Klimawandel

Carbon Leakage und Carbon Border Adjustment Mechanism: Eindämmung des Klimawandels oder Hemmnis für den Handel?

Was wäre, wenn ein Land strenge Vorschriften zur Eindämmung der CO2-Emissionen erlässt, seine Unternehmen daraufhin aber die Produktion in Länder mit weniger strengen Umweltvorschriften verlagern? Wenn das Land die im Ausland erzeugten Emissionen importiert und verbraucht und damit seine Bemühungen, den Klimawandel zu bekämpfen, untergräbt? Dies geschieht tatsächlich und wird als „Carbon Leakage“ bezeichnet. Mit dem „Carbon Border Adjustment Mechanism“ will die Europäische Union (EU) hier gegensteuern.

02.02.2023

Carbon Leakage und Carbon Border Adjustment Mechanism: Eindämmung des Klimawandels oder Hemmnis für den Handel?

Carbon Leakage meint den Anstieg der Emissionen außerhalb der EU aufgrund von klimapolitischen Maßnahmen, die Unternehmen dazu veranlassen könnten, ihre Produktion in Länder mit laxeren Vorschriften für Treibhausgasemissionen zu verlagern. Die betroffenen Branchen erhalten Vorteile, wie zum Beispiel kostenlose Emissionszertifikate im EU-Emissionshandelssystem (ETS).

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„Gegenwärtig erzeugen die Entwicklungsländer auf ihrem Territorium mehr Emissionen als die Industrieländer“, sagt die Wirtschaftswissenschaftlerin Mariana Conte Grand, Forscherin an der Universität CEMA (Zentrum für makroökonomische Studien in Argentinien). „Wenn man jedoch die tatsächlich verbrauchten Emissionen betrachtet, importieren die Industrieländer Treibhausgase, weshalb die Emissionen ihres Verbrauchs letztendlich höher sind.“

Um die Verlagerung von CO2-Emissionen zu verhindern, hat die EU den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) eingeführt, eine Klimamaßnahme, die darauf abzielt, den Preis für CO2 zwischen heimischen Produkten und Importen anzugleichen. Der im Einklang mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) entwickelte CBAM wird schrittweise eingeführt und gilt zunächst nur für eine ausgewählte Anzahl von Gütern, bei denen ein hohes Risiko der Kohlenstoffverlagerung besteht: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und Stromerzeugung. Nach Angaben der Europäischen Kommission wird für diese Produkte ab 2023 ein Meldesystem gelten, um eine reibungslose Einführung zu erleichtern, und die Importeure werden ab 2026 einen finanziellen Ausgleich zahlen.

Auswirkungen auf die Exporteure

Der 2020 verabschiedete Europäische Green Deal sieht vor, die Kohlendioxidemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken und Europa bis 2050 zu einem klimaneutralen Kontinent werden zu lassen, wobei das ETS das wichtigste Instrument der EU zur Bekämpfung des Klimawandels ist.

Als Ergänzung zum ETS basiert das CBAM auf einem System von Zertifikaten, die die Emissionen, die in den in die EU importierten Produkten enthalten sind, abdecken. Einige Expertinnen und Experten betrachten das CBAM jedoch als eine Kohlenstoff-Grenzsteuer und ein „paratarifäres Hemmnis für Exporte aus Entwicklungsländern“.

Brasilien wird das am stärksten vom CBAM betroffene Land in Lateinamerika sein, wenn man bedenkt, dass es Eisen und Stahl im Wert von fast zwei Milliarden Euro in die EU exportiert. Aber auch Exporte aus anderen Ländern wie Argentinien und Mexiko werden geschädigt werden.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen des CBAM werden im Jahr 2026 spürbar sein, wenn das System höchstwahrscheinlich voll einsatzfähig sein wird. In der Übergangsphase (von 2023 bis 2025) müssen die Importeure nur die Gesamtemissionen ihrer importierten Waren melden, ohne einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Die Unternehmen sollten sich also schon jetzt darauf vorbereiten, die künftigen Anforderungen zu erfüllen.

Quelle: UmweltDialog
 

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