Balkonkraftwerke: Gesetze und Förderungen
Sie wollen die Klimawende unterstützen und Ihren eigenen Solarstrom produzieren? Mit einem Balkonkraftwerk können Sie das tun, ohne dass es zu bürokratisch wird. Und es gibt sogar Zuschüsse dafür!
14.08.2024
„Mehr Tempo und weniger Bürokratie“ beim Solarausbau hat Bundesminister Robert Habeck im August 2023 versprochen. Ein Jahr später können sich die Ergebnisse sehen lassen. Neben diversen Fördermöglichkeiten auf Landesebene hat der Bundestag mit dem letzten Solarpakt wesentliche Vereinfachungen im Bereich des Mietrechts auf den Weg gebracht.
Ein Solarpakt für verbraucherfreundliche Stromgewinnung
Die Zielrichtung der aktuellen solarenergiepolitischen Maßnahmen liegt auf der Hand: Es sollen nicht nur große Unternehmen aus der Energiewirtschaft und Hauseigentümer mit großen Dachflächen einen Beitrag zur Energiewende leisten können. Auch normale Bürger mit einem Balkon können ihren Beitrag zur nachhaltigen Energiegewinnung leisten und ihren eigenen Strom produzieren. Der Schlüssel für diesen Schritt: Balkonkraftwerke. Der Begriff hört sich im ersten Moment größer an als die Technik, die sich dahinter verbirgt. Das Balkonkraftwerk ist nichts anderes als ein schlichtes, aber effektives Photovoltaikmodul, das meist am Außengeländer oder an der Überdachung von Balkonbereichen angebracht wird. Die Mini-Solaranlage wird verkabelt und über einen Schutzkontaktstecker mit dem Netz verbunden. Soweit die technische Seite. Aber wie sieht es mit der rechtlichen aus?
Relevante rechtliche Rahmenbedingungen und Gesetzesänderungen
Anfangs wurde noch darüber gestritten, inwiefern es für die Einrichtung solcher Anlagen eine offizielle Genehmigung und eine Zustimmung des Vermieters braucht. Durch eine Anfang Juli 2024 verabschiedete Gesetzesänderung zur „Erleichterung des Einsatzes von Stecker-Solargeräten“ ist die Sache nun einfacher und unbürokratischer geworden. Konkret heißt dies: Die Rechte der Mieter wurden speziell dafür gestärkt und eine Genehmigung der Installation durch den Vermieter ist nicht mehr zwingend notwendig. Den rechtlichen Rahmen bildete das „Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen“.
Der im Juli beschlossene Änderung sieht nun in der Anbringung von Balkonkraftwerken eine „privilegierte bauliche Veränderungen“. Verständlich formuliert bedeutet dies, dass die Mieter und Wohnungsbesitzer jeweils erfolgreich einfordern können, dass die Solarmodule zur grünen Stromgewinnung außen angebracht werden. Einzig gegen eine bestimmte Optik kann die andere Seite Einwände erheben. Sie darf nicht grundsätzlich ablehnen. Laut Auskunft des Bundesinnenministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sind mittlerweile 500.000 Balkonkraftwerke in der Bundesrepublik in Betrieb. Die Mini-Solaranlagen werden immer beliebter. Und das hat auch mit der Förderungen zu tun, die der Staat beschlossen hat.
Was bringt ein Balkonkraftwerk ein und wie finanziert es sich?
Die wichtigsten finanziellen Vorteile der Anlage zeigen sich beim Stromgewinnen. Laut Studien können Sie durch Balkonkraftwerke je nach Größe und Sonnenlage des Balkons zwischen 60 und 240 Euro Stromkosten pro Jahr sparen. Im Zuge der Energiewende hat die Bundesregierung die Balkonkraftwerke außerdem von der Mehrwertsteuer befreit. Die Balkonkraftwerke müssen bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Diese hat jedoch ab April diesen Jahres ein stark vereinfachtes Registrierungsverfahren ermöglicht, das einfachen Verbrauchern einen unkomplizierten Weg ebnet.
Darüber hinaus hat der verabschiedete Solarpakt eine bequeme Stromeinspeisung ermöglicht: Die Steckersolarmodule - nichts anderes ist ein Balkonkraftwerk - können ihre Energie über die Steckdose einspeisen. Der Solarpakt hat leistungsfähigere Module für den Balkon zugelassen und beschlossen, dass ein digitaler Stromzähler nicht mehr verbindlich ist. Überschüssiger Strom kann zudem im Rahmen einer gemeinschaftlichen Gebäudenutzung mit anderen Mietern zusammen verwendet werden. Von allen diesen rechtlichen Veränderungen profitieren die Verbraucher.
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse nutzen
Noch wichtiger für Mieterinnen und Mieter sowie Hauseigentümer ist die Frage, der Finanzierung der Anlage. Da die Stromversorgung über die Region läuft, sind die meisten Fördermöglichkeiten hier angesiedelt. In der Praxis bedeutet dies, dass viele Städte und Kommunen Zuschüsse für den Balkonkraftwerkbau zahlen. Manchmal lassen sich auf der Ebene des Bundeslandes noch weitere Förderungsmittel abrufen, die bis zu 500 Euro Zuschuss leisten können. Manche der Förderungen gibt es nur, wenn der Zuschuss vor der Installation beantragt wird. Es ist empfehlenswert, die Subventionen auf regionaler Ebene vor dem Bau zu überblicken und rechtzeitig die richtigen Anträge zu stellen. Darüber hinaus gibt es noch eine staatliche Förderung über einen günstigen KfW-Kredit. Neben allen diesen Dingen spielt die konstante Nutzung die Kosten erfolgreich ein. Vor allem das Einsparen vorhandener Stromkosten wirkt sich finanziell positiv aus. Wenn überschüssiger Strom ins Netz eingespeist wird, gibt es über den Weg der EEG-Förderung zusätzlich eine kleine Entlohnung.
Was ist auf dem eigenen Balkon möglich?
Spätestens an dem Punkt kommt die Frage nach dem Einsparpotenzial ins Spiel. Dieses hängt vom Einzelfall ab. Sie möchten wissen, wie es mit Ihrem Balkon aussieht? Geben Sie die Schlüsselfaktoren in ein Berechnungstool ein. Dieses stellt Ihnen eine datenbasierte Prognose zur Verfügung. Damit können Sie herausfinden, was Ihr Balkon mit einem Balkonkraftwerk leisten könnte.