistisches Verhalten, wie die Hinterziehung von Steuern, maximiert zwar den individuellen Nutzen, es schadet allerdings der Allgemeinheit und erzeugt in letzter Konsequenz eine für alle nachteilige Situation.
Häufig wird die Abgabenbelastung durch Steuern als hoch empfunden. Vor allem der subjektive Vergleich zwischen eigenen Abgaben und den eigenen Vorteilen durch öffentliche Güter fällt meist negativ aus. Über Medien erfahren wir über die Verschwendung öffentlicher Gelder, was den Unmut, Steuern zu zahlen, verstärkt. Der Eindruck von Korruption und Verschwendung führt zur Annahme, dass die öffentliche Hand die Abgaben wesentlich effizienter zum Wohle aller investieren könnte als sie es tut.
Damit entsteht der subjektive Eindruck, dass die Belastung unfair ist: Der Staat kassiert wesentlich mehr als er zurückgibt! Zudem wird nicht selten die eigene Abgabenquote relativ zu der anderer Einkommensgruppen als unfair beurteilt und vielfach wird vermutet, dass andere in den Genuss öffentlicher Güter kommen, die einem selbst nicht zugänglich sind.
Darüber hinaus fällt es dem Großteil der Steuerzahler schwer, die Steuergesetzgebung zu verstehen, was allerdings weniger deren Unvermögen, sondern der Komplexität der Gesetzgebung geschuldet ist. In der Regel verstehen Steuerzahler die Steuerrichtlinien nicht und benötigen Beratung und selbst Experten streiten sich über die Auslegung mancher Steuergesetze.
Schließlich orientieren sich Menschen am Verhalten anderer. Wenn Medien von drastischen Fällen der Steuerhinterziehung oder von aggressiver Steuervermeidung berichten, dann entsteht in der Gesellschaft leicht der Eindruck, andere würden ihrer Abgabenpflicht nicht nachkommen. Die Reduktion der Abgaben wird als deskriptive soziale Norm ausgelegt. Diese gibt eine gesellschaftlich scheinbar akzeptable Verhaltensrichtlinie vor, dient der eigenen Verhaltensregulation und allenfalls auch als Rechtfertigung eigener Steuerunehrlichkeit. Sogenannte Nudging-Experimente zeigen, dass Informationen über Steuerhinterziehung das Gegenteil von sachlich identer Information, mit Blick auf Steuerehrlichkeit bewirken: Beispielsweise bietet die Information darüber, dass 10 Prozent ihre Steuern nicht rechtzeitig entrichten Rechtfertigung für eigenes laxes Verhalten, während die Information, dass 90 Prozent ihre Steuern rechtzeitig bezahlen korrektes Verhalten fördert. Die Darstellungsart von Informationen beeinflusst das Verhalten von Steuerzahlern, von Menschen, die Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen und auch von Nutzern öffentlicher Verkehrsmittel: Es zahlt sich aus, darüber zu berichten, dass beispielsweise 95 Prozent einen Fahrschein lösen und nicht zu melden, dass fünf Prozent der Passagiere schwarzfahren, denn die fünf Prozent können leicht als Rechtfertigung für eigenes Trittbrettfahren dienen; schließlich verstößt man nicht allein gegen die Regeln.
Einige Steuersünder argumentieren, dass sie das Geld sinnhafter in andere Felder investieren. Ist das nicht romantisierend? Meist landet das hinterzogene Geld ja nicht in wohltätigen Stiftungen, sondern auf Schweizer Privatkonten.
Kirchler: Tatsächlich wird häufig argumentiert, dass der Staat mit seinen Einnahmen durch Abgaben und Steuern nicht wirtschaftlich effizient umgeht und Wirtschaftstreibende wesentlich erfolgreicher und gewinnbringender arbeiten. Es wäre also sinnvoll, wenn erfolgreiche Unternehmen für öffentliche Güter sorgten und deren Investitionen als „Steuer“ akzeptiert würde. Nun könnte tatsächlich überlegt werden, ob es sinnvoll wäre, seitens der öffentlichen Hand Projekte (z.B. den Bau von Schulen, Infrastruktur etc.) öffentlich auszuschreiben. Wenn ein oder mehrere Unternehmen sich des Projektes annehmen und es realisieren, könnte deren Leistung als „Steuer“ anerkennt werden. Statt Geld (Steuern) in „fremde Hände“ (dem Finanzministerium) zu geben, die damit nicht effizient umgehen können, realisieren erfolgreich Unternehmen manche der öffentlichen Ziele. Vielleicht würde die Steuerwilligkeit steigen. Aus demokratiepolitischer Sicht halte ich diese Überlegungen allerdings für problematisch.
