Palmöl: EU-Kommission erlässt neue Kraftstoff-Regelung mit Schlupflöchern
In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat die EU-Kommission vor Kurzem in einem Rechtsakt anerkannt, dass der Anbau von Palmöl zu einer erheblichen Entwaldung führt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt, dass somit die Beimischung des Pflanzenöls zum Diesel nicht mehr auf die Erreichung der EU-Ziele für umweltfreundliche Kraftstoffe angerechnet werden kann.
15.02.2019
Allerdings kritisiert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband, dass unter dem zunehmenden Druck der Hauptproduzenten Malaysia und Indonesien, einschließlich der Androhung eines Handelskriegs, die EU-Kommission mehrere Schlupflöcher in dem Rechtsakt geöffnet hat. So soll Palmöl, das in Kleinplantagen angebaut oder auf "ungenutzten" Flächen produziert wird, weiter für die Beimischung im Kraftstoff zugelassen werden können.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert das Vorgehen der EU-Kommission: "Das Signal der Kommission, Palmöl-Diesel als nicht nachhaltig einzustufen, ist grundsätzlich richtig. Doch die geschaffenen Ausnahmenregelungen machen diese gute Entscheidung wieder zunichte. Die Abholzung für Palmöl-Diesel muss grundsätzlich ausgeschlossen sein, unabhängig von der Größe einzelner Plantagen."
Kampagne #NotInMyTank
Die EU-Kommission hat nun eine öffentliche Anhörung gestartet, um vier Wochen lang Beiträge zu sammeln, bevor sie den endgültigen Rechtsakt annimmt. Eine internationale Allianz aus 13 NGOs wird im Rahmen ihrer Kampagne #NotInMyTank Bürger auffordern, an der Konsultation teilzunehmen, um die Lücken im Textentwurf zu schließen und die Regenwälder Südostasiens vor der Abholzung zu bewahren. Hierzu Müller-Kraenner: "Die EU-Kommission hat bereits im Juni 2018 einen eindeutigen Auftrag für den Schutz von Klima und Biodiversität vom EU-Parlament und den EU-Bürgern erhalten. Sie darf dieses wichtige Mandat nicht ignorieren. Wir werden uns intensiv an der Anhörung beteiligen und zusammen mit unseren internationalen Partnern klarmachen, dass die Beimischung von Palmöl zum Diesel vollständig beendet werden muss."
Im Anschluss an die vierwöchige Anhörung wird die EU-Kommission den Rechtsakt verabschieden. Danach haben die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament zwei Monate Zeit, um diesen zu verabschieden oder ein Veto einzulegen. Die Möglichkeit, ihn zu ändern, haben sie nicht mehr.
Hintergrund:
Bereits im Juni 2018 beschloss das EU-Parlament, die Verwendung von risikoreichen Pflanzenölen für Bio-Kraftstoffe zu beenden. Als risikoreich gelten Nutzpflanzen, für dessen Anbau biodiversitätsreiche Regenwald- und Torfgebiete in Anbauflächen umgewandelt werden und deren Landnutzungsänderung hohe CO2-Emmission verursachen. Diese Nutzpflanzen sollen schrittweise ab 2023 aus den Kraftstoffen der EU verbannt werden.
Palm- und Sojaöl werden aufgrund ihres geringen Preises am häufigsten dem Dieselkraftstoff beigemischt. Mehr als 51 Prozent des nach Europas importierten Palmöls landet in Autotanks. Die Förderung der Palmöl-Beimischung durch die Erneuerbare-Energien-Richtlinie hatte ursprünglich das Ziel, die CO2-Bilanz fossilen Dieselkraftstoffs zu verbessern und gilt somit als Klimaschutzmaßnahme. Aufgrund der mit dem Anbau von Palmöl verbundenen Regenwaldabholzung ist Biodiesel mit Palmöl allerdings dreimal schädlicher für das Klima als herkömmlicher Diesel.