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Novelle des EDL-G: Wichtige Änderungen für die Energieauditpflicht bis 2024

Die bereits beschlossene Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) wird voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. Diese Änderungen haben weitreichende Auswirkungen auf die bisherige Praxis der Energieauditpflicht und stehen im Zusammenhang mit den gesetzlichen Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG).

24.09.2024

Novelle des EDL-G: Wichtige Änderungen für die Energieauditpflicht bis 2024

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat jetzt Informationen veröffentlicht, darunter die Präsentation „Verpflichtende Energieaudits nach dem Energiedienstleistungsgesetz – Aktueller Überblick“ sowie einen Fragenkatalog. Diese Materialien erläutern die Änderungen und beantworten wichtige offene Fragen.

Einige wichtige Änderungen im Überblick:

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  1. Die Anforderung, dass Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen durch einen externen Dritten geprüft und bestätigt werden müssen, entfällt nach dem aktuellen Entwurf zur Novellierung des EDL-G sowie den Änderungen im EnEfG. Dies betrifft energieauditpflichtige Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem einführen müssen.

  2. Mit der Anhebung des Schwellenwertes für den Gesamtendenergieverbrauch von 0,5 Gigawattstunde/Jahr auf 2,77 Gigawattstunde/Jahr der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre sind einige Unternehmen nicht mehr verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen. Der neue Wert gilt unabhängig vom Status als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU), so dass auch kleinere Unternehmen betroffen sein können. Dies führt zu einer Reduzierung der verpflichteten Unternehmen und gleichzeitig zu einer Fokussierung auf energieintensive Unternehmen.

  3. Weitere relevante Informationen betreffen die Stichprobenprüfung durch das BAFA, den Umgang mit Bußgeldern sowie mögliche Ressourcenengpässe bei den Zertifizierungsstellen.

Die veröffentlichten Dokumente machen deutlich, wie wichtig es für Unternehmen ist, sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um Probleme wie Ressourcenengpässe bei Zertifizierungsstellen und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

Für diejenigen, die sich bereits im Umsetzungsprozess befinden, veranstaltet DNV am 19. September in Düsseldorf das „Energiemanagement-Forum 2024: Energieeffizienzgesetz“. Das Forum bietet zahlreiche spannende Vorträge und Podiumsdiskussionen und dient als Plattform für den Austausch und das Networking zwischen betroffenen Unternehmen.
Quelle: UD/cp
 

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