Reporting

Berichtspflicht wirkt: „Auseinandersetzung mit CSR unausweichlich“

Die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung (CSR) hat im vergangenen Jahr auf der Agenda vieler deutscher Unternehmen Gewicht gewonnen. Ein Grund: Das sogenannte CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), das von vielen Firmen eine Erweiterung ihres Lageberichts um nichtfinanzielle Daten zu Umwelt-, Sozial- oder Arbeitnehmerbelangen verlangt. Die Bedeutung von CSR hat sich in den Unternehmen dadurch „grundsätzlich erhöht“ – sagen deren Aufsichtsräte.

26.02.2018

Berichtspflicht wirkt: „Auseinandersetzung mit CSR unausweichlich“
Die Maßnahmen des CSR-Umsetzungsgesetzes müssen nicht zuletzt im Dialog mit den Aufsichtsräten weiter verbessert werden.

Das ist ein Ergebnis einer Erhebung des Deutschen Netzwerks des Global Compact der Vereinten Nationen, für den Aufsichtsräte von zwölf Unternehmen interviewt wurden. Sie beaufsichtigen zwei Mittelständler und zehn börsennotierte Konzerne, darunter ein DAX-Schwergewicht, und gaben für die Erhebung Einblick in ihrem Umgang mit dem im April vergangenen Jahres in Kraft getreten Gesetz. Die Interviews wurden für den sogenannten „Status Report“ anonymisiert ausgewertet.

CSR gewinnt mehr strategische Relevanz

Die gute Nachricht: Das neue Gesetz wirkt – und die Bedeutung von CSR ist mit ihm zumindest in den Unternehmen gestiegen, deren Aufseher sich zu Interviews bereit erklärt haben. Elf der zwölf Befragten gaben das zu Protokoll. Einer sagte, die Stellung von CSR sei in dem von ihm beaufsichtigtem Unternehmen schon vorher hoch gewesen. Unterm Strich, so ein Interviewpartner, habe die Richtlinie zu einer stärkeren strategischen Relevanz und Gewichtung von CSR geführt. Sie verlange von Unternehmen „über konkrete Konzepte, Maßnahmen und Ergebnisse zu berichten und sich damit nun intensiver zu befassen“.

„Die Bedeutung hat sich grundsätzlich erhöht“, so das Resümee eines anderen Befragten. Es gebe nun ein Bewusstsein dafür, dass „die Auseinandersetzung mit CSR unausweichlich ist“. Allerdings merkten auch drei Aufsichtsräte an, dass in ihrem Unternehmen noch nicht mehr gemacht werde, als der Gesetzgeber verlange. Viele Aktivitäten seien nicht strategisch verankert, sondern stark ad hoc getrieben. Andere Aufseher wünschten sich mehr Engagement vom Top-Management. Schließlich müsse sich auch das nun an nichtfinanziellen Indikatoren orientieren.

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Bedeutung von CSR noch nicht allen Aufsehern klar

Allerdings, so die Studienautoren, zeige die Befragung der Aufsichtsräte auch, dass sie nur „vereinzelt die zukünftige Bedeutung von CSR vollumfassend antizipiert haben“. Typische CSR-Themen wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange oder Menschenrechte und Korruption spielten in den Unternehmensgremien weiterhin „eine nachgeordnete Rolle“. Wie weit diese Themen an strategischer Relevanz gewinnen werden, hänge davon ab, wie der jeweilige Aufsichtsrat seiner gesetzlich auferlegten Überwachungspflicht nachkomme.

Die ist laut der Erhebung folgendermaßen gestaltet: "Eine inhaltliche Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung ist im CSR-RUG nicht explizit vorgesehen. Der Abschlussprüfer hat gemäß des Handelsgesetzbuches nur zu überprüfen, ob die nichtfinanzielle Erklärung vorgelegt wurde. Hingegen legt das Aktiengesetz dem Aufsichtsrat eine Prüfpflicht bezogen auf die CSR-Inhalte auf. Diese Prüfung durch den Aufsichtsrat umfasst sowohl die Zweckmäßigkeitskontrolle als auch die Rechtmäßigkeitskontrolle. Der Aufsichtsrat hat somit selbst zu prüfen, ob die vorgelegten Unterlagen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Er kann dafür einen externen Prüfer hinzuziehen, ist dazu aber nicht verpflichtet."

