Energiewende

Windenergieplanung optimieren: Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung

Gemäß dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sollen bis zum Jahr 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergieerzeugung zur Verfügung stehen. Das Positionspapier der Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Windenergie an Land“ der ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft enthält zentrale Erkenntnisse und Vorschläge.

21.02.2024

Windenergieplanung optimieren: Empfehlungen für eine erfolgreiche Umsetzung

Das Gesetz legt dabei Flächenbeitragswerte für die Länder fest, die in den Flächenländern zwischen 1,8 Prozent und 2,2 Prozent der jeweiligen Landesfläche liegen. Auch wenn die weitgehenden Änderungen des Planungsrechts im Sinne der Energiewende zu begrüßen sind, stellt die Implementierung des zwei-Prozent-Flächenziels bei der Windenergie für die Planungsträger eine große Herausforderung dar. In den 12 Ländern, in denen es die Ebene der Regionalplanung gibt, wurde diese mit der Umsetzung beauftragt. Sie muss in den meisten Planungsregionen deutlich mehr Flächen als bisher ausweisen. Dabei ist sie auf die Zuarbeit anderer Institutionen angewiesen, um rechtssicher planen zu können. Wo die Flächenziele nicht erreicht werden, drohen rechtliche Sanktionen. Das vorliegende Positionspapier stellt auf Basis der Diskussionen im Ad-hoc-Arbeitskreis „Windenergie an Land“ der ARL zentrale Thesen vor, die jeweils argumentativ unterlegt die Umsetzung des „zwei-Prozent-Zieles“ und die Optimierung des Planungsprozesses unterstützen sollen.

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Thesen des inter- und transdisziplinär besetzten Ad-hoc-Arbeitskreises der ARL:

  1. Die neuen bundesrechtlichen Vorgaben zur Windenergieplanung ermöglichen eine zügige und rechtssichere Planung von Windenergiegebieten.

  2. Die Regionalplanung ist die richtige Ebene zur Sicherung von Windenergiegebieten – jetzt muss sie angepasste und rechtssichere Aufträge zur Flächensicherung bekommen.

  3. Die Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie ist ein Gemeinschaftswerk – passgenaue Zuarbeit, Digitalisierung und Verwaltungsvereinfachung unterstützen die Regionalplanung.

  4. Der Ausbau der Solarenergienutzung ist notwendig, muss jedoch insbesondere bei den Freiflächenanlagen gestaltet und optimiert werden.

  5. Zur Erreichung der Energiewende müssen Sperrwirkungen veralteter kommunaler Konzentrationszonen in raumordnerischen Vorranggebieten beseitigt werden.

  6. Das Zusammenwirken der Raumordnung mit dem Energierecht und weiterem Fachrecht muss verbessert werden.

  7. Die Beschleunigung der Energiewende und die Prüfung naturschutzrechtlicher Belange müssen durch eine Optimierung des Gesamtprozesses verknüpft werden.

  8. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Energiewende ist wichtig und kann durch neue Ansätze unterstützt werden.

  9. Abschließend gibt das Positionspapier einen Ausblick.

Die Publikation finden Sie Hier.

Quelle: UD/pte
 

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