Politik

Die Agenda 2030 im Kontext von Migration

Im Jahr 2016 sind 65 Millionen Menschen auf der Flucht − so viele waren es zuletzt während des 2. Weltkrieges. Nur die wenigsten von ihnen kommen nach Europa: Zwei Drittel der Geflüchteten bleiben im eigenen Land, viele andere zieht es in angrenzende Staaten. So leben insgesamt 86 Prozent der Flüchtlinge in Entwicklungsländern, während die sechs größten Volkswirtschaften weniger als neun Prozent aufgenommen haben. Was die Geflüchteten kurzfristig brauchen, sind Nahrung und Schutz vor Witterung. Mittelfristig gilt es, die notwendige Infrastruktur aufzubauen und Bildungs- sowie Verdienstmöglichkeiten zu schaffen. Langfristig benötigen die Flüchtlinge eine Perspektive und nachhaltige Entwicklung.

15.02.2017

Die Agenda 2030 im Kontext von Migration

Das Thema Flucht und Migration hat die deutsche, europäische und internationale Politik auch 2016 deutlich geprägt und Spuren hinterlassen. Anfang Mai präsentierte der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) − und diesjährige Gewinner des deutschen Nachhaltigkeitspreises − Ban Ki-moon einen viel beachteten Bericht zur Lage der Migranten und Flüchtlinge weltweit („In Safety and dignity“). Darin fordert er die internationale Staatengemeinschaft auf, den effektiven Schutz und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Flüchtenden wie auch  Migranten zu verbessern. Gleichzeitig warnt er vor Rassismus und Xenophobie. Wenige Monate nach Erscheinen des Berichts trafen am 19. September 2016 erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen Staats- und Regierungschefs aus aller Welt zu einem Migrationsgipfel zusammen. In der abschließenden New York Erklärung stießen sie Aushandlungsprozesse für zwei globale Pakte an: Einen für Flüchtlinge und einen weiteren Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration. Beide sollen bis 2018 verabschiedet werden. Grundlage für die neuen Pakte ist auch das Versprechen der Agenda 2030, „niemanden  zurückzulassen“ und die Zielvorgabe, „eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen zu erleichtern“. Die Agenda 2030 hat den Anspruch, die Lebensbedingungen und die Lebensqualität der Menschen weltweit zu verbessern. Für die gelebte Realität wird die Umsetzung dieser Absichten vor Ort entscheidend sein. Hoffnung gibt die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch ihre festgeschriebene Erkenntnis der Interdependenz aller Staaten dieser Welt und der Notwendigkeit eines ganzheitlichen Governance-Ansatzes.

Politisch gesehen befindet sich die Weltgemeinschaft bezüglich Flucht und Migration in einem Lernprozess. Mehr denn je wird den Menschen  bewusst, wie wichtig es ist, über Fach- und Ländergrenzen hinweg voneinander zu lernen und miteinander zu arbeiten, um Lösungsansätze für gemeinsame Herausforderungen zu entwickeln.

Anfang Mai präsentierte der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) − und diesjährige Gewinner des deutschen Nachhaltigkeitspreises − Ban Ki-moon einen viel beachteten Bericht zur Lage der Migranten und Flüchtlinge weltweit („In Safety and dignity“).
Anfang Mai präsentierte der Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) − und diesjährige Gewinner des deutschen Nachhaltigkeitspreises − Ban Ki-moon einen viel beachteten Bericht zur Lage der Migranten und Flüchtlinge weltweit („In Safety and dignity“).

Von der Entwicklungszusammenarbeit zum ganzheitlichen Governance-Ansatz

Die zunehmenden globalen Herausforderungen betreffen auch das  Entwicklungsressort, dessen Bedeutung innerhalb der Gesellschaft durch die weltweite Flüchtlingskrise zugenommen hat. Zur Fluchtursachenbekämpfung werden daher erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt. Mit dem Regierungsentwurf für 2017 haben sich die Ausgaben in den Politikbereichen Entwicklungszusammenarbeit und Auswärtiges seit Beginn der Legislaturperiode 2013 um mehr als 30 Prozent auf 13 Milliarden Euro erhöht.