Der gesetzliche Rahmen für die Prüfpflicht lässt viel Raum für Interpretationen offen.
Der gesetzliche Rahmen für die Prüfpflicht lässt viel Raum für Interpretationen offen.

Auch Aufsichtsräte mit laschem Kontrollsystem unzufrieden

Ganz glücklich scheinen damit die befragten Aufsichtsräte nicht zu sein: Alle Interviewten waren sich einig, dass das Kontrollsystem verändert werden müsse und eine externe Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung hilfreich sei, um ihrer Überwachungspflicht besser nachzukommen. Von den zwölf Aufsehern gaben jedoch lediglich vier zum Zeitpunkt ihrer Befragung an, eine externe Prüfung beauftragt zu haben. Zwei wollten dies zunächst nicht, sechs diskutierten noch Art und Weise einer möglichen Prüfung.

Das klingt nicht so ambitioniert. Andererseits gaben die Aufseher zu erkennen, dass sie CSR grundsätzlich als wichtig für eine gute Unternehmensführung halten. Die Mehrheit der Befragten will sie zum festen Bestandteil der Corporate Governance machen. Das sei schon nötig, um allen Anspruchsgruppen gerecht zu werden, Sanktionen und Risiken aus dem Weg zu gehen und Chancen frühzeitig erkennen zu können. CSR müsse dazu aber „stärker formalisiert werden“ – wie andere Grundsätze guter Unternehmensführung.

Das Problem: Viele dieser Grundsätze haben sich über die Jahre mehr oder weniger unabhängig voneinander entwickelt. „Nachhaltigkeit“, so einer der befragten Aufseher, werde nun oftmals „nur danebengestellt“ – mit der Folge, dass „die Berichterstattung darüber die Zusammenhänge nicht adäquat aufzeige“. Das müsse sich ändern, schon um die Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten. Einige Befragte plädierten außerdem dafür, finanzielle Anreize in den Unternehmen zu setzen. Manager also für gute CSR-Leistungen zu belohnen – oder eben nicht.

Bleibt noch einiges zu tun …

Hat sich durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz nun alles zum Guten gewendet? Nicht ganz, die Studienautoren sehen etliche Herausforderungen, die es künftig zu meistern gilt. So fehle vielen Aufsichtsräten noch das erforderliche Wissen und der Sachverstand beim Thema CSR. Auch die Bedeutung und Komplexität des Themas seien für die meisten Unternehmsaufseher „noch nicht greifbar“. Und auch wenn es unter ihnen ein Bewusstsein dafür gebe, dass der Aufbau eines angemessenen Kontrollsystems in Sachen CSR nötig ist, lassen entsprechende Prozesse in den Unternehmen auf sich warten.

Hinzu kommen Probleme in Hinblick auf die vorgelegten nichtfinanziellen Daten. Ihre Qualität hinkt den Studienautoren zufolge oft den vermeintlich „harten“ Finanzdaten hinterher. Und es fehlen weiterhin schlicht Standards, nach denen sich beurteilen lässt, ob einer CSR-Erklärung tatsächlich sachgerecht ist oder nicht. Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das zeigt die Studie, wirkt – steckt aber noch in den Kinderschuhen. Ob und wie schnell es denen entwächst, hängt auch davon ab, wie Aufsichtsräte ihren Überwachungspflichten zukünftig nachkommen.

Über den Status-Report

Der Ende 2017 veröffentliche Status-Report entstand im Nachgang eines Fachgesprächs zum CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz, das das Deutsche Global Compact Netzwerks (DGCN) im März 2017 veranstaltet hat. Mit dem Fachgespräch bietet das DGCN Führungskräften von der Richtlinie betroffener Unternehmen eine Plattform zur Information und zum Austausch. Ein zweites Fachgespräch fand im November statt. Der Arbeitskreis deutscher Aufsichtsrat e.V. und das Prüfungs- und Beratungsunternehmen Mazars GmbH & Co. KG haben an der Erstellung des Reports mitgewirkt.

Quelle: UmweltDialog
 

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