Neue EU-Leitlinien zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen
Ziel der Leitlinien ist es, die Nutzung bestimmter Lebensmittel mit oder ohne Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, als Futtermittel zu erleichtern.
01.06.2018
Etwa 88 Millionen Tonnen Lebensmittel werden in der EU jedes Jahr entsorgt und kosten insgesamt rund 143 Milliarden Euro (FUSIONS, 2016). Lebensmittelverschwendung ist dabei nicht alleine eine ethische und ökonomische Frage, sondern erschöpft die begrenzten natürlichen Ressourcen unserer Umwelt. Zentrale Aufgabe der EU Lebensmittelsicherheitspolitik ist es daher, die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen. Gemeinsam mit den Mitgliedsstaaten und Anspruchsgruppen arbeitet sie an entsprechenden Ansätzen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und mehr Nachhaltigkeit in der Lebensmittelproduktion.
Mitte April 2018 hat die EU Kommission Leitlinien veröffentlicht, die die Valorisierung von Lebensmitteln, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, als Futtermittel erleichtern sollen. Gedacht ist diese Maßnahme als Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit und gegen Lebensmittelverschwendung.
Die Leitlinien sollen die nationalen und lokalen zuständigen Behörden und die Lebensmittelunternehmer entlang der Lebensmittelkette bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union unterstützen. Dieses Ziel sollte durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Erklären der je nach Einstufung eines bestimmten Erzeugnisses anzuwendenden Rechtsvorschriften;
- Stärkung der Rechtssicherheit und
- Vorstellen von bewährten Verfahren, die im Einklang mit dem aktuellen Rechtsrahmen der Union stehen und gleichzeitig einen unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden.
Die vollständige Publikation steht online in verschieden Sprachen kostenfrei zum Download zur Verfügung.