Lieferkette

EU: Lieferkettengesetzgebung kann zu wirtschaftlichen Schäden führen

Nachdem Deutschland im vergangenen Jahr sein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet hat, hat nun auch die Europäische Kommission ihren Entwurf für eine „Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen“ vorgelegt. Doch eine zu strenge Lieferkettengesetzgebung birgt erhebliche wirtschaftliche Risiken für die betroffenen Unternehmen.

29.03.2022

EU: Lieferkettengesetzgebung kann zu wirtschaftlichen Schäden führen

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie zur ökonomischen Bewertung eines Lieferkettengesetzes im Auftrag von Gesamtmetall (Felbermayr, Langhammer, Sandkamp: „Ökonomische Bewertung eines Lieferkettengesetzes“). Darin haben sich unter anderen Gabriel Felbermayr vom Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung Wien (WIFO) und Alexander Sandkamp vom Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) mit den möglichen Auswirkungen einer strengen Gesetzgebung von Sorgfaltspflichten von Unternehmen in ihrer Lieferkette beschäftigt. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und ähnliche, noch weitergehende Initiativen auf EU-Ebene sind nach ihrer Einschätzung als problematisch einzustufen. Die zentralen Ergebnisse:

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  • Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird für Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen, insbesondere in ärmeren Ländern mit schwachen Institutionen, zusätzliche Kosten und Risiken schaffen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass deutsche Unternehmen die Zahl der Zulieferer aus diesen Ländern reduzieren oder sich ganz aus diesen Ländern zurückziehen werden.
  • Reduzieren nun deutsche Unternehmen ihre Geschäftsbeziehungen mit Drittländern mit besonders problematisch vermuteten Arbeitsverhältnissen, schwächt dies die entwicklungsfördernde Einbindung dieser Unternehmen in globale Wertschöpfungsketten, was zu einer Verringerung des Pro-Kopf-Einkommens in ärmeren Ländern führen kann.
  • Daher sollte eine gute Lieferketten-Gesetzgebung die effektiven Handelskosten mit ärmeren Ländern nicht erhöhen, um negative Effekte vor Ort zu vermeiden. Die Studie schlägt daher einen sogenannten „Negativlistenansatz“ vor, das heißt die Sanktionierung von ausländischen Unternehmern, die Menschenrechte missachten. Das wäre kostengünstiger und würde effektiver zur Stärkung der Menschenrechte in Drittländern beitragen.

Alexander Sandkamp (IfW Kiel): „Eine strenge Regelung zu Lieferkettensorgfaltspflichten hätte nach der von uns erstellten Studie nicht nur höhere Bürokratiekosten für die europäischen Unternehmen zur Folge. Sollten sich diese Unternehmen deshalb auch noch gezwungen sehen, sich aufgrund von Haftungsrisiken von Zulieferern in ärmeren Ländern zu trennen, hätte dies auch negative Auswirkungen auf diese Zulieferer, selbst wenn keine Menschenrechtsverletzungen auftreten. Schlimmstenfalls führt dies zu einer Verringerung des Pro-Kopf-Einkommens in den betroffenen Ländern.“

Gabriel Felbermayr (WIFO): „Gerade der Vorschlag der EU-Kommission für eine europäische Lieferketten-Richtlinie wird das Haftungsrisiko für europäische Unternehmen deutlich erhöhen, beispielsweise aufgrund der darin verankerten zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen für Dritte. Damit wird das Rückzugsszenario von Unternehmen aus diesen Ländern sehr real. Zudem würde die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen gegenüber Konkurrenten geschwächt, die aus Ländern ohne vergleichbare Regulierung kommen.“

Die gesamte Studie können Sie hier nachlesen.

Quelle: UD/fo
 

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