Alleine werden diese Ressorts die Herausforderungen allerdings nicht bewältigen können. So herrscht, verstärkt durch die Verabschiedung der Agenda 2030, in der klassischen, ODA-finanzierten Entwicklungszusammenarbeit seit längerem eine gewisse Orientierungslosigkeit. Neben den klassischen Nord-Süd-Beziehungen wurden etwa Süd-Süd und/oder trilaterale Partnerschaften immer wichtiger. Viele ehemalige Entwicklungsländer treten mittlerweile selber als Geber auf. Durch die zunehmende Komplexität der Herausforderungen verliert die Entwicklungspolitik ihre Exklusivität für im Ausland unterstützte Entwicklungsprozesse. Eine kohärente Vorgehensweise wird damit erschwert, bleibt aber mehr als zuvor notwendig.

Wie schwierig dies mitunter sein kann, zeigt sich seit längerer Zeit an der Schnittstelle von Entwicklungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe. Wann handelt es sich (nur) um eine kurzfristige Notsituation, und wann ist eine gegebenenfalls jahrzehntelange Unterstützung in einem Land nötig? Der Klimawandel verschärft die Notwendigkeit, beides zusammen zu denken: Zunehmende Naturkatastrophen erfordern eine kurzfristige emergency response, langfristig aber müssen die Länder bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden. Durch den transformativen Charakter der Agenda 2030 kommt hinzu, dass nun alle Länder zu  Entwicklungsländern werden. Für den Erfolg sind alle Ressorts gleichermaßen verantwortlich.

Vom 21. bis 23. November 2016 lud der Rat für Nachhaltige Entwicklung erstmalig zum Open SDGclub.Berlin ein. Auf der internationalen Konferenz ging es um erste Erfahrungen mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.
Vom 21. bis 23. November 2016 lud der Rat für Nachhaltige Entwicklung erstmalig zum Open SDGclub.Berlin ein. Auf der internationalen Konferenz ging es um erste Erfahrungen mit der Agenda 2030 der Vereinten Nationen.

Open SDGclub.Berlin

Um sich über die in der Agenda 2030 festgelegten Ziele und die Erfahrungen in der bisherigen Umsetzung auszutauschen, organisierte der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) im Jahr 2016 den Open SDGclub.Berlin. Geladen waren Akteure, die inihrem jeweiligen Kontext für die Umsetzung der Agenda 2030 zuständig sind und / oder dafür werben. Angesprochen waren vor allem Vertreter von Nachhaltigkeitsräten und ähnlicher Multi-Stakeholder-Einrichtungen und zivilgesellschaftliche Netzwerker auf unterschiedlichen Handlungsebenen.

Die  Open-SDGclub.Berlin-Teilnehmenden kamen aus über zwanzig verschiedenen Ländern, viele davon aus Ländern, die 2016 beim High Level Political Forum (HLPF) berichtet haben oder vorhaben, dies 2017 zu tun. Der Open SDGclub.Berlin stellte eine Gelegenheit dar, sich aus unterschiedlichsten Erfahrungshorizonten heraus über Umsetzungserfahrungen auszutauschen, neue Perspektiven und Lösungsansätze kennenzulernen, handlungsorientierte Netzwerke zu knüpfen und sich gegenseitig zu inspirieren und zu motivieren.

Während der Tagung des Open DSGclub.Berlins.

Die Rolle der Privatwirtschaft

Die Politik alleine wird die Umsetzung der SDGs nicht bewältigen können. Schon vor ihrer Verabschiedung diskutierten daher im Juli 2015 in Addis Abeba im Rahmen der dritten internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung Experten aus aller Welt über Möglichkeiten, die Privatwirtschaft stärker als bislang in die Verantwortung zu nehmen. So gilt es, zur Verbesserung der Situation in den Ländern des globalen Südens die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort zu fördern. Ebenso wichtig ist jedoch, dass sich international tätige Unternehmen ihrer Verantwortung stellen und transparent handeln.

