Politik
Windkraft: Landbewohner müssen mehr Lärm ertragen
Rückenwind für Windkraftbetreiber. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Bewohner von ländliche Regionen höhere Windkaft-Lärmwerte akzeptieren müssen als Städter.
20.12.2002
Die Kläger, die im Märkischen Kreis wohnen, hatten die Baugenehmigung einer Windkraftanlage mit einer Leistung von 500 Kilowatt und einer Höhe von 80 Metern vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gestoppt. Das Windad sollte in 300 Metern Entfernung gebaut werden. Gegen dieses Urteil klagten die Betreiber und erhielten nun vor dem OVG Recht.
Zur Begründung hieß es: "Die Zumutbarkeit der von einer Windkraftanlage ausgehenden Geräusche richtet sich nach der Lärmschutzanleitung und damit nach objektiven Umständen, nicht nach besonderen Empfindlichkeiten." Dabei hätten Bewhner im ländlichen Bereich mehr Lärm in Kauf zu nehmen als Menschen in reinen Wohngebieten. (AZ: 7 A 2127/00)
Zur Begründung hieß es: "Die Zumutbarkeit der von einer Windkraftanlage ausgehenden Geräusche richtet sich nach der Lärmschutzanleitung und damit nach objektiven Umständen, nicht nach besonderen Empfindlichkeiten." Dabei hätten Bewhner im ländlichen Bereich mehr Lärm in Kauf zu nehmen als Menschen in reinen Wohngebieten. (AZ: 7 A 2127/00)
Quelle: UD