Lieferkette

Podcast: Lieferketten richtig einbinden – was muss ich beachten?

Die Idee könnte nicht ehrgeiziger sein: Sowohl in der deutschen als auch der europäischen Gesetzesbegründung wird die Verbesserung der weltweiten Menschenrechtslage entlang von Lieferketten als zentrales Ziel genannt. Die Reaktion der Wirtschaftsverbände ist bisher vernichtend: Mit Schlagworten wie „Bürokratiemonster“, „übereilt“ und „Musterbeispiel für Unberechenbarkeit“ warnen sie eindringlich vor negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Hat der Gesetzgeber also beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz selbst nicht sorgfältig genug gearbeitet? Nachfragen bei Prof. Dr. Frank Ebinger von der Technischen Hochschule Nürnberg, der sich seit vielen Jahren mit dem Thema beschäftigt.

15.01.2025

Der Sinn sauberer Lieferketten ist unstrittig. Doch freiwillige Apelle habne bisher nichst gebracht. Daher hat die Europäische Union im Sommer 2024 eine EU-weite "Lieferkettenrichtlinie" beschlossen. Durch diese Corporate Sustainability Due Diligence Directive (kurz: CSDDD) werden große europäische und internationale Unternehmen dazu verpflichtet, EU-weit bestimmte Umwelt- und Menschenrechtsstandards zu gewährleisten. Das Konzept der CSDDD basiert auf dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), bringt jedoch insbesondere im Bereich des Umweltschutzes wesentliche Neuerungen mit sich.

Befürworter solcher Regulierungen verweisen auf Missstände wie Kinderarbeit, Gesundheitsgefährdung und Gewerkschaftsverbote, die in Niedriglohnländern wie Indien oder Bangladesch häufig auftreten. Produkte wie Gemüse oder Lederwaren gelangen nach einer langen Lieferkette, die bereits zu Beginn weder Menschenrechte noch Umweltschutz berücksichtigt, in deutsche Geschäfte.

Obwohl viele Unternehmer das Anliegen an sich als gerechtfertigt erachten, sorgen sie sich um signifikant steigende Kosten und mögliche Wettbewerbsnachteile. Zudem kritisieren sie die zusätzliche Bürokratie und stellen infrage, ob das Gesetz seine angestrebten Ziele tatsächlich erreichen wird.

Anzeige

Zivilrechtliche Klagewelle droht

Bei der Umsetzung ist Gründlichkeit angeraten: Im Gegensatz zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beinhaltet die EU-Richtlinie eine Klausel zur zivilrechtlichen Haftung. Unternehmen, die direkt von der Richtlinie betroffen sind und es versäumen, die geforderten Präventions- und Abhilfemaßnahmen umzusetzen, können für Schäden verantwortlich gemacht werden, die dadurch natürlichen oder juristischen Personen entstehen.

Ein Rechtsgutachten der NGO Germanwatch kommt außerdem zu dem Schluss, dass das im jeweiligen Land bereits bestehende Schutzniveau nicht abgesenkt werden darf. So wäre es etwa europarechtswidrig, die Anzahl der vom deutschen Gesetz erfassten Unternehmen mit Verweis auf die Richtlinie zu reduzieren.

Vorschaubild: ING Studio 1985 / stock.adobe.com

Quelle: UD
 

Related Posts

Newsletter

Unsere Verantwortung/Mitgliedschaften

Logo
Serverlabel
The Global Compact
Englisch
Gold Community
Caring for Climate

© macondo publishing GmbH
  Alle Rechte vorbehalten.

 
Lasche