Politik

Verwaltungsgerichtshof setzt Umwelt-Klagen Grenzen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat den neuen Klagemöglichkeiten für Naturschutzverbände Grenzen gesetzt.

19.12.2002

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat als erstes deutsches Gericht ein Urteil unter den Bedingungen des geltenden neuen Bundesnaturschutzgesetz gefällt. (Az.: 2 Q 1668/02) Seit April können demnach auch Verbände eine Klage einreichen.

Das Gericht entschied, dass die Naturschützer sich bei Klagen gegen Bauvorhaben aber nur auf Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berufen können. Ausgeschlossen sind der Lärmschutz, die Wirtschaftlichkeit oder die Notwendigkeit des Vorhaben, so das Urteil der Kasseler Richter.

Im konkreten Fall wurde der Eilantrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen des Ausbau des südhessischen Flugplatzes Egelsbach bei Darmstadt abgewiesen. Die Eingriffe in die Natur durch die Verlängerung der Start- und Landebahn um 400 Meter würden ausgeglichen, urteilten die Kasseler Richter. Mit der Verlegung eines Bachlaufes bleibe der Lebensraum einer bedrohten Libellenart erhalten.
 
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