Politik

Kritik an Hilfen bei Wetterrisiken: Landwirte in der Pflicht

Nach der Dürre in diesem Jahr hat der Deutsche Bauernverband massiv staatliche Hilfszahlungen eingefordert. Bei Agrarökonomen stößt das auf Ablehnung. Die Landwirte müssten vielmehr dazu angehalten werden, selbst für Risiken vorzusorgen, schreiben Forscher der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU), der Georg-August-Universität Göttingen und des Thünen-Instituts in Braunschweig in der Zeitschrift „ifo-Schnelldienst“.

18.12.2018

Kritik an Hilfen bei Wetterrisiken: Landwirte in der Pflicht

Im Jahr 2018 kam es in Deutschland zu einer außergewöhnlich langanhaltenden Trocken- und Hitzephase. Viele Landwirte beklagten deshalb in dieser Saison eine sehr schlechte Ernte, mitunter sogar komplette Ernteausfälle. Der Deutsche Bauernverband forderte staatliche Subventionen in Milliardenhöhe. Diese Forderung sorgt nicht nur bei vielen Agrarökonomen, sondern auch einem Teil des Berufsstands für Unverständnis. „Grundsätzlich sollte der Staat nur dann in das Wirtschaftsgeschehen eingreifen, wenn aufgrund von Marktversagen die Entscheidungen der Unternehmen zu unerwünschten gesellschaftlichen Folgen führen, wie das zum Beispiel bei einer überhöhten Düngung mit Folgen für die Umwelt der Fall ist. Bevor man über konkrete Maßnahmen redet, sollte die Politik sich immer im Klaren darüber sein, welche Probleme gelöst werden müssen und welche politischen Ziele verfolgt werden. Genau das fehlt aber bei der aktuellen Debatte um die Dürre-Hilfen“, sagt Prof. Dr. Norbert Hirschauer von der MLU. Gemeinsam mit Prof. Dr. Oliver Mußhoff von der Uni Göttingen und Dr. Frank Offermann vom Thünen-Institut hat er verschiedene in der Öffentlichkeit diskutierte Hilfsmaßnahmen und ihre Probleme analysiert.

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Bund und Länder haben das Dürrejahr 2018 formal als Naturkatastrophe eingestuft und gewähren betroffenen Landwirten Ad-Hoc-Dürrehilfen. Die Forscher weisen darauf hin, dass die Hilfen vor allem jene Landwirte unterstützten, die bislang wenig in die eigene Risikovorsorge investiert hätten. Vorsichtigere Unternehmer, die zum Beispiel Rücklagen gebildet und zurückhaltend Fremdkapital aufgenommen haben, würden dagegen keine Zuwendungen erhalten. Das wurde auch von vielen Landwirten kritisiert. Außerdem gebe es bisher keine eindeutige Definition dafür, ab wann ein Landwirt als bedürftig gelte, so Hirschauer und seine Kollegen. Bei den aktuellen Dürrehilfen liegt die Grenze für Eheleute bei einem Gesamteinkommen laut letztem Steuerbescheid von 120.000 Euro, beziehungsweise bei 90.000 Euro für Alleinstehende. „Damit ist diese Grenze deutlich über den in der Sozialgesetzgebung üblichen Schwellenwerten verortet“, kritisieren die Wissenschaftler.

Staat soll Versicherungsprämien subventionieren 

Eine weitere Forderung zielt auf die Subventionierung von Agrarversicherungen ab: In Anlehnung an die Praxis in den USA und einigen EU-Ländern soll der Staat einen Teil der Versicherungsprämien von Wetterversicherungen übernehmen. Die Ökonomen sehen subventionierte Versicherungsprämien jedoch kritisch: „Ähnlich wie bei immer wiederkehrenden Ad-hoc-Hilfen werden dadurch falsche Anreize gesetzt, weil die Landwirte nicht mehr das volle Risiko für ihre unternehmerischen Entscheidungen tragen müssen“, konstatieren Hirschauer und Kollegen. Im Extremfall führten staatlich vergünstige Versicherungen dazu, dass Bauern riskantere Produktionsentscheidungen fällen, sich weniger gut an veränderte Rahmenbedingungen, etwa den Klimawandel, anpassen und drohende Ernteausfälle durch staatlich subventionierte Versicherungen absichern. Die Folge: „Wenn die Ernte erfolgreich läuft, verdienen Landwirte viel Geld. Und wenn es schlecht läuft und Ernteausfälle entstehen, greift die vom Staat mitfinanzierte Versicherung. Das ist dann gut für die Landwirte, volkswirtschaftlich gesehen aber nicht effizient. Und die Kosten hat der Steuerzahler zu tragen“, so Hirschauer.

Steuerrückzahlungen als Ausgleich  

Eine dritte Forderung ist eine steuerlich begünstigte Ausgleichsrücklage. Die Idee: Wenn Landwirte Geld für die Risikovorsorge auf ein gesondertes Konto zurücklegen, können sie das gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Steuerliche Vergünstigungen sollten also Anreize für die Bildung von Liquiditätspolstern setzen. Hierbei müsse der Gesetzgeber jedoch darauf achten, mahnen die Agrarökonomen, dass diese Mittel zweckgebunden verwendet und tatsächlich als Liquiditätsreserve gehalten werden. Ansonsten werde nichts erreicht außer einem Steuerverlust für den Staat: „Landwirtschaftliche Unternehmer, die keine Liquiditätsreserven bilden wollen, würden dies weiterhin nicht tun und die vermeintliche Rücklage lediglich zur Minderung der Steuerlast nutzen“, so die Ökonomen.

Das Fazit der Forscher: „Wenn kein Marktversagen bei der Risikovorsorge in der Landwirtschaft vorliegt, ist es die Aufgabe eines jeden Unternehmens, Erfolgs- und Liquiditätsschwankungen vorzubeugen.“ Wenn gegebenenfalls gewährte staatliche Krisenhilfen das Ziel verfolgen sollen, die Risikovorsorgeintensität in der Landwirtschaft zu erhöhen, sollten sie an die Auflage gebunden sein, dass die Landwirte eigene Risikovorsorge betreiben. Sie dürfen nicht zu einem verstetigten Quasi-Anspruch führen, der die Landwirte dazu verleitet, notwendige Anpassungen, etwa an sich ändernde klimatische Bedingungen, zu vernachlässigen.

Die Originalpublikation finden Sie hier

Quelle: UD/fo
 

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