Batteriebranche muss menschenrechtskonform produzieren
Amnesty International hat Grundsätze zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der Wertschöpfungskette zur Herstellung von wiederaufladbaren Batterien für Elektroautos und elektronische Geräte vorgelegt.
10.02.2021
Unternehmen und Regierungen müssen dafür sorgen, dass die in Elektroautos und zahlreichen elektronischen Geräten verbauten Lithium-Ionen-Akkus sowohl menschenrechtskonform als auch umweltgerecht hergestellt werden. Amnesty International fordert, dies zur höchsten Priorität für die wirtschaftliche Erholungsphase nach der Covid-19-Pandemie zu machen und hat neue Grundsätze für die Wertschöpfungskette der Batteriebranche erarbeitet (Powering Change: Principles for Businesses and Governments in the Battery Value Chain).
„Akkus sind für die Elektromobilität und damit für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen dringend nötig, doch gleichzeitig bringt diese Technologie neue Risiken für die Menschenrechte und die Umwelt mit sich“, sagt Dr. Mathias John, Experte für Wirtschaft und Menschenrechte bei Amnesty International Deutschland. „Daher müssen alle Unternehmen entlang der Batterie-Wertschöpfungskette unsere Grundsätze verbindlich übernehmen und so ihre Energie im wahrsten Sinne des Wortes für eine bessere Zukunft einsetzen.“
„Die Menschenrechte müssen bei ihren Geschäftstätigkeiten eine zentrale Rolle spielen – dazu müssen sie ihre Wertschöpfungsketten transparent machen, diese auf mögliche Menschenrechtsverletzungen prüfen und solche unterbinden. Außerdem muss es Beschwerdemechanismen und Entschädigungen für Betroffene geben“, fordert John.
Amnesty International hat in der Vergangenheit aufgedeckt, dass beim Kleinbergbau in der DR Kongo auch mit Kinderarbeit gefördertes Kobalterz möglicherweise in die Lieferketten einiger wichtiger Elektronik- und Elektrofahrzeughersteller gelangt. In Südamerika wiederum gefährdet der Abbau von Lithium die Wasserversorgung und die sensiblen Ökosysteme einiger indigener Gemeinschaften.
„Auch Regierungen müssen mit gutem Beispiel vorangehen und dürfen nur solche Investitionen und Energielösungen unterstützen, bei denen menschenrechtliche Grundsätze eingehalten werden. Dazu müssen sie endlich menschenrechtliche Sorgfaltspflichten gesetzlich verankern, Umweltschutzgesetze durchsetzen und mutmaßliche Verstöße untersuchen. Notwendig ist natürlich auch, dass diese Grundsätze für die neuen deutschen und europäischen Initiativen zur Batteriezellfertigung konsequent angewendet werden“, so John.
Hintergrund
Viele Menschenrechts- und Umweltorganisationen haben sich bereits hinter die von Amnesty International entwickelten Grundsätze „Powering Change: Principles for Businesses and Governments in the Battery Value Chain“ gestellt.
Amnesty International fordert alle Hersteller auf, Batterien unter Einsatz maximaler Ressourceneffizienz herzustellen, unter anderem durch Innovationen zur Verwendung einer geringeren Anzahl von Materialien und Mineralien. Zudem sollten die Firmen darauf hinarbeiten, in ihren Akkus zu 100 Prozent wiederverwendete Materialien einzusetzen. Und nicht zuletzt sollten auch der Finanzsektor und Anleger bei Nachhaltigkeitsfonds darauf achten, dass die Grundsätze ein Kriterium für die Nachhaltigkeit werden. Amnesty International weist zudem auf die Gefahren des Tiefseebergbaus hin und appelliert an Unternehmen und Regierungen, sich aktiv für eine Aussetzung dieser Abbauaktivitäten einzusetzen.
Darüber hinaus fordert Amnesty International öffentliche und privatwirtschaftliche Akteure auf, mit Umweltschützerinnen und Umweltschützern sowie indigenen Gemeinschaften zusammenzuarbeiten und sicherzustellen, dass diese bei geplanten Projekten ordnungsgemäß konsultiert und über die möglichen Risiken informiert werden.