Menschenrechte: Deutsche Telekom veröffentlicht aktualisierten Kodex
Die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jährt sich 2023 zum 75. Mal. Pünktlich zum Jahrestag hat die Deutsche Telekom jetzt ihren Menschenrechtskodex überarbeitet und veröffentlicht. Damit bekräftigt sie ihr Bekenntnis zur Achtung und Förderung der Menschenrechte. Der Kodex beinhaltet sowohl die internen Grundsätze als auch die Erwartungen an externe Stakeholder sowie Prozesse und Maßnahmen zu deren Umsetzung.
11.12.2023
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ So lautet der erste Satz in Artikel 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, gilt sie laut dem Deutschen Institut für Menschenrechte als „Meilenstein im Einsatz für die Menschenrechte“. Sie ist in über 500 Sprachen übersetzt worden und bildet die Grundlage zahlreicher Pakte und Übereinkommen.
In den insgesamt 30 Artikeln definiert die Erklärung Menschenrechte als Rechte, die allen Menschen zustehen, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa aufgrund rassistischer Zuschreibungen, nach Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“, wie es in Artikel 2 heißt. Im Verlauf der Jahre wurden die Menschenrechte weiterentwickelt und zusätzliche anerkannt, etwa das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung.
Heute, nach 75 Jahren, hat das Thema Menschenrechte nichts an Aktualität eingebüßt. Angesichts internationaler Krisen und Konflikte sowie global verzweigter Lieferketten erscheint es wichtiger denn je, dass sich Staaten, Zivilgesellschaften und Unternehmen gemeinsam für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Das Problem: Je länger und komplexer die Lieferketten sind, desto schwieriger ist es, die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte und die Umwelt nachzuvollziehen und deren Schutz zu gewährleisten.
Ein Beispiel ist die komplexe Produktionskette von elektronischen Geräten. Ein Smartphone beispielsweise besteht aus vielen verschiedenen Metallen, darunter Gold, Platin und Zinn. „Die Rohstoffe kommen häufig aus Minen aus verschiedenen Ländern in Südamerika, Afrika und Asien und werden oftmals unter Verletzung von Menschenrechten und internationalen Sozial- und Umweltstandards abgebaut“, erklärt Germanwatch.
Die gute Nachricht: Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sind Unternehmen seit Beginn des Jahres dazu verpflichtet, für menschenrechtlich und ökologisch bessere Bedingungen entlang der Lieferkette zu sorgen. Das LkSG gilt seit knapp einem Jahr für sehr große Konzerne, ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten.
Deutsche Telekom übernimmt Verantwortung
Die Deutsche Telekom hat sich bereits vor Jahren freiwillig auf den Weg gemacht, die Menschenrechte auf lokaler und globaler Ebene besser zu schützen. Dabei berücksichtigt der Telekommunikationskonzern sowohl die steigenden gesetzlichen Anforderungen, etwa durch das LkSG, als auch internationale Standards. Dazu gehören die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für multinationale Unternehmen sowie die zehn Prinzipien des UN Global Compact. Zudem prüft die Telekom im Austausch mit allen ihren relevanten Stakeholdern, was diese von dem Unternehmen erwarten.
„Die Telekom kauft Waren und Dienstleistungen in aller Welt ein. Wir erwarten von jedem unserer Geschäftspartner, dass sich dieser zur Einhaltung von Menschenrechten bekennt, und machen dies zu unserer Vertragsgrundlage. Gegenüber unseren Zulieferfirmen machen wir unmissverständlich klar: Wer mit uns Geschäfte machen will, muss sich an Menschenrechte und Umweltschutz halten“, unterstreicht Christian Illek, Finanzvorstand Deutsche Telekom.
Bei der Deutschen Telekom ist der Schutz der Menschenrechte fest in den Grundregelwerken verankert. Dazu zählen etwa der Code of Conduct und die Konzernrichtlinie für Vielfalt, Chancengleichheit und Einbindung. Pünktlich zum 75. Jahrestag der AEMR hat die Deutsche Telekom jetzt ihren Menschenrechtskodex als Teil 1 der Grundsatzerklärung aktualisiert, die große Unternehmen laut LKSG publizieren müssen. Ergänzt wird der Kodex durch jährliche LkSG-Berichte mit festgestellten Risiken und Maßnahmen. Sie können online jederzeit eingesehen werden. Der Kodex ersetzt die vorherige Selbstverpflichtung „Menschenrechtskodex & Soziale Grundsätze“ sowie die „Employee Relations Policy“. Die Deutsche Telekom bekräftigt damit erneut ihr Bekenntnis zur Achtung und Förderung der Menschenrechte und Umweltbelange.
Und mehr noch: Das Unternehmen benennt darin ganz konkret die Werte und Normen, die seinem Geschäft zugrunde liegen und formuliert seine Erwartungen gegenüber seinen Stakeholdern weltweit. So verankert das Unternehmen Vorschriften und Prozesse, die die Rechte der Beschäftigten sicherstellen sollen. Dazu gehört unter anderem das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit oder das Recht auf Vereinigungsfreiheit und angemessene Entlohnung.
