Transparency Deutschland fordert legislativen Fußabdruck
Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. setzt sich für mehr Transparenz und bessere Beteiligung der Öffentlichkeit bei deutschen Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- und Landesebene ein. Dass im Hinblick auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit noch Nachholbedarf besteht, zeigt der jetzt veröffentlichte OECD-Ausblick Regulierungspolitik 2015.
12.11.2015
Die OECD attestiert der Bundesrepublik hinsichtlich Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung im internationalen Vergleich nur ein durchschnittliches Abschneiden. Zwar verfüge Deutschland über ein etabliertes Konsultationssystem, die breite Öffentlichkeit werde jedoch nur selten eingebunden. Die Hauptkritikpunkte seien die fehlende Transparenz der Konsultationen sowie die unzureichende Information der Öffentlichkeit über die Inhalte des Gesetzgebungsprozesses sowie die am Gesetzgebungsprozess beteiligten Interessenverbände und deren Stellungnahmen. Insgesamt empfiehlt der Bericht eine Erhöhung der Transparenz durch die Veröffentlichung der Kommentare, die von den Stakeholdern während des Prozesses eingehen.
Transparency Deutschland fordert seit Jahren einen „legislativen Fußabdruck“, d. h. die Dokumentation aller externen Einflüsse während eines Rechtsetzungsprozesses. Es muss für die Öffentlichkeit sichtbar sein, wer am legislativen Prozess beteiligt war, welche Einwände und Forderungen berücksichtigt wurden und welche nicht.
Prof. Dr. Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland: „Der legislative Fußabdruck sorgt für mehr Chancengleichheit und Fairness im Interessenwettstreit. Er ist notwendig, um den Einfluss unterschiedlicher Interessen im Rahmen der Gesetzesvorbereitung nachvollziehbar und politisch diskutierbar zu machen.“
Transparency Deutschland fordert, dass die Stellungnahmen unterschiedlicher Organisationen zu den aktuellen Gesetzesentwürfen auf einer öffentlich zugänglichen Plattform abrufbar gemacht werden – auch die Stellungnahmen von Transparency Deutschland selbst. Zudem soll Transparenz, wie auch von der OECD gefordert, als ein inhaltliches Gütekriterium beim Gesetzgebungsprozess in Bund und Ländern herangezogen werden.
Prof. Dr. Wolfgang Jäckle, Leiter der Arbeitsgruppe Politik: „Die Einführung des legislativen Fußabdrucks soll mit der Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters verbunden werden, da diese beiden Elemente in einem engen Zusammenhang stehen. Darüber hinaus fordern wir einen Verhaltenskodex für Lobbyisten.“