Beratungsangebot für Unternehmen zu Kinderrechten
Mit dem Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) zum 01. Januar 2023 positioniert sich Save the Children als starker Partner für Unternehmen, wenn es um die verantwortungsbewusste kinderrechtsbasierte Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht geht.
31.01.2023
Die international tätige Kinderrechtsorganisation blickt auf jahrzehntelange Erfahrungen zur Wahrung von Kinderrechten und Wiedergutmachungsprogrammen im Falle von Kinderarbeit zurück.
Um Unternehmen bei der Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette effizient und effektiv zu unterstützen, bündelt Save the Children ihre internationale Expertise bereits seit Jahren in einem Beratungsangebot, das sie gemeinsam mit ihrer Tochterorganisation The Centre for Child Rights and Business entwickelt hat. Namhafte Unternehmen, unter anderem aus der Textil- und Lebensmittelbranche, profitieren bereits davon und können den aktuellen Vorgaben des LkSG entsprechen. Ziel von Save the Children ist es, weitere Unternehmen für das Beratungsangebot zur Wahrung von Kinderrechten entlang der Lieferkette zu gewinnen.
Sorgfaltspflicht muss für alle Unternehmen verpflichtend sein
Mit dem Inkrafttreten des LkSG zu Beginn des Jahres werden zunächst in Deutschland ansässige sowie internationale Unternehmen mit deutscher Zweigstelle zu angemessenen Maßnahmen der Analyse, Prävention und Abhilfe von Rechtsverletzungen entlang ihrer Lieferkette verpflichtet. Dies gilt zunächst für Firmen ab 3.000 Mitarbeiter:innen, und ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.
Für die Kinderrechtsorganisation Save the Children Deutschland ist das neue Gesetz ein erster Schritt in die richtige Richtung, greift allerdings noch zu kurz: „Die Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette sollte für alle Unternehmen ausnahmslos gelten. In der aktuell gültigen Fassung ist der Mittelstand – und somit die größte Gruppe – von den Verpflichtungen ausgeschlossen oder nur indirekt als Zulieferer von großen, abnehmenden Unternehmen betroffen. Darüber hinaus gilt die Sorgfaltspflicht mit wenigen Ausnahmen nur gegenüber direkten Zulieferern“, erläutert Florian Westphal, Geschäftsführer von Save the Children Deutschland.
„Unsere Erfahrung zeigt, dass die Lieferkette hier bei weitem noch nicht aufhört: Insbesondere auf vorgelagerten An- beziehungsweise Abbaustufen, also beispielsweise in der Landwirtschaft oder im Rohstoffabbau, sind Kinderrechtsverletzungen weit verbreitet. Aber auch bei den sogenannten Sub-Tiers (Zulieferern), die der vorgelagerten Lieferkette angehören, und Sub-Contractors (Unterauftragsnehmern), die separate oder singuläre Produktionsschritte oder Dienstleistungen für Zulieferer durchführen, gibt es Risiken“, ergänzt Anne Reiner, Senior Manager Sustainable Supply Chains bei Save the Children Deutschland. „So beispielsweise bei Arbeiter:innen, die bei einer hohen Auftragslage oder einfach nur zum Entladen eines LKWs kurzfristig und ad-hoc eingesetzt werden. Diese Arbeitsverhältnisse sind häufig durch einen informellen Charakter geprägt, da unter anderem keine Arbeitsverträge eingegangen werden“, kritisiert Reiner weiter. „Diesbezüglich muss das LkSG nachgebessert werden. Daher wenden wir uns mit unserem Angebot auch an Unternehmen, die bisher nicht von der gesetzlichen Verpflichtung betroffen sind, denn die Wahrung von Kinder- und Menschenrechten geht alle Unternehmen, egal welcher Größe, an. Es kann neben ethisch-moralischen Aspekten auch ein nicht zu unterschätzender Vorteil im Wettbewerb sein“, erläutert Anne Reiner. „So kann Verantwortungsübernahme mit entsprechenden Aktivitäten eine Investition in stabilere und langfristigere Lieferbeziehungen sein. Auch haben wir Projektansätze, die in Produktionsländern zu einer geringeren Personalfluktuation führen, mit entsprechenden Kostensenkungen.“
Auch bereits mit überschaubaren Investitionen Kinderrechtsrisiken verringern
Die weltweit tätige Kinderrechtsorganisation weiß aus langjähriger Erfahrung in Zusammenarbeit mit internationalen Unternehmen, wie komplex globale Lieferketten heutzutage sind. Dennoch lassen sich auch für kleinere Firmen erste Schritte zur Verringerung von Kinderrechtsrisiken bereits mit überschaubaren Investitionen angehen. „Zusammen mit unserer Tochterorganisation, The Centre mit Sitz in Hongkong, stehen wir bereits seit Jahren namhaften international agierenden Unternehmen unter anderem aus der Textil- und Lebensmittelbranche zur Seite, wenn es um Maßnahmen zur Verringerung von Kinderrechtsrisiken geht. Basierend auf diesen Erfahrungen, sind wir in der Lage, ein umfangreiches Beratungsangebot anzubieten, das je nach Bedarf aus verschiedenen Maßnahmen besteht und so jeweils angepasste Lösungen für Unternehmen bieten kann, um Kinderrechte zu wahren, der Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes nachzukommen sowie Haftungsrisiken und Reputationsschäden vorzubeugen“, sagt Anne Reiner.
