Empfehlungen für Gemeindebeteiligung an Windkraft
Die Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) sieht vor, dass Kommunen, in deren Gebiet Windkraftanlagen errichtet werden, wirtschaftlich an diesen Anlagen beteiligt werden sollen. Eva Eichenauer und Ludger Gailing (beide Leibniz Institut) erforschen, wie gut derartige Beteiligungslösungen in der Praxis funktionieren.
07.10.2020
Die Beteiligung von Standortkommunen an der Wertschöpfung aus Windkraftanlagen, ist ein wichtiger Schritt hin zu einer gerechten, gesellschaftsverträglichen Umsetzung der Energiewende. Ländliche Gemeinden können finanziell profitieren und die Akzeptanz unter den Anwohnenden kann gefördert werden. Im von der Bundesregierung am 23.09.2020 beschlossenen Entwurf des EEG 2021, welches zum 01.01.2021 in Kraft treten soll, ist die Möglichkeit der Beteiligung von Standortkommunen zum ersten Mal in einer Bundesgesetzgebung verankert. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es dagegen bereits seit 2016 ein Landesgesetz, welches Anlagenbetreiber dazu verpflichtet, umliegende Gemeinden und Anwohnende an den Erträgen zu beteiligen.
Im Projekt „ReGerecht“, das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert wird, untersuchen Eva Eichenauer vom IRS und Ludger Gailing, Professor für Regionalplanung an der BTU Cottbus-Senftenberg, gemeinsamen mit zahlreichen Praktikerinnen und Praktikern aus Kommunen, Planung und Windenergiewirtschaft, wie gerechte Lösungen für Konflikte rund um den Ausbau der Windkraft gefunden werden können. Unter anderem wird dabei die Frage betrachtet, wie gut das Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V) von 2016 in der Praxis funktioniert, und wie gemeindliche Beteiligungen an Windkraftanlagen unterstützt werden können.
Ende September erschien in der vom IRS herausgegebenen Reihe „IRS Dialog“ das Policy Paper „Gute Bedingungen für lokale Wertschöpfung aus Windkraftanlagen: Erfahrungen und Empfehlungen“. Darin fassen Eichenauer und Gailing ihre Erkenntnisse aus gut zwei Jahren Forschung zusammen und geben praktische Empfehlungen für die Bundespolitik, die Landespolitik und unterstützende Aktivitäten auf regionaler und kommunaler Ebene.
Sie weisen vor allem auf drei Probleme hin: Welche Erträge eine Gemeinde aus einem Windenergieprojekt unter der Regelung des BüGembeteilG M-V ziehen kann, sind in einer frühen Planungsphase nicht abzusehen, während der sich aber typischerweise bereits Widerstand formiert. Frühzeitige und belastbare Informationen, sowie eine für Kommunen und Betreiber gleichermaßen anwendungsorientierte Gestaltung eines Gesetzes sind daher wichtig. Kommunen fehlt darüber hinaus oft praktisches Handlungswissen darüber, welche Rechte sie haben und wie sie Projekte beeinflussen können. Lernen und Austausch zwischen Kommunen sollen deshalb unterstützt werden, und kompetente Beratung durch regionale oder Landesenergieagenturen angeboten werden. Schließlich unterscheiden sich Kommunen stark hinsichtlich wichtiger Faktoren wie Landbesitz, Größe, Finanzhaushaltssituation, sowie das Engagement und der Kenntnisstand von Verwaltungen, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern. Gute Rahmenbedingungen sollen schwache Kommunen unterstützen, kommunale Interessen gegenüber Vorhabenträgern geltend machen zu können.