Produktion

Gesetz gegen illegalen Holzhandel in Kraft

Am 3. März 2013 trat eine neue EU-Holzhandels-Verordnung zur Eindämmung des Handels mit illegal geschlagenem Holz in Kraft. Der Handel mit illegal geschlagenem Holz wird künftig innerhalb der Europäischen Union unter Strafe verboten sein. Die deutsche Holzwirtschaft unterstützt diesen Schritt und sieht hierin eine Stärkung des Verbrauchervertrauens.

05.03.2013

Foto: Marion Lenzen
Foto: Marion Lenzen
Deutschland setzt damit die sogenannte "European Timber Regulation" auf nationaler Ebene durch das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) um. Die Verordnung und das HolzSiG regeln von Unternehmen zu erbringende Nachweispflichten, die Kontrolle sowie die Sanktionen bei eventuellen Verstößen. Gab es hier bisher nur unzureichende Regelungen, so wird nachgewiesener Handel mit illegal geschlagenem Holz nun mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafe belegt.

Die deutsche Holzwirtschaft begrüßt diesen Schritt. So geben die neuen gesetzlichen Regelungen dem Verbraucher ein hohes Maß an Sicherheit. "Auch ohne ein spezielles Nachhaltigkeitszertifikat kann man sich künftig beim Einkauf von Holzprodukten innerhalb der EU sicher sein, nur legal erzeugte Holzprodukte zu kaufen", sagt Dr. Denny Ohnesorge, Geschäftsführer des Deutschen Holzwirtschaftsrats e. V. (DHWR), dem Dachverband der industriellen und handwerklichen Betriebe sowie der mit Holz handelnden Unternehmen in Deutschland.

Die heimische Forst- und Holzwirtschaft produziert ohnehin seit vielen Jahrzehnten nach hohen gesetzlichen und freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz schließt zwar eine Gesetzeslücke, der Handel mit illegal geschlagenem Holz spielt in Deutschland jedoch kaum eine Rolle. Dies belegen unter anderem die Ergebnisse des jüngsten "WWF-Regierungsbarometer Holz". Mit diesem bewertet der World Wide Fund for Nature (WWF) die Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags in den EU-Mitgliedsstaaten. Deutschland liegt hier zusammen mit Großbritannien und den Niederlanden auf Rang eins. "Daher ändert sich für deutsche Unternehmen der Holzindustrie auch nicht viel", so Ohnesorge. Importeure von Holz müssen jedoch künftig ein Sorgfaltspflichtsystem anwenden, das die Legalität der importierten Ware anhand von belastbaren Dokumenten sicherstellt. Kontrolliert werden sie dabei von den Zollbehörden und der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft. "Der Handel mit Holz ist damit teilweise stärker geregelt als der Handel mit Nahrungsgütern", erklärt der Geschäftsführer des DHWR. Ob die neue Verordnung allerdings den erhofften Erfolg im Kampf gegen die Tropenwaldzerstörung bringt, bleibt nach Meinung des DHWR abzuwarten.
Quelle: UD / na
 
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