Gegenüber Personen aus der Kundschaft, so heißt es im Kodex, verpflichtet sich das Unternehmen, bestimmte Vorschriften zum Datenschutz, sowie des Kinder- und Jugendschutzes einzuhalten. Der Gesellschaft gegenüber verpflichtet man sich zu einer auf Compliance und Korruptionsbekämpfung ausgelegten Geschäftsführung. Zudem will man an der digitalen Teilhabe aller Menschen verantwortungsvoll mitwirken. Auch die Rechte lokaler Gemeinschaften und die Erhaltung der Lebensgrundlage werden in dem Kodex adressiert.
Schließlich beinhaltet der Kodex auch eine Referenz auf die Selbstverpflichtung zum Umwelt- und Klimaschutz. Mit seiner Klimastrategie und entsprechenden Zielen sowie mithilfe eines konzernweiten, zertifizierten Umwelt-Managementsystems will der Konzern seinen Beitrag dazu leisten. Dazu gehören auch Umweltrisikobetrachtungen, bei denen negative Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Klima einbezogen werden, die die Gesundheit oder die Lebensgrundlagen von Menschen beeinträchtigen können.
Von seinen weltweiten Lieferanten erwartet die Deutsche Telekom, dass diese sich an die vorgegebenen Standards halten. Zudem unterstützt das Unternehmen Initiativen „zum Aufbau eines weltweiten Systems zur Verfolgung der Herkunft von Mineralien“, heißt es im Kodex.
„Verantwortung leben“ bei der Deutschen Telekom
Bei der Deutschen Telekom weiß man, dass es bei der Durchsetzung der Menschenrechte nicht nur um Worte in einem Dokument geht, sondern darum, sie im Alltag zu leben. Ganz nach dem Motto der Geschäftsstrategie: Verantwortung leben. Es bleibt daher nicht bei einem „Lippenbekenntnis“. Das Unternehmen setzt sich seit Jahren mit einem Programm dafür ein, dass die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten eingehalten werden – bei Beschäftigten, Personen der Kundschaft und Geschäftspartner:innen.
Das Konzern-Risiko-Managementsystem ermöglicht es, „menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen, zu minimieren sowie Verletzung zu verhindern, zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren“, heißt es im Menschenrechtskodex. Die Risikoanalyse wird jährlich – auch bei den unmittelbaren Zulieferern – durchgeführt, über neue Erkenntnisse wird transparent auf der Webseite des Unternehmens berichtet.
Auf Grundlage der Risikoanalyse setzt die Deutsche Telekom Präventionsmaßnahmen um, die dazu dienen, relevante Risiken zu minimieren und potenziellem Schaden vorzubeugen. Für die eigenen Konzerngesellschaften wurden verschiedene Richtlinien und Handlungsanweisungen implementiert. Zu diesen gehören etwa der Menschenrechts- und Verhaltenskodex und die Umweltleitlinie. Zudem bietet das Unternehmen Schulungen für alle Mitarbeitenden an und führt sowie risikobasierte Kontrollmaßnahmen, zum Beispiel interne und externe Auditierungen, durch.
Auch bei der Auswahl der unmittelbaren Zulieferer berücksichtigt die Deutsche Telekom, ob diese die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Grundätze und Erwartungen erfüllen. Seit vielen Jahren, heißt es im Kodex, seien diese grundsätzlicher Bestandteil der Verträge. Zu den risikobasierten Maßnahmen im Zulieferbereich zählt beispielsweise die Vereinbarung spezieller Vertragsklauseln zur Durchführung von risikobasierten Kontrollmaßnahmen wie Lieferantenaudits, das Angebot von Schulungen sowie der Beitritt zu branchenübergreifenden Initiativen. Einmal im Jahr oder anlassbezogen werden Kontrollen durchgeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen – sei es im eigenen Unternehmen, bei unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern. Dazu gehören zum Beispiel Mitarbeiterbefragungen oder die Abfrage durch ein jährliches Risiko Assessment.
Kommt es zu Verletzungen einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht oder wird dies vermutet, greift das Unternehmen ein und sorgt für entsprechende Abhilfe- bzw. Korrekturmaßnahmen, mit denen die Verletzung verhindert, beendet oder ihr Ausmaß minimiert werden kann. Auch diese Maßnahmen werden mindestens einmal im Jahr überprüft.
Über seine Bemühungen und die Erfüllung der Sorgfaltspflichten erstattet das Unternehmen regelmäßig Bericht – gemäß LkSG sowie im Nachhaltigkeitsbericht. Zudem haben die Interessengruppen der Deutschen Telekom auf verschiedenen Wegen, zum Beispiel telefonisch oder online, die Möglichkeit, anonym auf Missstände hinzuweisen. Hierfür gibt es zum Beispiel das Beschwerdeportal „TellMe“. Zuständig für die Bearbeitung und Aufklärung sowie die Ableitung von Maßnahmen ist ein interdisziplinäres Expertenteam des Unternehmens.
Menschenrechte gehen aus Sicht der Deutschen Telekom alle etwas an. Daher stellt das Unternehmen wichtige Informationen dazu auf seiner Website bereit. Interessierte finden dort verständlich erklärt und klar strukturiert alles Wissenswerte darüber, wie sich der Konzern für Menschenrechte und Umweltbelange einsetzt und welche Rechte und Meldewege existieren.