Politik

Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz?

Zentrale Inhalte der UN-Kinderrechtskonvention sollten im Grundgesetz aufgenommen werden. Das hat Beate Rudolf, Direktorin des Instituts für Menschenrechte, anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte empfohlen. "Kinder haben Rechte, und dieses Verständnis sollte auch die deutsche Verfassung klar zum Ausdruck bringen. Im Grundgesetz kommen Kinder lediglich als Objekte elterlicher Verantwortung vor. Dabei sind sie eigenständige Rechtssubjekte, wie auch der UN-Ausschuss für die Recht des Kindes immer wieder betont."

21.11.2016

Was es bedeutet, dass Kinder Träger eigener Rechte sind, wird oft nicht verstanden. Behörden und Gerichte müssen die Menschenrechte des betroffenen Kindes zum zentralen Maßstab ihrer Entscheidung machen und die betroffenen Kinder angemessen anhören. Dennoch spielt die UN-Kinderrechtskonvention trotz ihres rechtsverbindlichen Charakters in der Rechtspraxis keine wesentliche Rolle. Deshalb ist es geboten, die wesentlichen Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention in das Grundgesetz aufzunehmen. Auf diese Weise würden die Kinderrechte die im Grundgesetz enthaltenen Grundrechte präzisieren, damit sie auch für Kinder ausreichend beachtet werden.

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Zentrale Inhalte einer Grundgesetzänderung müssen die eigene Rechtsträgerschaft von Kindern sein, insbesondere das Recht des Kindes auf Gehör in allen Angelegenheiten, die es betreffen. Außerdem sind der Maßstab des Kindeswohls, das Verbot der Diskriminierung aufgrund des (kindlichen) Alters, das Recht auf Entwicklung und das Recht auf Schutz vor Gewalt im Grundgesetz zu verankern. Als Orientierung für eine solche Grundgesetzänderung kann Artikel 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dienen. Eine solche Verfassungsänderung würde Kinder als Träger eigener Rechte ernst nehmen. Dies würde dazu beitragen, die Rechtsprechung und Rechtswirklichkeit für Kinder grundsätzlich zu verbessern."

Die Bundesländer Bayern und Brandenburg haben sich jüngst dafür ausgesprochen, Kinderrechte ausdrücklich in das Grundgesetz aufzunehmen.

Quelle: UD/na
 

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