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat deshalb bereits 2011 den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (Sustainability Code) eingeführt, durch den die Mindeststandards der Bundesregierung und Europäischen Kommission anerkannt und in praktisches Handeln umgesetzt werden. Mit dem Transparenzstandard können Unternehmen von ihrem jeweiligen Standpunkt aus ihre Nachhaltigkeitsleistungen beschreiben und aufzeigen, wo sie derzeit im Prozess hin zu einem integrierten Nachhaltigkeitsmanagement stehen. Beispiele hierfür sind die Verknüpfung von Nachhaltigkeitskriterien in der Managementvergütung; der Anteil des Gesamtumsatzes, der in Forschung und Entwicklung für Nachhaltigkeitsprodukte und Dienstleistungen investiert wird und wie viele Gelder ein Unternehmen in Betriebsrenten u. ä. anlegt.

Gleichzeitig bietet ihnen der Kodex Ansatzpunkte für weitere ökologische und soziale  Verbesserungen. Damit werden die Unternehmen zur lernenden Organisation und glaubwürdiger. Dazu gehört auch, Schwachstellen in den Lieferketten aufzuzeigen: Hochglanzberichte, die nur die erste Stufe der Lieferkette aufzeigen, aber keine tieferen Einblicke in ihre Produktionsabläufe gewähren, sind nicht zielführend. Wenn Unternehmen, die mit ihrer Nachhaltigkeit werben, aufgrund von Profitstreben nicht für Nachhaltigkeit und die Beachtung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette einstehen, ist dies unaufrichtig. Sorgfaltspflicht sollte das Gebot der Stunde sein. Transparenz ist die Voraussetzung für Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Nach der wirtschaftlichen und informationellen Globalisierung brauchen wir nun eine soziale Globalisierung und eine weltweit stärkere Beachtung der Menschenrechte. Menschenrechtsverletzungen sind nach der Reduktion von Treibhausgasen das nächste Hochrisikothema (Divestment) für zahlreiche Investoren. Bei soft commodities wie beispielsweise Palmöl ziehen sich bereits große institutionelle Investoren zurück, wenn ihre Investitionen mit Menschenrechtsrisiken behaftet sind. Auf dem Markt der Zukunft wird daher nur bestehen, wer Nachhaltigkeitsthemen frühzeitig erkennt, angeht undoffenlegt.

Die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien in der gesamten Lieferkette wird international zunehmend relevanter und soll auch eines der Themen der Deutschen G20-Präsidentschaft sein. Beim Gipfeltreffen in Hangzhou, China, hatten die G20-Staats- und Regierungschefs bereits einen G20-Aktionsplan zur 2030-Agenda vereinbart, mit dem sie sich verpflichten, ihre gesamte Arbeit an der 2030-Agenda auszurichten. Die Aufgabe der anstehenden deutschen Präsidentschaft wird nun sein, diesen umzusetzen.

Im Original ist der Text im Jahrbuch "Global Compact Deutschland 2016" erschienen.

Marlehn Thieme.

Über die Autorin

Marlehn Thieme ist seit 2003 Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und seit 2004 Mitglied im Rat für Nachhaltige Entwicklung. Seit 2012 ist sie die Vorsitzende des Rates. Von 1986 bis Ende 2013 arbeitete die Juristin bei der Deutsche Bank AG als Direktorin im Bereich Corporate Social Responsibility und als Mitglied des Aufsichtsrates. Marlehn Thieme ist Aufsichtsratsvorsitzende der Bank für Kirche und Diakonie (KD-Bank) und Vorsitzende des ZDF-Fernsehrates.

Quelle: UmweltDialog
 

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