PROKON spielt mit Angst der Anleger
Ruhig war es in den letzten Jahren nie um die Windkraftfirma PROKON Regenerative Energien GmbH bzw. die PROKON Gruppe aus Itzehoe gewesen. Dafür hat PROKON meist selbst gesorgt, mit einer starken medialen Werbestrategie. Fast jeder hat schon die Postwurfsendungen dieser Firmengruppe erhalten oder einen Fernsehspot gesehen. Beworben werden dabei Genussrechtsbeteiligungen, die aktuell eine Verzinsung von 6% versprechen. "In der derzeitigen Niedrigzinsphase klingt so etwas sehr verlockend, es sei aber brandgefährlich", meint Rechtsanwalt Florian Nolte, Genussrechtsspezialist bei PWB-Rechtsanwälte Jena, der bereits eine Gruppe von Grundrechtsinhabern vertritt.
15.01.2014
Das Eigenkapital ist aufgebraucht, es wird Liquidität benötigt, um die versprochene Grundverzinsung zum 31. Januar 2014 auszahlen zu können. Die Rückzahlungen von 150 Millionen Euro gekündigter Genussrechte sind akut gefährdet. Diese im Januar und Februar 2014 anstehenden Zahlungen entsprechen knapp 10% des gesamten eingeworbenen Genussrechtskapitals.
Die gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung, vor allem von Genussrechtsinhabern mit Typ B, zeigt eindeutig, dass auch auf Seiten der Anleger die aktuellen Entwicklungen mit Sorge gesehen werden. Fünf oder zehn Jahre Laufzeit ohne Kündigungsmöglichkeit sind bei negativen Schlagzeilen immer ein berechtigter Grund zur Frage nach Handlungsalternativen. Auch hier hat sich die PROKON mit ihrer meist überheblichen Art einen Bärendienst erwiesen, als sie im November 2013 ihre eigenen Anleger vor der Inanspruchnahme von anwaltlicher Hilfe warnte und Kulanzregelungen eine Absage erteilte.
Nun wird sämtlichen Anlegern mit der Insolvenz der PROKON gedroht. In dem Schreiben vom 10. Januar wird um den Verzicht der Kündigung der Genussrechte geworben, ansonsten drohe die Planinsolvenz. Die Angst um das angelegte Geld dürfte nun erst recht die Anleger verunsichern, zumal mit der sehr kurzen Frist auf den 20. Januar 2014 der Druck noch erhöht wird.
Rechtsanwalt Florian Nolte hierzu: "Es ist kein guter Stil, wenn scheidungswilligen Anlegern ein schlechtes Gewissen gemacht wird, sie hätten Schuld an einer Insolvenz. Wieder einmal werden Fehler im eigenen Hause auf andere geschoben. Das Fehlen einer testierten Konzernbilanz mit transparenten Zahlungsströmen spricht Bände. Die Parallelen zum Scheitern von Windreich, das im selben Marktsegment tätig war, lassen nichts Gutes erwarten. Ob das angekündigte Anlegergremium überhaupt noch im Januar eingerichtet werden kann, erscheint fraglich."
Sollte tatsächlich von PROKON ein Mitbestimmungsgremium eingesetzt werden, sind wir von unseren Mandanten bereits beauftragt, deren Interessen in einem solchen Gremium wahrzunehmen. Rechtsanwalt Florian Nolte: "Es kommt jetzt darauf an, aktiv zu werden. Allerdings objektiv beraten und umfassend informiert. Anleger sollten nicht die vollendeten Tatsachen abwarten, die bereits zwischen den Zeilen von der PROKON zu lesen sind."