Lieferkette

Neue Analyse beleuchtet Kernthemen zu Menschenrechten in deutscher Wirtschaft

Berlin bereitet sich anlässlich des 15. Geburtstags des UN Global Compact – ein Netzwerk von Unternehmen, dass sich zum Respekt der Menschenrechte durch ihre CEOs für eine Mitgliedschaft bekennt – darauf vor, europäische Unternehmen aus ganz Europa zu einer Konferenz zu empfangen. Das Business & Human Rights Resource Centre veröffentlich hierzu eine Analyse darüber, für die es mit deutschen Unternehmen in Kontakt getreten ist, um Stellungnahmen zu Vorwürfen der Menschenrechtsverletzungen zu erlangen.

12.10.2015

Neue Analyse beleuchtet Kernthemen zu Menschenrechten in deutscher Wirtschaft zoom

Zweiundneunzig Prozent der Fälle betrafen hierbei Geschäftsaktivitäten von deutschen Unternehmen im Ausland, wovon 41 Prozent im Kontext mit Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette und Geschäftsbeziehungen standen. Über ein Drittel der Vorwürfe wurden mit Bezug auf zwei Sektoren erhoben: Kleidung & Textilien (19 Prozent), und Technologie, Telekommunikation & Elektronik (16 Prozent).

Die Analyse beleuchtet sowohl die Aktivitäten bekannter deutscher Unternehmen – wie C&A, Karl Rieker oder KiK bezüglich des Feuers in der Tazreen-Fabrik in Bangladesh, bei welchem 112 Arbeiterinnen und Arbeiter ums Leben kamen – als auch die von weniger bekannten deutschen Unternehmen – wie beispielsweise Atis Systems, Elaman, Finfisher/Gamma Gruppe, Trovicor und Utimaco, denen vorgeworfen wird, Überwachungssoftware an repressive Regime zu verkaufen.

Als viertgrößte Marktwirtschaft der Welt ist Deutschland in einer vergleichsweise starken Position, um die dringend benötigte Führungsrolle für den Respekt der Menschenrechte einzunehmen. Gleichzeitig zeigt diese Analyse Lücken auf, in der Art und Weise, wie Deutschland auf das Verhalten seiner Unternehmen reagiert, insbesondere in Bezug auf Vergehen, die sich in den Lieferketten ereignen und bezüglich der Geschäftsbeziehungen.

Die deutsche Regierung hat bemerkenswerte Schritte im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte unternommen: 2014 gab sie den Startschuss für die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechten an, und 2015 verkündigten die G7 unter deutscher Schirmherrschaft zum ersten Mal eine Verpflichtung zum Engagement für Menschenrechte in globalen Lieferketten. Zudem zeigten sich deutsche Unternehmen als sehr fortschrittlich in ihrer Reaktion auf die Flüchtlingskrise.

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Parallel haben zivilgesellschaftliche Organisationen Bedenken gegenüber den Lobbying-Bestrebungen deutscher Wirtschaftsverbände in Bezug auf das Erreichen fortschrittlicher Initiativen auf EU-Ebene für Wirtschaft und Menschenrechten geäußert. So zitieren beispielswiese Berichte, dass deutsche Unternehmen in großem Ausmaß bestimmte Firmen von der EU-Richtlinie zu nicht-finanzieller Berichterstattung ausschließen möchten.

Einige der progressiveren deutschen Unternehmen könnten jedoch aus stärkeren EU-Initiativen für Wirtschaft und Menschenrechte erheblichen Nutzen ziehen. Zu den deutschen Unternehmen, die maßgeblichen Fortschritt zu Menschenrechten in die Wege geleitet haben, gehören beispielweise die Adidas Gruppe mit ihrem überarbeiteten Beschwerdemechanismen entlang ihrer Lieferkette sowie die deutsche Telekom mit ihrem programmatischen Ansatz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht.

“Deutschland genießt weltweit den Ruf als Zugpferd der europäischen Wirtschaft. Seit Kurzem zeigt sich diese Stärke auch in der Bewältigung der Flüchtlingskrise. Es ist an der Zeit, vergleichbaren Führungswillen zur Achtung der Menschenrechte in der Wirtschaft zu demonstrieren“, heißt es seitens des deutschsprachigen Netzwerks des Business & Human Rights Resource Centre.

Was kommt als Nächstes?

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans ist es an der Zeit für die deutsche Regierung effektive Maßnahmen zu ergreifen, um die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen in ihren Geschäftsaktivitäten zu garantieren und um Abhilfemaßnahmen für Opfer bereitzustellen, falls es zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

Diese Herausforderungen beschränken sich nicht auf Deutschland. Eine kürzlich veröffentlichte Analyse des Business & Human Rights Resource Centre von 100 Regierungen zeigte, dass nur wenige von ihnen über die notwendigen Mechanismen verfügen, um Unternehmen mit Sitz in ihrem Land für Menschenrechtsverletzungen im Ausland zur Verantwortung zu ziehen. Nichtsdestotrotz, ziehen einige Regierungen Maßnahmen mit diesem Ziel in Erwägung, darunter Belgien, Dänemark, Finnland und Frankreich.

Die deutsche Regierung hat die Möglichkeit, diese gemeinsamen Herausforderungen anzugehen und durch ihren nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte eine internationale Führungsrolle einzunehmen. Lediglich sechs Regierungen haben aktuell einen nationalen Aktionsplan verabschiedet. Deutschland kann als starkes Beispiel vorangehen, für die zwölf weiteren Regierungen, die sich inzwischen verpflichtet haben, ebenfalls einen nationalen Aktionsplan zu entwickeln.

Dieses Briefing richtet sich an die deutsche Regierung und Unternehmen eine konstruktive Rolle in EU-Initiativen für Wirtschaft und Menschenrechte einzunehmen, um höhere Standards übergreifend in allen europäischen Unternehmen sicherzustellen. Der deutschen Regierung wird hierbei empfohlen, freiwillige und rechtliche Wege zur Abhilfe für Opfer von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen zur Verfügung zu stellen und die Sorgfaltspflichten deutscher Unternehmen im In- und Auslands zu stärken.

Der deutsche nationale Aktionsplan wird ein wichtiges Signal für die Wirtschaft setzen, Menschenrechten global einen höheren Stellenwert einzuräumen. Dieser wird konkrete, zeitgemäße und gezielte Bekenntnisse zur Vorbeugung und Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen, in welche deutsche Unternehmen verwickelt sind, verankern“, sagt Eniko Horvath, Western Europe Regional Researcher & Representative.

"Der fundierte Bericht des Resource Centre nennt wichtige Forderungen für den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Botschaft ist klar: Deutsche Unternehmen sind noch weit davon entfernt, in einem ausreichendem Maße menschenrechtliche Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten einzuhalten. Die Bundesregierung muss verbindliche Regelungen schaffen, damit Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und bei Verstößen gegen menschenrechtliche Standards haftbar gemacht werden können", sagt Dr. Verena Haan, Amnesty International Deutschland.

Quelle: UD
 

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