Bahnbrechendes Klima-Urteil des BVerfG
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mehrere Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Die Klagen waren damit erfolgreich. Der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie die Einzelkläger der 2018 erhobenen Klage, der 2020 weitere Personen und Verbände mit eigenen Klagen folgten, bewerten das Urteil als einen großen Erfolg.
30.04.2021
Das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen. Das sei nicht gewährleistet, wenn keinerlei konkrete Planung für die Zeit nach 2030 stattfinde und überdies fast das gesamte Budget nach der bisherigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein werde. Die Klimapolitik muss also stark beschleunigt werden.
„Das Urteil ist ein Durchbruch", so Professor Felix Ekardt und die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, die die Klage vertreten haben. „Erstmals hat eine Umweltklage vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Die Politik wird massiv nachbessern und deutlich ambitioniertere Ziele und Instrumente festsetzen müssen. Unsere Klage hat aufgezeigt, dass grundrechtlich Nullemissionen dramatisch früher nötig sind als bisher anvisiert und das Paris-Ziel grundrechtlich verbindlich ist. Zwar hat die Politik demokratische Entscheidungsspielräume. Diese erlauben es verfassungsrechtlich jedoch nicht, die physischen Grundlagen menschlicher Existenz aufs Spiel zu setzen und damit auch die Demokratie zu untergraben. Genau das droht jedoch, wenn die Klimapolitik weiter so unambitioniert bleibt. Für das Klima ist das Urteil allerdings trotz aller Erfreulichkeit noch zu wenig, weil nicht mit der gebotenen Klarheit zeitnahe Nullemissionen eingefordert werden. Ob wir zusätzlich eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen, werden wir prüfen."
Das Klagebündnis von SFV, BUND und vielen Einzelklägern hatte im November 2018 Verfassungsbeschwerde wegen der völlig unzureichenden deutschen Klimapolitik erhoben, weil diese die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum verletzt. Unter den Einzelklägern sind Prominente wie der Schauspieler Hannes Jaenicke, der ehemalige Bundestagsabgeordnete Josef Göppel (CSU) und der Energieexperte Professor Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin.
Das BVerfG hat zugleich ähnliche Klagen Jugendlicher und Erwachsener aus dem In- und Ausland mit entschieden, die von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie von Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet seit Anfang 2020 erhoben und unterstützt wurden.
Hintergrund
Die Klage wurde aus Spenden und Eigenmitteln durch den SFV finanziert. Sie wird vertreten von Dr. Franziska Heß, Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik, der die Klage seit 2010 mit mehreren Menschenrechts-Gutachten für den SFV vorbereitet hat. Initiativen wie der Runde Tisch Erneuerbare Energien setzen sich unter Mitwirkung des SFV weiterhin für 100 Prozent erneuerbare Energien bis 2030 ein. Nach der BVerfG-Entscheidung geht es nun auch darum, bei den bevorstehenden Bundestagswahlen auf einen klimapolitischen Richtungswechsel hinzuwirken.
Die insgesamt vier Verfassungsbeschwerden, über die das BVerfG heute geurteilt hat, richten sich unter anderem gegen das 2019 verabschiedete deutsche Klimaschutzgesetz. Kläger*innen und Unterstützer*innen sind Jugendliche und Erwachsene aus dem In- und Ausland, SFV, BUND, DUH, Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet. Mit ihren Verfassungsbeschwerden verleihen sie ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen Deutschlands nicht ausreichen, um ihre Grundrechte wirksam vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen.
Mehr Informationen (basierend auf SFV-Gutachten) finden Sie hier.