4-Punkte-Plan zur Wahrung der Kinderrechte
Demnach hat Save the Children einen 4-Punkte-Plan zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht entwickelt. In dem ersten Punkt geht es darum, Risiken zu ermitteln und zu analysieren. Transparenz dahingehend zu schaffen, welche Player es entlang der gesamten Lieferkette gibt, ist dabei unerlässlich. Wichtig ist dabei zu beachten, dass es hier auch zu Änderungen kommen kann. Deshalb ist eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll. Im Anschluss werden reale und potenzielle Risikofelder identifiziert, um schließlich bestehende Unternehmensrichtlinien und Prozesse im Hinblick auf Kinderarbeit und weitere Kinderrechte zu überprüfen oder neu zu entwickeln.
Der zweite Punkt beinhaltet Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe von Kinderrechtsverletzungen und darüber hinaus auch die Wiedergutmachung, was über die gesetzlichen Vorgaben des LkSG hinaus geht. Dazu gehören die Implementierung klarer Richtlinien und Prozesse entlang aller Lieferkettenstufen wie auch das Training von eigenen Mitarbeiter:innen, Lieferanten und Einkaufsbüros im Umgang mit Kinderrechtsverletzungen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei Child Labour Remediation, ein Programm zur fortlaufenden ad-hoc-Unterstützung: Sollte ein Verdacht oder Fall von Kinderarbeit auftreten, greift ein definierter Prozess zur sofortigen Abhilfe, mit dem wirksam und unmittelbar gehandelt werden kann und der das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Der Ansatz basiert darauf, den betroffenen Kindern Schul- oder Ausbildungsplätze zu vermitteln und ihren Familien durch eine monatliche, finanzielle Zuwendung eine Alternative zum Einkommen aus Kinderarbeit zu bieten.
Eine weitere Maßnahme ist die Einrichtung von familienfreundlichen Arbeitsplätzen, um indirekt Einfluss auf Kinderrechte zu nehmen, beispielsweise durch die Schaffung von Betreuungsmöglichkeiten für Kinder von Arbeiter:innen und sicherer, menschenwürdiger Arbeit für jugendliche Arbeitnehmer:innen – ein wichtiger Ansatz zur Prävention von Kinderarbeit.
Punkt drei beinhaltet das Etablieren von Beschwerdemechanismen. Gerade bei so sensiblen Themen wie Kinderarbeit greifen verbreitete Systeme wie Beschwerdehotlines häufig nicht. Umso weniger in landwirtschaftlichen oder Bergbaugemeinden, die sich oftmals über große Entfernungen erstrecken. Hier ist ein lokales Netzwerk aus unter anderem Stakeholdern und Communities vor Ort nötig, um Informationen über Rechtsverstöße zu erhalten und mit diesen dann umzugehen. Save the Children unterstützt beim Aufbau eines solchen Netzwerkes vor Ort.
In dem vierten Punkt geht es um das Schaffen von Transparenz durch öffentliche Berichterstattung. Analysen und Reportings über getroffene Maßnahmen zur Prävention und Wiedergutmachung bei Kinderrechtsverletzungen sind ein wichtiger Bestandteil.
Beratungsangebot richtet sich an Unternehmen jeder Größe
„Unser Beratungsangebot steht Unternehmen jeder Größe zur Verfügung, ob sie nun vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen sind oder nicht. Jedes Unternehmen, das seiner Verantwortung gegenüber Mitwirkenden entlang der Lieferkette nachkommt, sorgt dafür, dass die deutsche Wirtschaft umweltfreundlicher und sozialer wird. Und es hat auch positive wirtschaftliche Auswirkungen auf die beteiligten Länder“, so der Geschäftsführer von Save the Children Deutschland, Florian Westphal.
Nähere Informationen über das Beratungsangebot „Kinderrechte in Lieferketten stärken“ sind hier zu finden.