Produktion

Stichwort: Gefahrgutverordnung

Der Transport oder die Arbeit mit Gefahrgut an sich sind eigentlich nicht zu vermeiden. Allerdings gibt es hier strikte Vorschriften, die diese Art der Arbeit regeln und somit den Schutz für Mensch und Umwelt gewährleisten. Diese Vorschriften sorgen für eine ausreichende Qualifizierung des Personals, das mit den gefährlichen Gütern arbeiten muss, und zudem wird das Gefahrgut eindeutig gekennzeichnet und in gewisse Gefahrenklassen aufgeteilt. Solche Vorschriften werden alle in der "Gefahrgutverordnung" zusammengefasst.

03.12.2013

Die Gefahrgutverordnung regelt Maßnahmen, um Mensch und Umwelt zu schützen. Foto: WavebreadmediaMicro/Fotolia.com
Die Gefahrgutverordnung regelt Maßnahmen, um Mensch und Umwelt zu schützen. Foto: WavebreadmediaMicro/Fotolia.com
In dieser Verordnung hat der Gesetzgeber alle nötigen Qualifikationen, Pflichten und die Klassifikation des Gefahrgutes klar geregelt. Diese Vorschriften werden ständig aktualisiert, um der jeweiligen Situation immer gerecht werden zu können. Sie enthalten Vorgaben für bestimmte Regelbereiche. Beispielsweise gibt es klare Vorgaben über die Verpackung und Kennzeichnung die Stoffe und Gemische. Auch die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern oder die Informationsbeschaffung und Ermittlung von Gefährdungen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung werden hier geregelt.

Die nötigen Schutzmaßnahmen, die Entwicklung von Betriebsanweisungen und die korrekte Ausführung von Unterweisungen, aber auch Arbeitsplatzgrenzwerte werden in dieser Verordnung festgelegt. Gute Erläuterungen dazu gibt auch das bayrische Infozentrum Umweltwirtschaft Notfälle, Unfälle und Betriebsstörungen und das Vorgehen bei diesen Ereignissen sind natürlich auch klar geregelt. An dieser Stelle muss festgehalten werden, dass die Gefährdungsbeurteilung und die Informationsbeschaffung die Basis der Gefahrgutverordnung sind. Hiermit werden die relevanten Gefährdungen der Mitarbeiter systematisch ermittelt und bewertet. Das Ziel ist es, die nötigen Maßnahmen für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz festlegen zu können.

Für diese Gefährdungsbeurteilung gibt es ebenso bestimmte Vorgaben. Die wichtigste Vorgabe ist sicherlich, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit gefährlichen Stoffen nur aufnehmen lassen darf, wenn eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und für die nötigen Sicherheitsmaßnahmen gesorgt wurde. Diese Beurteilung darf nur von fachkundigem Personal vollzogen werden. Falls der Arbeitgeber selbst über keine derartige Qualifizierung verfügt, muss er eine kompetente Fachkraft für Arbeitssicherheit oder auch einen Betriebsarzt zu Rate ziehen. Wenn es um die Vorsorgeuntersuchung geht, ist natürlich ein Arzt zu konsultieren.  

Bei dieser Beurteilung muss auch geprüft werden, ob für die auszuführende Arbeit nicht auch weniger giftige Stoffe verwendet werden könnten. Natürlich müssen diese Gefährdungsbeurteilungen ständig aktualisiert und auf dem neuesten Stand gehalten werden.  Es reicht auch nicht nur eine Beurteilung für alle Tätigkeiten auszuführen. Es muss immer eine separate Beurteilung für jede Tätigkeit durchgeführt werden. Es sei denn, es herrschen gleichartige Arbeitsbedingungen.

Nach der Gefährdungsbeurteilung folgen die Schutzmaßnahmen


Nachdem die Beurteilung durchgeführt wurde, müssen nun entsprechende Maßnahmen ergriffen werden, um Mensch und Umwelt zu schützen. Dabei kommt ein abgestuftes Schutzmaßnahmenkonzept zum Einsatz. Dieses Konzept enthält Regelungen zu allgemeinen zusätzlichen und besonderen Schutzmaßnahmen, zu gefahrstoffrechtlichen Grundpflichten sowie zu Explosions- und Brandgefährdungen. Maßnahmen bei der Tätigkeit mit krebserzeugenden, fruchtbarkeitsgefährdenden und erbgutverändernden Gefahrstoffen sind ebenfalls geregelt. Auf Bahre-Cemo.de finden sie zahlreiche Produkte, die sowohl den Menschen als auch die Umwelt bei der Arbeit mit Gefahrgut schützen.

Schließlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Arbeitnehmer regelgerecht und fachkundig zu unterweisen und ihnen zusätzlich noch die erforderlichen Betriebsanweisungen zu liefern. Nachdem die Grenzwerte für den jeweiligen Arbeitsplatz ermittelt wurden, muss natürlich auch der "Notfall" eingehend besprochen und ausreichend getestet werden.

Quelle: UD / cp
 
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