Energiewende

Offshore-Windkraft: Geglättete Wogen

Die Wogen schlugen hoch, als das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie (BSH) Ende 2002 den ersten größeren Offshore-Windpark Butendiek westlich von Sylt ausgerechnet im Zentrum eines anstehenden EU-Vogelschutz- und FFH- Gebietes in der Nordsee genehmigte. Umweltverbände machten mobil- und siegten. Künftig werden Standorte sorgfältiger ausgewählt.

18.11.2004

Zwar hatte die Bundesregierung eine Offshore-Strategie entwickelt, nach der potenzielle Schutzgebiete von Windparks frei gehalten werden sollten, doch nahm sie diese in der Praxis nicht ganz so ernst. Und das BSH als Genehmigungsbehörde verwies oft und bisweilen genüsslich auf die geltende Rechtslage, mit der die Strategie gar nicht vereinbar war.

Dass NABU und BUND tatsächlich Klage und EU-Beschwerde gegen Butendiek einreichen würden, hatte letztlich kaum jemand geglaubt, ging es doch schließlich um den Klimaschutz. Wohl wahr, doch nach Fehlentwicklungen und damit einher gehendem Akzeptanzschwund bei der Windkraftnutzung an Land hatten die Naturschutzverbände kein Interesse an weiteren konfliktträchtigen Planungen. So ging es weniger um Butendiek als um die Frage: Soll man einen Windpark ausgerechnet in einem hoch sensiblen Schutzgebiet zulassen, wenn es auch außerhalb von Schutzgebieten ausreichend Flächen für die Entwicklung der Offshore- Windenergie gibt? Die Antwort der meisten Umweltverbände lautete "nein" - daher der Streit.

Tabuflächen und Eignungsgebiete in Nord- und Ostsee

Doch anders als so manche Unke rief, führte die Auseinandersetzung nicht zum Riss durch die Umweltszene. Mittlerweile ist auch die Bundesregierung zu der Überzeugung gelangt, dass der Streit unnötig und schädlich ist - auch für den Klimaschutz. Inzwischen ist eine sehr umfangreiche so genannte Schutzgebietskulisse für Nordsee und Ostsee nach Brüssel gemeldet worden, die künftig auch als Tabufläche für Windparks gelten soll. Denn nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollen nur noch Windparks außerhalb der Schutzgebiete zulässig sein.

Und noch mehr: Das BSH bereitet schon die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windkraftnutzung in Nord- und Ostsee vor, künftig sollen nur noch dort Windparks genehmigt werden. Echte Raumordnung im Meer also. Damit könnte der Ausbau der Offshore-Windenergie in Zukunft bestens gesteuert sein und die Meeresnatur weitgehend geschützt bleiben. Am Fall Butendiek ändert das freilich nichts mehr. Ob der Windpark gebaut wird oder nicht, wird letztlich die EU- Kommis-sion entscheiden
Quelle: UD
 
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