Lieferkette

UNICEF: Kinderrechte in der Lieferkette

Ein neuer UNICEF-Bericht gibt Empfehlungen, welche Elemente der EUCSDDD besonders wichtig für den Schutz der Kinderrechte und wie bestimmte Aspekte aus kinderrechtlicher Sicht zu interpretieren sind.

27.11.2024

UNICEF: Kinderrechte in der Lieferkette

Die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht (EU Corporate Sustainability Due Diligence Directive) zielt darauf ab, Menschenrechte und Umweltschutz, insbesondere die Rechte von Kindern, in globalen Lieferketten zu stärken. Unternehmen sind verpflichtet, negative Auswirkungen auf Kinderrechte zu identifizieren und zu mindern. Die Richtlinie basiert auf der UN-Kinderrechtskonvention und internationalen Arbeitsstandards, die sicherstellen sollen, dass Kinder vor Ausbeutung, gefährlicher Arbeit und anderen schädlichen Bedingungen geschützt sind. Unternehmen müssen zudem mit relevanten Interessengruppen, einschließlich Kindern und ihren Vertretern, in Dialog treten, um potenzielle Risiken zu identifizieren.

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Die Mitgliedstaaten der EU sind aufgefordert, Kindern und anderen gefährdeten Gruppen den Zugang zur Justiz zu erleichtern. Dies schließt die Möglichkeit ein, NGOs und Menschenrechtsinstitutionen die Vertretung der Betroffenen zu erlauben, kostengünstigen Zugang zu Gerichten zu gewährleisten und Unternehmen zur Offenlegung von Beweisen zu verpflichten.

Unternehmen sollen spezielle Beschwerdemechanismen einrichten, die für Kinder zugänglich sind. Diese Mechanismen sollen es Kindern und deren Vertretern ermöglichen, Beschwerden über negative Auswirkungen auf ihre Rechte einzureichen und Rückmeldungen in einer altersgerechten Sprache zu erhalten.

Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen Kinderrechte in ihre Nachhaltigkeitssorgfaltspflichtprozesse integrieren und Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung schädlicher Auswirkungen ergreifen. Unternehmen sollen dabei die Interessen von Kindern berücksichtigen und alternative Ansätze suchen, die Kinder nicht in unsichere Situationen drängen. Außerdem sollten sie prüfen, wie Geschäftspraktiken entlang der gesamten Wertschöpfungskette auf die Rechte von Kindern wirken, auch wenn diese nicht direkt mit der Produktion verknüpft sind.

UNICEF fordert eine rasche Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, mit besonderem Augenmerk auf die Rechte gefährdeter Gruppen wie Kinder. Dies beinhaltet auch die Unterstützung von Partnerländern bei der Bekämpfung der Ursachen von Kinderrechtsverletzungen, insbesondere in globalen Lieferketten, sowie die Förderung von menschenwürdigen Arbeitsbedingungen für Erwachsene, um Kinderarbeit langfristig zu verringern.

Zusammengefasst stellt die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitssorgfaltspflicht ein wichtiges Instrument dar, um Kinderrechte in Unternehmensprozesse zu integrieren und nachhaltiges Handeln in globalen Lieferketten zu fördern.

Den Bericht finden Sie hier

Quelle: UD
 

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