Kabinett billigt Konvention gegen Korruption
Die Bundesregierung hat die für die Ratifikation der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) benötigte Urkunde bei den Vereinten Nationen hinterlegt. Erst kürzlich hatten der Deutsche Bundestag und der Bundesrat dem dafür notwendigen Vertragsgesetz zugestimmt.
20.11.2014
„Die Ratifizierung von UNCAC durch den Bundestag war der Wirtschaft seit langem ein wichtiges Anliegen. Wir freuen uns sehr, dass Korruptionsbekämpfung in Deutschland künftig nicht mehr von der Diskussion über die Ratifizierung der UN-Konvention überlagert wird“, sagt Oliver Wieck, Generalsekretär von ICC Germany.
ICC Germany hatte sich über die letzten Jahre mit Nachdruck für die Ratifizierung von UNCAC eingesetzt. „Die ausbleibende Ratifizierung hat auch der Glaubwürdigkeit deutscher Unternehmen bei der Durchsetzung eigener Compliance-Regeln geschadet“, so Wieck. UNCAC ist das einzige universelle Rechtsinstrument zur Bekämpfung der Korruption und Deutschland war lange Zeit eines der wenigen Länder, welches die Konvention noch nicht ratifiziert hatte.
ICC Germany hatte sich zuletzt unmittelbar nach der Bundestagswahl 2013 in einem gemeinsam mit Transparency International Deutschland verfassten Schreiben an die Mitglieder des neu gewählten Bundestages für die Ratifizierung stark gemacht. 2012 hatten auf Initiative von ICC Germany über 30 Unternehmenschefs aus Industrie und Wirtschaft bei den Fraktionsvorsitzenden auf eine Ratifizierung von UNCAC gedrungen.