Selbstständige und Unternehmen assoziieren mit Steuern vor allem wirtschaftliche Einschränkungen. Dieses Argument wird mit der Ansicht untermauert, die „Einsparung“ von Abgaben und Steuern könnte zu höheren unternehmerischen Investitionen dienen, damit mehr Arbeitsplätze schaffen und somit direkt der Gesellschaft zugutekommen. Deshalb sind Abgaben und Steuern weniger effizient als keine Abgaben und unternehmerische Investitionen stattdessen. Auch diese Argumentation ist fragwürdig und meines Erachtens „romantisierend“.
Es scheint in der Natur vieler zu liegen, das Machbare auch zu machen. So beleuchtet der Skandal um die „Panama Papers“ Praktiken, die formal rechtens sind und dennoch moralisch aufstoßen. Warum ist legal nicht immer auch legitim?
Kirchler: Es macht einen Unterschied, ob nach dem Buchstaben des Gesetzes oder nach dem Sinn des Gesetzes gehandelt wird. Während dem Gesetzgeber genüge getan wird, wenn formal nach dem Buchstaben gehandelt wird, muss dies nicht auch dem moralischen Verständnis der Gesellschaft entsprechend sein. Das Gesetz lässt, gerade dann, wenn es komplex ist,
- unterschiedliche Interpretationen zu,
- Gesetzeslücken lassen Handlungsspielraum für jene zu, die sich mit dem Gesetz bestens auskennen oder sich Beratung von Experten leisten können und Möglichkeiten haben, über Landesgrenzen hinweg zu operieren und
- manche Berufsgruppen haben Möglichkeiten, Einnahmen und Steuern durch Ausgaben zu gestalten (z.B. Unternehmen, Selbstständige), während andere (z.B. Gehaltsempfänger) diese Möglichkeiten nicht oder in weit geringerem Ausmaß für sich sehen.
Die unterschiedlichen Möglichkeiten werden als unfair empfunden und widersprechen dem vielen Menschen inhärenten Bedürfnis nach Gleichbehandlung und der moralischen Verpflichtung für die Gesellschaft. Das führt nicht nur zu Unzufriedenheit und Vertrauensverlust in die staatlichen Autoritäten, sondern höhlt auch die gesellschaftliche Moral aus.
Wenn global wirtschaftende Konzerne ihre Steuerlast auf wenige Prozente reduzieren, dann ist das nicht nur aus der Perspektive moralischen Pflichtbewusstseins abzulehnen, sondern erzeugt auch eine Schieflage des Wettbewerbes zwischen kleineren und größeren Unternehmen. Das wird auch nicht durch die Argumentation, große Konzerne würden Arbeitsplätze schaffen und erhalten gemildert, denn der wirtschaftliche Erfolg von Konzernen ist nicht nur auf geschicktes Management und strategisches Handeln zurückzuführen, sondern auch auf die politische und wirtschaftliche Stabilität im Lande, auf Infrastruktur und andere öffentliche Güter, die durch Abgaben finanziert werden können. Die Reduktion von Abgaben und Hinterziehung von Steuern kleinerer Betriebe könnte nicht nur aus rein egoistischen Gründen erfolgen, sondern aus wirtschaftlicher Notwendigkeit, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Zumindest werden solche Gründe als Rechtfertigung für gesetzeswidriges Handeln angeführt. All diese Gründe können für die Ablehnung legitimen Verhaltens angeführt werden, auch wenn es formal den legalen Bedingungen entspricht.
Im nächsten Teil des Interviews widmet sich Prof. Dr. Kirchler der Definition von Steuermoral und untersucht gesellschaftliche Muster, die uns (un)ehrlich handeln lassen.