FISG: Mazars begrüßt Diskussion um Marktvielfalt
Der Deutsche Bundestag hat Ende Mai in zweiter und dritter Lesung das FISG (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) beschlossen. Mazars begrüßt, dass im Rahmen des parlamentarischen Prozesses die Themen Marktstruktur und Marktvielfalt intensiv diskutiert wurden. Der Wegfall von Haftungshöchstgrenzen für Abschlussprüfer*innen bei der Prüfung von kapitalmarktorientierten Unternehmen könnte jedoch zu einem Marktaustrittsimpuls bei mittelständischen Prüfungsgesellschaften führen.
15.06.2021
Das FISG soll in Reaktion auf den Fall Wirecard den deutschen Finanzmarkt stärken und Vertrauen zurückgewinnen. Die Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf die Arbeit von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland.
Prüfauftrag für die Einführung von Joint Audits
Der Gesetzgeber hat mit einem Prüfauftrag für Joint Audits deutlich gemacht, dass er einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Markt für Abschlussprüfungsleistungen bei PIEs (Unternehmen von öffentlichem Interesse) für wesentlich und eine größere Beteiligung von mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften für wünschenswert hält.
Die Bundesregierung ist nun aufgefordert zu prüfen, ob die Marktvielfalt durch Joint Audits gefördert werden kann. Der knappe Zeitrahmen bei der Verabschiedung des FISG stand einer verpflichtenden Einführung von Joint Audits entgegen. Vor diesem Hintergrund begrüßt Mazars den Prüfauftrag, der die Möglichkeit bietet, in der kommenden Legislaturperiode verschiedene Optionen zur Einführung von Joint Audits zu diskutieren.
Haftungsregelungen für Wirtschaftsprüfer*innen
Problematisch ist aus Sicht von Mazars hingegen der Wegfall von Haftungshöchstgrenzen für Abschlussprüfer*innen bei der Prüfung von kapitalmarktorientierten Gesellschaften. „Diese Regeln werden die Prüfungsqualität nicht erhöhen“, betont Dr. Christoph Regierer, Managing Partner bei Mazars in Deutschland und Mitglied im Group Executive Board der Mazars Gruppe. „Sie benachteiligen außerdem mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften überproportional und setzen damit einen Marktaustrittsimpuls. So wird die ohnehin schon extreme Marktkonzentration weiter gefestigt. Das kann nicht im Sinne aller Beteiligten sein.“
Nach dem FISG ist vor dem FISG II
Zusätzlich zur Förderung der Marktvielfalt wird es in den kommenden Monaten die Aufgabe der Politik sein, das verlorengegangene Vertrauen in den Finanzplatz Deutschland wiederherzustellen. Das FISG stellt dafür einige wichtige Weichen. Eine umfassende Neuregelung der Wirtschaftsprüfung hingegen steht weiterhin aus. „Die Bundesregierung hat erkannt, dass eine unbegrenzte Haftung bei grober Fahrlässigkeit zu einer weiteren Marktkonzentration auf dem Abschlussprüfermarkt führen wird“, so Dr. Christoph Regierer. „Wir begrüßen deshalb die folgerichtige Aufnahme des Prüfauftrags für die Einführung von Joint Audits. Die nun beginnende Diskussion zum Thema Marktvielfalt muss in ein FISG II in der kommenden Legislaturperiode münden.“
Mazars wird sich in die Diskussion um praxistaugliche Instrumente für die Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens für Abschlussprüfungen einbringen, insbesondere zu der Frage, wie eine Einführung von Joint Audits ausgestaltet werden kann. „Unsere Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Joint Audits ein geeignetes Mittel darstellen, um dem Problem der mangelnden Marktvielfalt auf dem Abschlussprüfermarkt entgegenzuwirken und die Markteintrittsbarrieren für mittelständische Prüfungsgesellschaften zu senken“, so die Einschätzung von Regierer.